Abgasskandal Rechtsanwalt
Kostenlos prüfen, ob Ihr KFZ betroffen ist

IHRE VERBRAUCHERSCHUTZANWÄLTE

  • SEIT 2017 SPEZIALISIERT AUF DEN ABGASSKANDAL
  • ERFAHRUNG AUS ÜBER 25.000 DIESELFÄLLEN
  • MEHRERE MILLIONEN SCHADENSERSATZZAHLUNGEN UND ABFINDUNGEN FÜR UNSERE MANDANTEN ERSTRITTEN
  • KOSTENFREIE & UNVERBINDLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG
  • BUNDESWEITE VERTRETUNG
Abgasskandal Rechtsanwälte

26.06.2023 Abgasskandal: BGH urteilt - Schadensersatz für alle Dieselfahrer

Mehr erfahren

14.06.2023 Abgasskandal: Alarmierend hohe Stickoxid-Emissionen – DUH überführt BMW

Mehr erfahren
Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH. Mehr Infos anzeigen.

Die Abgasskandal Kanzlei

Volkswagen und viele andere Hersteller haben ihre Kunden jahrelang betrogen.
Neben VW sind auch die Marken Volvo, Porsche, BMW, Audi, Mercedes-Benz, Opel, Seat und Skoda vom Dieselskandal betroffen.

Eine entsprechend verbaute „Schummel-Software“ ist in der Lage zu unterscheiden, ob ein Fahrzeug auf dem Prüfstand steht, oder sich im aktiven Straßenverkehr befindet. Auf diese Weise werden die geltenden EU-Stickoxid-Grenzwerte auf der Straße – im Gegensatz zum Prüfstand – um ein Vielfaches überstiegen.

Eine Folge für die Verbraucher ist ein massiver Wertverlust ihrer Diesel-Pkw, wofür die Autohersteller ihre Kunden entschädigen müssen. Das Problem: Sie als Verbraucher müssen tätig werden, um nicht selbst die Folgen und Kosten dieser Schummelei zu tragen, obwohl Sie die geringste Schuld am Dieselabgasskandal haben.

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und welche Rechte Ihnen zustehen.

Inhaltsverzeichnis

Dr. iur. Florian Gaibler

Rechtsanwalt
Geschäftsführender Gesellschafter

Dominik Wawra, M.Sc.

Rechtsanwalt
Master of Science (Univ., BWL)
Geschäftsführender Gesellschafter

Abgasskandal Aktuelles

08.04.2024 – LG Stuttgart bestätigt Abschalteinrichtungen in Daimler S-Klasse – EUR 7.209,33 nebst Zinsen Schadensersatz

08.04.2024.

25.03.2024 – OLG Nürnberg festigt verbraucherfreundliche Rechtsprechung – Erneut Pauschalschadensersatz nebst Zinsen für BMW-Fahrer

25.03.2024.

21.03.2024 – Erstmals obergerichtlich auch Schadensersatz für Thermofenster in BMW, Typ 318d festgestellt – Pauschalschadensersatz nebst Zinsen als Ausgleichszahlung

21.03.2024.

04.03.2024 – Landgericht Stuttgart verurteilt Mercedes erneut für GLK-SUV – EUR 3.770,00 nebst Zinsen Schadensersatz für Diesel-Fahrer

05.03.2024.

27.02.2024 – Fiat für Transporter Fiat Ducato vor dem OLG München zu Schadensersatz verurteilt – EUR 2.300,00 nebst Zinsen Ausgleichszahlung für die Klagepartei

27.02.2024.

21.02.2024 – Oberlandesgericht Koblenz verurteilt VW in II. Instanz für Manipulation an Motor „EA 288“: EUR 1.200,00 Schadensersatz nebst Zinsen

21.02.2024.

08.02.2023 – OLG Frankfurt bestätigt erstinstanzliche Verurteilung der Audi AG – EUR 48.866,53 Schadensersatz für manipulierten Audi A6

08.02.2024.

18.12.2023 – Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht korrigiert Entscheidung des LG Kiel – EUR 6.190,50 Pauschalschadensersatz

18.12.2023.

13.12.2023 – Mercedes-Benz erneut vor dem Landgericht Stuttgart verurteilt – EUR 2.880,00 Schadensersatz für GLK-SUV

13.12.2023.

12.12.2023 – Opel nun auch vor dem OLG München wegen Abschalteinrichtungen verurteilt – EUR 2.993,00 Schadensersatz für Insignia-Fahrer

12.12.2023.

29.11.2023 – LG Stuttgart sieht Schadensersatzanspruch wegen Kühlmittel-Sollwerttemperatur-Regelung – EUR 2.889,00 Schadensersatz für Mandanten mit Mercedes B 200 CDI

29.11.2023.

15.11.2023 – Mercedes-Benz für schadhaften SUV ML 350 verurteilt – EUR 3.321,33 Schadensersatz für Thermofenster

15.11.2023.

Vom Abgasskandal betroffen? Wir prüfen Ihren Anspruch unverbindlich und kostenfrei.

  • Füllen Sie das Formular aus und erfahren Sie noch heute, warum uns unsere Mandanten positiv bewerten - gerne auch einen kostenfreien Termin oder -Rückruf mit uns vereinbaren. Wir machen Ihr Recht zu Geld!

Die maximale Upload-Größe beträgt 5MB. Gerne können Sie uns vorab die erste Seite Ihres Vertrages zur Ersteinschätzung übersenden, oder senden Sie uns alternativ eine Email mit dem kompletten Dokument an kontakt@anwalt-verbraucherschutz.de

Hinweis: Felder mit * müssen ausgefüllt werden.

DIE ERSTEINSCHÄTZUNG IST KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH. Falls Sie unsere Bestätigungs-Email nicht in Ihrem Posteingang sehen, überprüfen Sie bitte Ihren Spam Ordner bzw. Papierkorb. Zudem empfehlen wir unsere office@anwalt-verbraucherschutz.de Adresse als sicheren Absender zu hinterlegen.

Abgasskandal Schadensersatz Rechner

Möglichkeit 1: Fahrzeug zurückgeben und Kaufpreis zurückerhalten.

Möglichkeit 2: Fahrzeug behalten und ca. 20% des Kaufpreises als Schadensersatz erhalten.

14.06.2023 Abgasskandal: Das sind Ihre Rechte

Der Abgasskandal hält weiterhin an. Das nächste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wird hierzu am 26. Juni erwartet. Für betroffene Verbraucher gilt: Wer ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug gekauft hat, dem steht ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Möglich sind rechtliche Schritte gegen den Hersteller. Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2023 hat bereits erneut die Rechte von Verbrauchern gestärkt.

Thermofenster: Was ist das überhaupt?

Um den Schadstoffausstoß zu verringern, haben Automobil-Hersteller in Dieselmotoren Techniken verbaut, um diesen zu senken. Primär dient dies der Reduzierung von Stickoxiden, die im Dieselmotor bei der Verbrennung unter hohen Temperaturen entstehen. Durch die im Fahrzeug verbaute Technik lässt sich die Abgasreinigung durch die Außentemperatur beeinflussen. Bei bestimmten Diesel-Fahrzeugen ist technisch festgelegt, dass die Abgasreinigung zwischen 20°C und 30°C ohne Einschränkungen arbeitet. Die Abgasreinigung deaktiviert sich, wenn die Außentemperatur abseits des festgelegten Bereiches liegt. Das Problem: Der geeignete Temperatur-Bereich ist in Deutschland und allgemein in Europa eher selten gegeben. Die durchschnittliche Jahres-Temperatur liegt in Deutschland bei ca. 10°C-11°C.

EuGH stärkt Verbraucherrechte und senkt Voraussetzungen für Schadensersatz (Urteil vom 21.3.2023, Az.: C-100/21)

Der EuGH hat in seinem jüngsten Urteil entschieden, dass die Käufer eines Dieselfahrzeugs, das mit einem Betrugsmotor ausgestattet ist, Schadensersatz vom Hersteller verlangen können. Nunmehr erfordert der Anspruch auf Schadensersatz gegen den Konzern nicht mehr vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung. Fahrlässigkeit reicht aus. Der Kläger liegt folglich nicht mehr in der Beweispflicht.

Sind die Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bereits verjährt?

Ansprüche gegen den Hersteller sind innerhalb der festgelegten Verjährungsfrist geltend zu machen. Oft ist es aber auch noch möglich, bis zu zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs seine Rechte durchzusetzen. Zum Beispiel ist das bei VW-Fahrzeugen, die mit dem Skandalmotor EA 189 ausgestattet sind, der Fall. Hier ist ein Anspruch auf Restschadensersatz möglich. Dieser Anspruch gilt bis zu zehn Jahre nach dem Kauf des Fahrzeugs.

Der BGH hat im Februar 2022 in zwei Verfahren die Rechtsansicht der Kanzlei Wawra & Gaibler bestätigt. Die Richter stellten fest: Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs haben die Option, Ansprüche auch noch zehn Jahre nach Fahrzeugkauf geltend zu machen. Somit sind Klagen gegen die Volkswagen AG und viele weitere Hersteller weiterhin sehr erfolgsversprechend. Die Kläger in den beiden Verfahren hatten jeweils im Juli 2012 bzw. Juli 2013 ein VW-Fahrzeug mit dem illegal manipulierten Motor EA 189 als Neuwagen erworben und erst im Jahr 2020 Klage gegen den VW-Konzern erhoben. Der BGH stellte in beiden Entscheidungen klar: Die Hersteller von manipulierten Dieselfahrzeugen haben den Restschadensersatz gem. § 852 S. 1 BGB l zu leisten. Das gilt auch nach Verjährung des ursprünglichen Anspruchs wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB).

Ist mein Auto vom Abgasskandal betroffen?

Im Zuge vieler Gerichtsurteile zu Thermofenstern und allgemein rechtswidriger Abgastechnik vergrößert sich der Personenkreis, dessen Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind, stetig. Hierbei ist die individuelle Prüfung des Falls notwendig. Nutzen Sie hierzu oben unser kostenfreies und unverbindliches Kontaktformular zur Ersteinschätzung sowie den Schadensersatz-Rechner.

Ist mein Wohnmobil vom Abgasskandal betroffen?

Es handelt sich bei den betreffenden Fahrzeugen vornehmlich um Basisfahrzeuge von Fiat und IVECO, die als Wohnmobile genutzt werden. Hierbei sind jene Modelle gemeint, die zwischen 2014 und 2019 erstmalig ihre Zulassung erhielten. Sind Sie im Besitz eines Wohnmobils mit einem Motor aus den Euro-Klassen 5 oder 6 von Fiat, IVECO, VW, Mercedes, Citroën oder Ford? Dann empfiehlt sich eine Überprüfung auf unzulässige Abgassoftware. Nutzen Sie hierzu ebenfalls oben unser kostenfreies und unverbindliches Kontaktformular zur Ersteinschätzung sowie den Schadensersatz-Rechner.

Kann ich den Fahrzeughersteller verklagen?

Bestätigt sich der begründete Verdacht der Abgas-Manipulation, besteht die Möglichkeit auf Schadensersatz. Schließlich ist Ihnen durch den Einbau illegaler Abgastechnik ein Schaden entstanden, da Sie der Fahrzeugkonzern getäuscht und sittenwidrig geschädigt hat.

Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an uns. Wir überprüfen im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, und welche Rechte Ihnen zustehen.

21.03.2023 EuGH-Sensationsurteil im Diesel-Abgasskandal! Schadensersatz für Verbraucher!

Der EuGH hat am 21.03.2023 sein lange erwartetes Diesel-Urteil zugunsten der Verbraucher gefällt. Dabei ging es um die Frage, ob
Dieselfahrern wegen der Verwendung von Thermofenstern Ansprüche gegen die Hersteller zustehen. Für Kläger im
Abgasskandal hat das Urteil weitreichende positive Folgen.

Was war im Abgasskandal passiert?

Im Jahr 2015 deckte die kalifornische Umweltbehörde auf, dass Volkswagen seine Fahrzeuge mit manipulierten Motoren ausstattete. Darin sind unzulässige Abschalt-Einrichtungen verbaut. Das bedeutet, dass die Abgasreinigung lediglich auf dem Prüfstand, also im Rahmen der Zulassungstests, reibungslos funktioniert. Im normalen Fahrbetrieb ist dies dann jedoch nicht mehr der Fall. Die Fahrzeuge stoßen ein Vielfaches der zulässigen Stickoxid-Emissionen aus. Dadurch wirken die Fahrzeuge umweltfreundlicher als sie sind. Aufgrund der Manipulationen wurden VW und seine Tochterkonzerne, sowie zahlreiche andere deutsche Hersteller, bereits zu Schadensersatz-Zahlungen in Milliardenhöhe verurteilt.

Worum geht es im konkreten Abgasskandal-Fall?

Im Prozess, der vor dem EuGH verhandelt wurde, geht es um eine Abschaltrichtung in Form eines Thermofensters bei Mercedes-Benz. Bei Verwendung von Thermofenstern funktioniert die Abgasreinigung
lediglich bei einem Außentemperatur-Bereich zwischen 15°C und 30°C ordnungsgemäß. In Europa ist das lediglich in ca. einem Drittel des Jahres oder eben auf dem Prüfstand der Fall. Und das wussten die Hersteller.

Der EuGH hat zwar bereits im Jahr 2020 entschieden, dass die Verwendung des Thermofensters grundsätzlich unzulässig ist. Allerdings hatte der Verbraucher aufgrund der ständigen Rechtsprechung deutscher Gerichte bis heute nachzuweisen, dass es sich hierbei um ein vorsätzliches sittenwidriges Verhalten der Fahrzeughersteller und deren Vorständen handelte (§ 826 BGB).

Das Urteil des EuGH im Abgasskandal

Das heutige Urteil hat den Verbrauchern diese hohe Hürde genommen. Nunmehr haften die Hersteller nicht nur bei nachgewiesenem vorsätzlichem sittenwidrigem Handeln, sondern bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Nach dem heutigen Urteil des EuGH hat nun eine weitere Anspruchsgrundlage bejaht zu werden, nämlich § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit europarechtlichen Vorschriften. Diese Anspruchsgrundlage lässt bereits einfache Fahrlässigkeit der Hersteller genügen. Die Kläger müssen den Herstellern nun keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachweisen. Die Chancen für geschädigte Dieselfahrer haben sich damit enorm verbessert.

Die positiven Folgen für Verbraucher im Abgasskandal

Die Schwelle zur Durchsetzung des Schadensersatz-Anspruchs ist nun viel geringer und die Erfolgschancen für Kläger gegen die Fahrzeugkonzerne deutlich höher. Das Urteil gilt europaweit. Alle Gerichte sind daran gebunden. Die Fahrzeugmarke ist ebenfalls unerheblich. Das Urteil gilt für alle Fahrzeughersteller, die Thermofenster verwenden.

Vom Abgasskandal betroffen? Wawra & Gaibler hilft!

Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Kontaktieren Sie uns jederzeit schriftlich oder telefonisch zur kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung. Wir besprechen mit Ihnen Ihre Erfolgschancen sowie die weiteren Schritte. Gerne helfen Ihnen unsere Experten im Verbraucherschutz, Ihre Rechte gegen die Fahrzeugkonzerne durchzusetzen.

02.06.2022 - EuGH-Generalanwalt: Erwerbern eines Diesel-Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung (z. B. Thermofenster) steht Schadensersatzanspruch gegen Hersteller zu

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) führt mit Stellungnahme vom 02.06.2022 aus, dass Hersteller, die unzulässige Abschalteinrichtungen, wie z. B. ein Thermofenster, in ihren Fahrzeugen einsetzten, Fahrzeugbesitzern zum Schadensersatz verpflichtet sind.

Hierbei reicht es laut Generalanwalt auch aus, wenn diese illegalen Abschalteinrichtungen vom Hersteller nur fahrlässig und nicht vorsätzlich eingesetzt wurden. Die deutschen Gerichte meinten bisher, dass nur ein vorsätzlicher Verbau für einen Schadensersatz ausreicht. Dem tritt der EuGH Generalanwalt entgegen. Da die deutschen Gerichte die rechtliche Würdigung des EuGHs beachten müssen, sollte in Zukunft weit mehr Dieselkunden als ohnehin schon vor deutschen Gerichten Schadensersatz zugesprochen
werden. Der Generalanwalt des EuGHs bestätigt damit die von der Kanzlei Wawra & Gaibler vertretene Rechtsauffassung. „Die Entscheidung bringt nochmals Schwung in die Aufarbeitung des Dieselskandals. Nach unseren Erkenntnissen haben quasi alle Automobilhersteller Thermofenster in ihren Fahrzeugen verbaut. Dieses Urteil betrifft nicht nur die ohnehin schon im Brennpunkt stehenden Hersteller Mercedes, VW, Audi, Seat, Porsche, Opel und Fiat, sondern auch weitere Fahrzeughersteller“, erläutert Rechtsanwalt Dominik Wawra. „Fraglich ist auch, ob sich mit dieser Entscheidung die Schadensersatzverpflichtung weiterhin auf Dieselfahrzeuge beschränkt, oder ob die Hersteller nicht auch für Benziner haften, in denen ein Thermofenster verbaut wurde.“

Zum Gang des Verfahrens vor dem EuGH:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt sich in der Rechtssache C-100/21 mit Fragen zum sog. Dieselskandal. Das Landgericht Ravensburg hatte dem Europäischen Gerichtshof einige rechtliche Fragen zur Überprüfung vorgelegt. Damit folgte das Landgericht Ravensburg nicht der Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH), der davon ausging, dass solche Vorlagen an den EuGH nach Art. 267 AEUV nicht notwendig seien. Zentraler Punkt dieser Vorlagefragen ist, ob die europäischen Normen der Richtline 2007/46 in Verbindung mit der Verordnung 715/2007, Drittschutz vermitteln. Beide Regelungen befassen sich mit den Zulassungsvoraussetzungen von europäischen Fahrzeugen. Insbesondere wird mit diesen geregelt, dass die Fahrzeuge nicht mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet werden dürfen und welche Stickoxidgrenzwerte einzuhalten sind.

Die Frage, ob einzelne Normen Drittschutz vermitteln, ist insbesondere für einen Schadenersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB bedeutend, da dieser die Verletzung eines Schutzgesetzes, also einer Norm die Individualschutz voraussetzt, fordert. Die Europäische Kommission, die in dem Verfahren vor dem EuGH ebenfalls zur Stellungnahme aufgefordert wurde, folgte bereits der Ansicht von Wawra und Gaibler Rechtsanwälte. Die Normen, die die Notwendigkeit des Ausstellens durch die Hersteller der sog. Übereinstimmungserklärung festlegen, insbesondere Artikel 18, 26 Abs. 1 und Art. 46 der Richtline 2007/46, dienen dazu, den Käufer eines Fahrzeugs vor Verstößen der Hersteller gegen die Verpflichtung zu schützen, neue Fahrzeuge in den Verkehr zu bringen, die nicht dem gesetzlich normierten Standard entsprechen, weil sie beispielsweise mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sind. Die Europäische Kommission bestätigte hier also das Vorliegen einer drittschützenden Norm. Außerdem wird sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage auseinandersetzen, ob der Abzug der sog. Nutzungsentschädigung bei der Errechnung der Höhe des konkreten Schadenersatzanspruchs gegen die Verpflichtung Deutschlands bei Verstößen von Herstellern gegen das Verbot unzulässige Abschalteinrichtungen zu verwenden verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festzulegen, widerspricht. Hintergrund ist, dass der Bundesgerichtshof festgelegt hatte, dass bei einem bestehenden Schadenersatzanspruch von dem Kaufpreis für die bis dato gefahrenen Kilometer dem Käufer die sog. Nutzungsentschädigung abzuziehen ist. Das Landgericht Ravensburg stellt also nochmals die Meinung des BGHs deutlich in Frage und möchte dies von dem Europäischen Gerichtshof geklärt haben.

Heute hat sich der Generalanwalt zu Wort gemeldet. In seinen Schlussanträgen bekräftigte er die Meinung der europäischen Kommission. Die europäischen Normen über die Typengenehmigung vermitteln auch seiner Meinung nach Drittschutz. Ferner müssen die Mitgliedstaaten - also insbesondere Deutschland - dafür Sorge tragen, dass die Erwerber von Fahrzeugen, die mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet sind, eine Entschädigung erhalten. Bei dem Abzug der Nutzungsentschädigung müsse darauf geachtet werden, dass eine angemessene Entschädigung gewährleistet wird. Die Pressemitteilung des EuGHs kann unter
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-06/cp220095de.pdf abgerufen werden.

Wie der Europäische Gerichtshof entscheiden wird, ist zwar derzeit noch offen. Allerdings ist bereits durch die Stellungnahmen der Kommission und des Generalanwalts eine eindeutige Linie zugunsten der Geschädigten zu erkennen. Daher ist also damit zu rechnen, dass auch der EuGH erneut zugunsten der Verbraucher entscheiden wird.

Der Kampf David gegen Goliath geht in die nächste Runde. Das letzte Wort wurde hier noch längst nicht gesprochen. Ist auch Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen? Spätestens jetzt ist es an der Zeit Ihre Rechte geltend zu machen.

BGH-Urteil vom 21.02.2022: Ansprüche im Dieselskandal bis zu 10 Jahre nach Kauf durchsetzbar!

Der Bundesgerichtshof hat am 21.02.2022 in zwei Verfahren die Rechtsansicht der Kanzlei Wawra und Gaibler bestätigt. Die BGH-Richter stellten fest, dass Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs ihre Ansprüche bis zehn Jahre nach Fahrzeugkauf über den sog. Restschadensersatzanspruch geltend machen können. Somit sind Klagen gegen die Volkswagen AG und viele weitere Hersteller weiterhin sehr erfolgsversprechend.

Die Kläger in den beiden Verfahren hatten jeweils im Juli 2012 bzw. Juli 2013 ein VW-Fahrzeug mit dem illegal manipulierten EA189 Motor als Neuwagen erworben und erst im Jahr 2020 Klage gegen die Volkswagen AG erhoben.

Der Bundesgerichtshof stellte in den beiden Entscheidungen nun klar, dass die Hersteller von manipulierten Dieselfahrzeugen - auch nach Verjährung des ursprünglichen deliktischen Anspruchs wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) - einen sog. Restschadensersatz gem. § 852 S. 1 BGB leisten muss.

Damit wird die von Wawra & Gaibler vertretene Rechtsansicht endlich auch höchstrichterlich durch den BGH bestätigt:
Käufer eines Neuwagens mit dem EA189 verbauten Skandalmotor können also bis zu 10 Jahre nach Fahrzeugkauf ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Somit können sogar Verbraucher, die ihr Neufahrzeug im Jahr 2012 erworben haben, heute noch Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzen.

So hoch fällt der Restschadensersatzanspruch aus

Die Höhe des Restschadensersatzanspruch den die Verbraucher geltend machen können, orientiert sich an der Höhe des ursprünglich entrichteten Kaufpreises. Verbraucher können also ihre Fahrzeuge gegen Rückzahlung des Kaufpreises, unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die bisher gefahrenen Kilometer, an die Hersteller zurückgeben.
Käufer, die ihr Neufahrzeug im Frühling 2012 erworben haben, sollten also schnell handeln um ihre Ansprüche gegen Volkswagen, Audi, Mercedes, Porsche und weitere Hersteller noch durchzusetzen.

Eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung bietet die Kanzlei Wawra und Gaibler an.

24.01.2022 - Neues Urteil des BGH untermauert den Anspruch der Verbraucher im Diesel Abgasskandal

Das Urteil vom 24.01.2022 des Bundesgerichtshofs (Az. VIa ZR 100/21) stärkt den Verbrauchern im Abgasskandal weiter den Rücken, in dem der BGH das Wahlrecht des Käufers auf Schadenersatz eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs bekräftigt.


Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit diesem Thema auf Grund des Urteils des VI. Zivilsenats vom 06.Juli 2021 auseinandergesetzt und dessen Entscheidung mit Veröffentlichung vom 24.01.2022 bekräftigt.
Ausgehend für beide Kammern war der Fall eines Klägers, der im September 2013 einen Seat Leon Gebrauchtwagen erworben hatte, der mit der Baureihe EA189 versehen war. Das Amtsgericht hatte die Forderung des Klägers auf „kleinen“ Schadensersatz abgewiesen.

Wodurch unterscheidet sich der „kleine“ und „große“ Schadensersatz?

Fordert ein Käufer den Anspruch auf einen „großen“ Schadenersatz ein, so bedeutet dies, dass der Käufer sein vom Diesel Abgasskandal betroffenes Fahrzeug an den Hersteller zurückgeben möchte und im Zuge dessen den gesamten Kaufpreis abzüglich einer für die gefahrenen Kilometer anzurechnenden Nutzungsentschädigung einfordert.
Im Falle des „kleinen“ Schadenersatz möchte der Käufer sein Fahrzeug behalten und macht lediglich von seinem Anspruch auf die „Differenz zwischen einem höheren Kaufpreis und einem gegebenenfalls niedrigeren Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags“ (Az. VIa ZR 100/21) gebrauch.

Was bedeutet das Urteil für Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs?

Für welche Form des Schadenersatzes sich der Verbraucher entscheidet obliegt jedoch dabei ganz allein dem jeweiligen Käufer, so der BGH in seinem Urteil. Landgerichte und Oberlandesgericht müssen somit Klagen zur Geltendmachung des „kleinen“ Schadenersatz zusprechen.

Abgasskandal - kostenfreie Erstberatung

Abgasskandal Rechtsanwälte in Augsburg

  • +49 821 508 788 96

Abgasskandal Rechtsanwälte in Dresden

  • +49 351 88 94 75 20

Abgasskandal Rechtsanwälte in Nürnberg

  • +49 911 2406 1431

Abgasskandal Rechtsanwälte in Mannheim

  • +49 621 181 459 33

Auto zurückgeben und Kaufpreis zurückerhalten

Neue, gebrauchte und Leasing Fahrzeuge – in allen drei Fällen können Sie möglicherweise den Kaufpreis erstattet bekommen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich. Wir beraten sie gerne kostenlos und unverbindlich!

Auto behalten und Schadenersatz geltend machen

Eine Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrags kommt für Sie nicht in Frage? Wenn Sie Ihr Auto trotz Fahrverboten und Wertminderung behalten wollen, können sie bis zu 10.000€ Schadenersatz erhalten. Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen oder Leasing-Fahrzeug. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich!

Ansprüche im Dieselskandal jetzt geltend machen!

Wir machen Ihre Ansprüche gegen die Autohersteller geltend! Kontaktieren Sie uns oder vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Rückruf.

Abgasskandal: Klagen mit Rechtsschutzversicherung

Sollten sie rechtschutzversichert sein, übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und stellen eine erste Deckungsanfrage – selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Die Geltendmachung von Ansprüchen wird von fast allen Rechtschutzversicherern übernommen.

Abgasskandal: Ohne Rechtschutzversicherung klagen

Unsere Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer ermöglicht es, dass für Sie keine hohen Anwalts- oder Gerichtsgebühren anfallen. Dies ermöglicht auch Mandanten den Gang vor Gericht, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen und das im Ernstfall bis zum Bundesgerichtshof.

Diesel bereits verkauft? Kein Problem!

Unter der Voraussetzung, dass Sie Ihren Diesel zwischen 2010 und 2019 verkauft haben, können Sie auch nach dem Verkauf Schadensersatz erhalten. Wir helfen Ihnen gerne weiter, kontaktieren Sie uns oder vereinbaren sie einen Rückruf.

blue-section-bg

Softwareupdate aufgespielt, kann ich jetzt nicht mehr klagen?

Doch! Da die Hersteller für das Update keine Garantie übernehmen, können Sie weiterhin mit besten Erfolgsaussichten klagen. Dieselautos mit Softwareupdate sind ein Risiko.

Aus dem Softwareupdate können weitere und vielfältige Schäden resultieren.


Dazu gehören u.a.:

  • Erhöhter Spritverbrauch
  • Leistungsverlust des Motors
  • Sinkende Lebenserwartung des Motors
  • Stilllegung des Kfz
  • Deutlich geringerer Wiederverkaufswert
  • Update schützt nicht vor drohenden Fahrverboten in vielen Städten Deutschlands

Dieselskandal Verjährung

28.12.2021 – Verjährung beginnt erst mit individueller Kenntnis des Verbrauchers von der Betroffenheit seines Fahrzeugs; Wawra und Gaibler erzielen Erfolg vor dem OLG München – Schadensersatz 10.664,40 Euro. Mit aktuellem Urteil vom 07.12.2021 korrigierte das Oberlandesgericht München ein Fehlurteil des Landgerichts München II. Es verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und klärte allgemeine Fragen zur Verjährung im Dieselskandal.

Das Gericht bestätigte in seinem Urteil, dass Volkswagen für den Verbau des Motors EA189 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haftet. Dies ist mittlerweile gefestigte Rechtsprechung. Interessant war jedoch die Frage der Verjährung, die das Oberlandesgericht vorliegend zu klären hatte. Der Kläger erwarb am 04.06.2014 einen gebrauchten Audi A4 Avant. 2017 erhielt der Kläger ein Schreiben der Audi AG, das mit „Rückruf 23Q7 - NOx Abweichung bei EA 189 Motoren“ überschrieben war und in dem er informiert wurde, dass sein PKW von der ,,Stickoxidproblematik" bei Volkswagen betroffen sei. Weiter wurde er zum Aufspielen des Softwareupdates aufgefordert, das er am 17.07.2017 installieren ließ. Der Kläger erhob am 21.12.2020 über die Kanzlei Wawra & Gaibler Klage gegen Volkswagen.

Wann beginnt die Verjährung von Ansprüchen im Dieselskandal?

Am 22.09.2015 erklärte die Beklagte Volkswagen in einer ad-hoc-Mitteilung, dass bei weltweit rund elf Millionen Fahrzeugen mit Motoren vom Typ EA 189 auffällige Abweichungen zwischen den auf dem Prüfstand gemessenen Emissionswerten und denen im realen Fahrzeugbetrieb festgestellt worden seien. Es folgten im Herbst 2015 weitere Pressemitteilungen, in denen die Beklagte die Öffentlichkeit darüber unterrichtete, dass sie technische Lösungen erarbeite, mit deren Umsetzung ab Januar 2016 begonnen werde. Fraglich ist, ob bereits zu diesem Zeitpunkt, also im Jahr 2015 oder eventuell 2016, die 3-jährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche für den Kläger zu laufen begann? Das OLG klärte die Frage im Sinne der Verbraucher und stellte klar, dass es auf die individuelle Kenntnis des Geschädigten ankommt, sodass der Kläger, der erst im Jahr 2017 von der Betroffenheit seines Fahrzeugs erfuhr, auch noch im Jahr 2020 Klage erheben konnte. Das Oberlandesgericht München führte in seiner Entscheidung zur Frage der Verjährung, wie folgt, aus:

„Vorliegend begann der Lauf der Verjährung im Jahr 2017, weshalb die Verjährung im Zeitpunkt der Klageerhebung am 21.12.2020 noch nicht abgelaufen war, §§ 199 Abs.1 Nr.1, 204 Abs.1 Nr.1 BGB, 167 ZPO).

a) Die Beweisaufnahme, insbesondere die persönliche Anhörung und Parteieinvernahme des Klägers vom 07.12.2021 haben keine positive Kenntnis des Klägers von der Betroffenheit seines Fahrzeugs vom Dieselskandal ergeben. Der Kläger hat nach seinen Angaben erst mit Schreiben der Audi AG von Januar 2017 (Anlage K 1 a) von der Betroffenheit seines Fahrzeugs positiv Kenntnis erlangt. Trotz Kenntnis vom Dieselskandal will er sich darauf verlassen haben, von der Fahrzeugherstellerin über eine eventuelle Betroffenheit seines Fahrzeugs vom Dieselskandal unterrichtet zu werden. Den Geschädigten trifft weder eine Informationspflicht noch besteht für ihn eine generelle Obliegenheit, im Interesse des Schädigers an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Initiative zur Klärung von Schadenshergang oder Person des Schädigers zu entfalten. Für die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Gläubiger zur Vermeidung der groben Fahrlässigkeit zu einer aktiven Ermittlung gehalten ist, kommt es vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an (BGH, Urt. v. 29.7.2021, VI ZR 1118/20 Rn.16). Hier will sich der Kläger darauf verlassen haben, dass ihn seine Vertragswerkstatt ggf. schon informieren werde. Diese - wie der Verlauf der Dinge zeigt - nicht unberechtigte Erwartung steht jedenfalls im Falle des Klägers, der sich nach seinen Angaben für Autos wenig interessiert, der Annahme grober Fahrlässigkeit entgegen.“

Diese Entscheidung, die den Richtlinien folgt, die der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 29.07.2021, Az. VI ZR 1118/20, Rn.16, zur Verjährung im Dieselskandal aufstellte, gibt auch klare Vorgaben, wie die Frage der Verjährung bei anderen vom Dieselskandal betroffenen Motortypen zu handhaben ist. Die Verjährung beginnt erst zu dem Zeitpunkt, in dem der betroffene Dieselbesitzer persönlich Kenntnis von der Manipulation seines Fahrzeugs erlangt hat. Dies dürfte in Regel dann der Fall sein, wenn er ein persönliches Anschreiben seines Herstellers erhalten hat, dass sein Fahrzeug von der Manipulation betroffen ist. Dies bedeutet, dass Ansprüche gegen andere Hersteller wie Audi (Motoren EA896 und EA897), Mercedes, Opel und Fiat in der Regel mindestens bis Ende des Jahres 2022 klageweise geltend gemacht werden können. Gleiches gilt auch für Ansprüche gegen VW wegen des Motors EA288.

Abgasskandal VW, Audi, Mercedes, BMW, Porsche, Seat, Skoda, Volvo und Opel

Volkswagen Dieselskandal

Über 2,7 Millionen Autos sind allein in Deutschland vom Dieselskandal betroffen!
Bei Volkswagen sind u.a. betroffen: Fahrzeuge mit 1,2 – 1,6 – 2,0 und 2,5 Liter Turbo- Dieselmotoren mit Euro 4, Euro 5 und Euro 6 Abgasnorm. Darüber hinaus fast alle Modelle mit 3,0 Liter Motoren.


Der Versuch von Volkswagen ist es, sich über außergerichtliche Vergleiche und Softwareupdates aus dem Dieselskandal zu mogeln. Nachgewiesenermaßen schädigen diese Softwareupdates die Umwelt jedoch nur noch mehr und verursachen Ihnen – dem Kunden - zusätzlich hohe Kosten. Darüber hinaus entzieht sich der Hersteller seiner Haftung für etwaige Folgeschäden.
Aber nicht nur die Umwelt erleidet Schäden. Erhöhte Stickoxid- und Feinstaubbelastungen führen bei allen Menschen zu gesundheitlichen Problemen. Insbesondere Menschen mit Herz-Kreislauf-Vorbelastungen oder Atemwegserkrankungen leiden darunter. Laut Studien resultieren jährlich 38.000 Todesfälle aus nicht eingehaltenen Abgasvorschriften.

Wir raten betrogenen Besitzern daher, den Ihnen zustehenden Schadenersatz mit unserer Hilfe schnell und effizient geltend zu machen.

Betroffene VW sind u.a. folgende Modelle mit 1.2-, 1.6-, 2.0-, 2,5- und 3.0-Liter Motoren:

  • VW Amarok
  • VW Beetle
  • VW T5 und T6
  • VW Caddy
  • VW CC
  • VW Eos
  • VW Golf VI
  • VW Golf Plus
  • VW Jetta
  • VW Passat
  • VW Polo
  • VW Scirocco
  • VW Sharan
  • VW Tiguan
  • VW Touran
  • VW Touareg


Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, bei Fragen zur richtigen Vorgehensweise! Hier kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob Ihr VW betroffen ist.


HIER KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH PRÜFEN LASSEN, OB IHR VW BETROFFEN IST.


Audi Abgasskandal

U.a. betroffene Audi-Modelle; Modelle mit Euro 4, Euro 5 und Euro 6 Abgasnorm:

Baujahre 2004-2019:

  • A1
  • A3
  • A4
  • A5
  • A6
  • A7
  • A8
  • Q3
  • Q5
  • Q7
  • TT

Zusätzlich beinahe alle Diesel-S-Modelle von Audi.

Probleme beim Software-Update von Audi

Doch auch bei diesen, von Audi groß beworbenen, Softwareupdates berichten uns Verbraucher von Beschädigungen des Rußpartikelfilters, Problemen bei der Abgasrückführung und einem deutlichen Mehrverbrauch an Kraftstoff.

Haben Sie Fragen zur richtigen Vorgehensweise? Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit!

Audi Abgasskandal Aktuell

BGH-Urteil vom 16.12.2021: Audi haftet auch für 3 Liter Motoren!


Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach am 16.12.2021 (Az.: VII ZR 389/21) ein bemerkenswertes Urteil im Dieselskandal. Bereits in der Vergangenheit urteilten die Karlsruher Richter, dass Audi für Fahrzeuge mit Zweilitermotoren haftet. Nun stellte der BGH klar, dass Audi auch für die größeren 3 Liter Motoren wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz zu leisten hat. Im vorliegenden Fall ging es um den Motor EA897. Ein Turbodieselmotor mit 2967 ccm, der in fast allen Audi-Modellen mit größerer Motorisierung verbaut ist. Da im Motor EA897 dieselben illegalen Abschalteinrichtungen wie in den anderen Motoren von Audi mit 2967 ccm verbaut sind (EA896 und EA 897 EVO) ist klar, dass Audi nun für alle 3 Motoren haftet. Fehlurteile in Unterinstanzen sollten nunmehr nicht mehr ergehen. Das höchste deutsche Gericht hat nun klare Kriterien zur rechtlichen Beurteilung des Dieselbetruges durch Audi gesetzt.

Schadensersatz auch für finanzierte Fahrzeuge mit Rückgabeoption

Mit dem Urteil stärkte der BGH auch noch in einem weiteren Punkt die Rechte von geschädigten Verbrauchern. Er stellte klar, dass ein Rückgaberecht in einem Darlehensvertrag den Käufer eines manipulierten Fahrzeugs nicht an Schadenersatzansprüchen hindert. Der Kläger hatte sein Fahrzeug Audi A6 mit Motor EA897 mit einem Darlehen mit verbrieftem Rückgaberecht finanziert. Von dem Rückgaberecht hatte der Kläger nicht Gebrauch gemacht und das Fahrzeug zwar vollständig abgelöst jedoch gleichzeitig Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der BGH hat in diesem Fall nun geurteilt, dass nach der allgemeinen Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass der Kläger, dass Fahrzeug unter vorheriger Kenntnis einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. „Dass der Kläger das Darlehen vollständig ablöste, anstatt das Fahrzeug zu den beim Erwerb festgelegten Konditionen an die Verkäuferin zurückzugeben, macht diese Verletzung seines wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts nicht ungeschehen. Der Nichtausübung des Rückgaberechts ist keine Zustimmung zu dem ursprünglich ungewollten Vertragsschluss zu entnehmen.“ (Az.: VII ZR 389/21) Mit dieser Aufhebung des Berufungsurteils verwies der BGH die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück.

Was bedeutet dies nun für Verbraucher, die ein vom Abgasskandal betroffenes Audi Fahrzeug finanziert haben?

Wenn Sie ein manipuliertes Fahrzeug mittels eines Darlehens mit Rückgabeoption finanziert haben, stehen Ihnen Schadenersatzansprüche zu. Ob ihr Fahrzeug ebenfalls vom Abgasskandal betroffen ist, können Sie kostenlos bei uns überprüfen lassen. Treten Sie hierzu gerne über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung.


HIER KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH PRÜFEN LASSEN, OB IHR AUDI BETROFFEN IST.

Mercedes Abgasskandal


Auch die Premium Tochter des Daimler Konzerns Mercedes-Benz hat bei Ihren Dieselfahrzeugen betrogen. Seit 2017 laufen, neben den USA, auch in Deutschland Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlichen Betruges.

Insgesamt sind ca. 480.000 deutsche Mercedes Besitzer von Rückrufaktionen des KBA betroffen. Europaweit sogar 3 Millionen Mercedes Fahrer. Sollte Mercedes Sie darüber noch nicht informiert haben, so wird der Hersteller dies womöglich erst in nächster Zeit oder den nächsten Monaten machen. So lange sollten Sie nicht zögern, da Sie hierdurch andernfalls wichtige Ansprüche verlieren können.


Mercedes Rückruf 2018 und 2019

Der erste offizielle Rückruf erging im Mai 2018 für den Transporter Vito, im Juni folgten diverse weitere Modelle. Im Juni 2019 erfolgte er für 60.000 Mercedes-Benz GLK und im Oktober 2019 wurden verbotene Abschalteinrichtungen in 260.000 Mercedes Sprintern publik.

Mercedes GLK, GLC, ML, G-Klasse, C-Klasse, E-Klasse, S-Klasse Rückruf

Betroffen sind weiterhin auch Modelle der Mercedes C-Klasse, E-Klasse und S-Klasse sowie die Geländewagen GLC, ML und die G-Klasse! Unter anderem betroffene Mercedes-Benz Modelle der Baujahre 2008 bis 2019:

  • Vito
  • Mercedes Sprinter
  • SLC
  • SLK
  • GL
  • GLA
  • GLK
  • GLC
  • GLE
  • ML
  • CLA
  • Citan
  • A-Klasse
  • B-Klasse
  • G-Klasse
  • V-Klasse
  • C-Klasse
  • E-Klasse
  • R-Klasse
  • S-Klasse

Wir warnen ausdrücklich davor, der Aufforderung des Kraftfahrtbundesamtes, ein verpflichtendes Update installieren zu lassen, nachzukommen.
Die bereits oben geschilderten Mängel, sowie erhöhter Dieselverbrauch, Leistungsverlust und Garantieverlust bei allen kommenden Mängeln, können die Folge sein.

Mercedes-Abgasskandal – Zwangsrückruf für die Modelle VIANO und VITO von Mercedes-Benz

Der Mercedes Abgasskandal geht in eine neue Runde

Nachdem Daimler im Abgasskandal bereits 2019 vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aufgefordert wurde einen Rückruf-Bescheid an Besitzer von Fahrzeugen mit dem Diesel-Motor OM651 Euro 5 zuzustellen, hat das KBA nun am 01.10.2021 einen Rückruf für die Modelle VIANO und VITO angeordnet.

Das KBA gibt als Grund für den Rückruf die „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ (KBA-Referenznr.: 011210) an. Betroffen in dieser neuen Runde des Dieselskandals sind die Mercedes-Benz Modelle VIANO und VITO der Baujahre 2010 bis 2014.

Dies sind allein in Deutschland vermutlich circa 86.000 Fahrzeuge!

Der Zwangsrückruf des Kraftfahrt-Bundesamt der unter dem Hersteller-Code NC2II651R im Oktober 2021 veröffentlicht wurde, sollte daher demnächst an die Besitzer der betroffenen Fahrzeuge weitergeleitet werden. Dies kann von Mercedes-Benz bereits in den nächsten Wochen oder gar erst in Monaten geschehen. So lange sollten Sie nicht zögern, andernfalls könnten Sie wichtige Ansprüche verlieren. Dabei soll als Abhilfemaßnahme das Software-Steuergerät aktualisiert werden.

Sollten Sie vom Kraftfahrt-Bundesamt noch keine Post bekommen haben, so können Sie also in den nächsten Wochen damit rechnen, dass Sie aufgefordert werden ein verpflichtendes Update installieren zu lassen. Hiervor warnen wir ausdrücklich! Dies führt häufig zu weiteren Mängeln, wie erhöhtem Dieselverbrauch, Leistungsverlust sowie Garantieverlust bei allen kommenden Mängeln.

Drohende Fahrverbote für Mercedes Diesel

Am 27. Februar 2018 urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Fahrverbote für Diesel von der Kommune verhängt werden können. Das heißt, dass in jeder Stadt nun Fahrverbote drohen. Hamburg und Stuttgart haben bereits Fahrverbote ausgesprochen. Obwohl Sie als Verbraucher überhaupt nichts für den Schummel von Mercedes und dessen Mutterkonzerns Daimler können, müssen Sie die ganze Sache ausbaden.

Haben Sie Fragen zur richtigen Vorgehensweise? Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit!


HIER KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH PRÜFEN LASSEN, OB IHR MERCEDES-BENZ BETROFFEN IST.


BMW Abgasskandal

Auch BMW, wie der Hersteller selbst verlauten lässt, ist vom Abgasskandal betroffen.
Diverse Diesel-Modelle der BMW AG sind laut KBA mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgerüstet. Darunter u.a. Modelle mit 3.0 Liter Diesel-Motoren und Abgasnorm Euro 5 und Euro 6. Die BMW-Modellen verzeichnen mit bis zu 30% vergleichsweise die höchsten Wertverluste.


Haben Sie Fragen zur richtigen Vorgehensweise? Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit! Hier kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob Ihr BMW betroffen ist.

HIER KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH PRÜFEN LASSEN, OB IHR BMW BETROFFEN IST.

Porsche Abgasskandal

Bei Porsche sind u.a. die Modelle Macan, Cayenne, und Panamera mit Diesel Motoren betroffen. Besonders aufmerksamkeitserregend ist bei Porsche, dass sogar der Porsche 911 – ein Benzinkraftfahrzeug - vom Abgasskandal betroffen sein soll.

Doch auch in den bisher als besonders umweltfreundlich geltenden Porsche-Modelle mit Abgasnorm Euro 6, wurden illegale Abschalteinrichtungen verbaut, ein Anlass für die Staatsanwaltschaft u.a. wegen Betruges zu ermitteln. Bei Razzien im April 2018 sollen Medienberichten zufolge über 200 Beamte im Einsatz gewesen sein.

Wir warnen ausdrücklich davor, der Aufforderung des Kraftfahrtbundesamtes, ein verpflichtendes Update installieren zu lassen, nachzukommen.
Die bereits oben geschilderten Mängel, sowie erhöhter Dieselverbrauch, Leistungsverlust und Garantieverlust bei allen kommenden Mängeln, können die Folge sein.

Haben Sie Fragen zur richtigen Vorgehensweise? Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit!

HIER KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH PRÜFEN LASSEN, OB IHR PORSCHE BETROFFEN IST.

Opel Abgasskandal

Zunächst nicht vom Abgasskandal betroffen zu sein, schien Opel. Aber auch bei diesem Hersteller hat das Kraftfahrtbundesamt mittlerweile verbotene Abschalteinrichtungen in den Euro 5 und Euro 6 Dieseln gefunden und verpflichtende Rückrufaktionen gestartet.

Betroffen sind u.a. Diesel-Modelle des Typs:

  • Zafira
  • Insignia
  • Cascada
  • Astra
  • Mokka
  • Corsa u.v.m.

Wir warnen ausdrücklich davor, der Aufforderung des Kraftfahrtbundesamtes, ein verpflichtendes Update installieren zu lassen, nachzukommen.
Die bereits oben geschilderten Mängel, sowie erhöhter Dieselverbrauch, Leistungsverlust und Garantieverlust bei allen kommenden Mängeln, können die Folge sein.

Haben Sie Fragen zur richtigen Vorgehensweise? Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit!

Hier kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob Ihr Opel betroffen ist.


Skoda Abgasskandal

Der Skoda Abgasskandal betrifft u.a. die Modelle:

  • Skoda Fabia
  • Skoda Octavia
  • Skoda Rapid
  • Skoda Roomster
  • Skoda Superb
  • Skoda Yeti

die seit 2008 gebaut wurden.

Wir Warnen ausdrücklich davor, der Aufforderung des Kraftfahrtbundesamtes, ein verpflichtendes Update installieren zu lassen, nachzukommen.
Die bereits oben geschilderten Mängel, sowie erhöhter Dieselverbrauch, Leistungsverlust und Garantieverlust bei allen kommenden Mängeln, können die Folge sein.

Haben Sie Fragen zur richtigen Vorgehensweise? Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit!

HIER KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH PRÜFEN LASSEN, OB IHR SKODA BETROFFEN IST.

Seat Abgasskandal

Tausende Seat Fahrer klagten in den vergangenen Jahren erfolgreich vor deutschen Gerichten. Werden auch Sie tätig, da Ihnen der Hersteller nie von selbst eine Entschädigung zukommen lassen wird.

Folgende Seat Modelle sind betroffen:

  • Seat Alhambra
  • Seat Altea, Altea XL
  • Seat Exeo
  • Seat Toledo
  • Seat Ibiza
  • Seat Leon

Wir warnen ausdrücklich davor, der Aufforderung des Kraftfahrtbundesamtes, ein verpflichtendes Update installieren zu lassen, nachzukommen.
Die bereits oben geschilderten Mängel, sowie erhöhter Dieselverbrauch, Leistungsverlust und Garantieverlust bei allen kommenden Mängeln, können die Folge sein.

Haben Sie Fragen zur richtigen Vorgehensweise? Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit!


HIER KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH PRÜFEN LASSEN, OB IHR SEAT BETROFFEN IST.


Ich möchte oder habe mein Fahrzeug nachrüsten lassen, warum brauche ich einen Anwalt?

Ohne anwaltlichen Druck kommen Hersteller Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach. Wir ermöglichen es Ihnen, neben der Übernahme der gesamten Nachrüstungskosten, Schadensersatz in Höhe von bis zu 30% des Kaufpreises zu erhalten.


Warum Wawra & Gaibler Rechtsanwälte?

Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Verbraucherschutz. Unzählige Verfahren im Diesel-Abgasskandal sowie im Bereich des Widerrufs von Autokrediten wurden erfolgreich von uns geführt. Rechtsanwalt Dr. Gaibler beispielsweise erstritt im Jahr 2016 bayernweit das erste Urteil im VW Abgasskandal.
Darüber hinaus verfügt die Kanzlei Wawra & Gaibler über umfangreiche Erfahrung im Bereich des Verbraucherschutzes, sodass wir Ihre Verbraucherrecht auch gegenüber großen Konzernen konsequent für Sie durchsetzen. Wawra & Gaibler, Ihre Verbraucherschützer.

Wir sind der starke und kompetente Partner an Ihrer Seite! Ihre Abgasskandal Rechtsanwälte.

01.03.2023 Update zu VW im Abgasskandal

Europaweit ist Volkswagen der größte Automobilhersteller. Umso mehr sorgte die Berichtserstattung über den Abgasskandal im September 2015 für großes Aufsehen und Aufregung bei den VW- Kunden. Allein in Deutschland sind mehr als 2,7 Millionen Autos vom Dieselskandal betroffen. Der Volkswagen-Konzern hat illegale Abschalt-Einrichtungen in seine Fahrzeuge eingebaut. Diese erkennen, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Demzufolge manipulieren diese Abschalt-Einrichtungen die Abgaswerte dermaßen, dass den Prüfern ein scheinbar sauberes Dieselfahrzeug vorgespielt wird.In einem Grundsatzurteil (BGH, Urteil vom 25.5.2020, Az. VI ZR 252/19) gab der Bundesgerichtshof die Leitlinie für weitere Verfahren vor. Die vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher aus reinem Gewinninteresse wurde festgestellt. Kunden eines manipulierten Fahrzeugs haben demnach gegen VW Schadensersatz-Ansprüche, da man sie durch die Verwendung illegaler Abschalt-Einrichtungen getäuscht hat.

Zunächst lag der Fokus des Dieselskandals auf dem Motor EA 189. Inzwischen ist jedoch auch bekannt, dass der Nachfolgemotor EA 288 über illegale Abschalt-Einrichtungen verfügt. Der Motor EA 288 enthält ein Thermofenster. Wenn die erkannte Außentemperatur zwischen 20°C und 30 °C liegt, aktiviert die Motorsteuerungs-Software die Abgasreinigung. Bei Temperaturen, die diesen Bereich über- oder unterschreiten, findet eine verminderte Reinigung der Abgase innerhalb des Motors statt. Somit stößt das Fahrzeug die Stickoxide, die im Motor produziert wurden, ungefiltert an die Außenluft aus.

Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit die Verwendung von Thermofenstern in Dieselmotoren nicht pauschal für rechtswidrig befunden. Jedoch sieht der Europäische Gerichtshof das anders. Er bestätigte am 08.11.2022, dass die Verwendung von Thermofenstern in Dieselmotoren gesetzwidrig ist. Nun wird sich die Position des BGH wohl ändern müssen. Nicht nur Fahrzeugmodelle von Volkswagen sind betroffen, sondern darüber hinaus auch Modelle von Tochterfirmen wie Porsche, Skoda, Seat und Audi.

Im Falle eines manipulierten Motors empfehlen wir Ihnen, juristisch gegen VW vorzugehen. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, und welche Rechte Ihnen zustehen. Melden Sie sich jederzeit per E-Mail oder Telefon an uns.

01.03.2023 Update zu Mercedes im Abgasskandal

Mit der Aufdeckung des Abgasskandals im Fall VW im Jahr 2015 geriet auch Daimler in den Fokus der Ermittlungen - und das zu Recht: Tatsächlich entsprechen die Abgaswerte von Mercedes-Dieselfahrzeugen nur auf dem Prüfstand den gesetzlichen Standards, im alltäglichen Straßenverkehr jedoch nicht. Daraufhin hat die Daimler AG, die sich 2022 in Mercedes-Benz Group AG unbenannte, europaweit ca. 1,4 Millionen Mercedes-Benz-Fahrzeuge mit Dieselmotoren zurückgerufen, davon rund 550.000 in Deutschland. Mithilfe eines freiwilligen Softwareupdates sollten die Abgaswerte der zurückgerufenen Dieselfahrzeuge an die gesetzlichen Vorschriften angepasst werden. Ob diese Art der Nachrüstung tatsächlich effektiv war, ist bis heute nicht abschließend geklärt.

Im November 2021 stand fest: Daimler hat in seinen Dieselmotoren unzulässige Abschalt-Einrichtungen verbaut. Dies ergab ein Gutachten der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Bei der untersuchten Diesel-Variante wurden insgesamt acht potenziell unzulässige Abschalt-Einrichtungen entdeckt. Daimler geriet zunehmend unter Druck, als das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Widersprüche gegen die Rückrufe von Mercedes-Fahrzeugen abwies. Die Verwendung illegaler Abschalt-Einrichtungen steht fest und eröffnet Mercedes-Fahrern die Möglichkeit, Schadensersatz-Ansprüche gegen den Fahrzeug-Konzern geltend zu machen.

Mittlerweile wurde Mercedes bereits in zahlreichen Fällen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz an betroffene Fahrzeugbesitzer verurteilt. Die Gerichte zeigen sich in ihren Urteilen verbraucherfreundlich. Mit Urteil vom 17.12.2020 (Az. C-693/148) stellte der EuGH klar, dass die von Mercedes verwendete Abschalteinrichtung in Dieselfahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Das Urteil stellt einen Meilenstein für Verbraucher dar: Daimler hat im großen Stil Verbraucher betrogen und diese haben nun sehr gute Chancen, eine Schadensersatz-Forderung geltend zu machen.

Mit Urteil vom 08.11.2022 (Az. C-873/19) bekräftigte der EuGH nochmals die Auffassung, dass es sich bei Thermofenstern um illegale Abschalt-Einrichtungen handelt. Anlass hierfür war die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die gegen die vom KBA erteilten Typen-Genehmigungen geklagt hatte. Diese Software steuert die Abgasreinigung eines Fahrzeugs in Abhängigkeit der Außen-Temperatur. Die Abgasreinigung wird in einem bestimmten Temperatur-Bereich ganz oder teilweise abgeschaltet. Eine vollständige Abgasrückführung findet lediglich auf den Testständen statt, um eine entsprechende Typen-Genehmigung zu erhalten. Ist es jedoch draußen kälter, wird die Abgasrückführung reduziert, wodurch wiederum die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte überschritten werden. Die DUH geht nun gegen die entsprechenden Typen-Genehmigungen des KBA vor.

Dies wird den Rückruf vieler Mercedes-Fahrzeuge zur Folge haben. Es drohen auch Stilllegungen oder Fahrverbote in Innenstädten. Handeln Sie deshalb frühzeitig und lassen Sie sich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich beraten.

Gegen Mercedes selbst wird ebenfalls eine Entscheidung vom EuGH unter dem Aktenzeichen C-100/21 erwartet. Es soll endgültig entschieden werden, inwiefern das Verbauen von Thermofenstern eine Herstellerhaftung begründet. Behält der EuGH diesbezüglich seine Rechtsauffassung bei? Dann sind Klagen für vom Dieselskandal betroffene Mercedes-Fahrer noch einfacher, da dann bereits fahrlässiges Handeln des Herstellers einen Schadensersatz-Anspruch auslöst.

01.03.2023 Update zu Audi im Abgasskandal

Der Audi-Abgasskandal ist 2016 aufgrund der Abgas-Manipulationen am VW-Dieselmotor bekannt. Viele Fahrzeuge der Audi AG sind als Tochtergesellschaft des VW-Konzerns mit dem Motor Typs EA 189 der Abgasnorm Euro 5 von Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) betroffen.

Das Landgericht Ravensburg hatte zuletzt einem Käufer eines Audi A4 3.0 TDI im Abgasskandal Schadenersatz zugesprochen. Hier sprach das Gericht dem Kläger den Schadensersatz trotz Wiederkaufs zu. Das bedeutet, künftig ist ein Schadensersatz auch nach dem Verkauf möglich. Die deutschen Gerichte, darunter die Oberlandes-Gerichte München, Frankfurt, Koblenz, Naumburg, Hamm und Zweibrücken haben den Klägern im Abgasskandal inzwischen Schadenersatz zugesprochen. Weiterhin bestehen Chancen, diese durchzusetzen.

Außerdem wurde in die Audi-Motoren mit der Nummer EA 896 und EA 897 ein Thermofenster installiert. Das Thermofenster bedeutet, dass die Abgasreinigung nur in einem bestimmten Temperatur-Bereich vorschriftsgemäß funktioniert. Bei einer Außen-Temperatur von unter +7°C und oberhalb von +30°C verändert das eingebaute Thermofenster die Wirkungsweise der Abgasreinigung. Diese Beeinflussung der Abgasreinigung erfolgt je nach Temperatur stufenweise bis hin zum kompletten Abschalten.

Auch bezüglich des Thermofensters sind positive Urteile der Landgerichte zugunsten der Käufer gefallen. Die Gerichte standen auf der Seite der Kunden und sprachen hohe Schadensersatz-Summen zu. Zudem liegt die Sache aktuell dem EuGH vor. Auch hier ist ein positives Urteil zu erwarten. Dies gibt Sicherheit in Ihrem Fall gegen die deutschen Autokonzerne.

01.03.2023 Update zu Skoda im Abgasskandal

Im Jahr 2015 wurde bekannt, dass viele Hersteller von Dieselautos eine unerlaubte Software in ihre Fahrzeuge installierten, um die Abgaswerte zu manipulieren. Seinen Anfang nahm der Skandal bei Volkswagen. Daraufhin gab der Konzern bekannt, dass auch Fahrzeuge von Skoda, die tschechische VW-Tochter, betroffen seien. Auch Skoda verbaute den illegal manipulierten VW-Diesel-Motor EA 189 und dessen Nachfolger EA 288 (wie die anderen Tochter-Unternehmen des Konzerns).

Der Motor EA189 wurde 2007 vorgestellt und ab 2008 produziert. Er wurde in den meisten Motoren bis 2015 eingesetzt und bezeichnet eine Reihe von TDI-Dieselmotoren der Volkswagen AG. Der Dieselmotor EA 189 besitzt eine unerlaubte Vorrichtung, die für die Manipulation der Abgase verwendet wird. Die Software erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet, und reduziert daraufhin den Abgasausstoß. Somit wurde in Tests vorgegeben, dass die Autos weniger Schadstoffe ausstoßen würden, als es tatsächlich der Fall war.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 25. Mai 2020 in einem bemerkenswerten Urteil entschieden, dass Käufer, die den EA 189 Motor mit der Manipulations-Software erworben haben, getäuscht und somit sittenwidrig geschädigt wurden. Demzufolge hat er entsprechende Schadensersatz-Ansprüche zugelassen.

Der Motor EA 288 beinhaltet auch eine illegale Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters. Diesen Motor gibt es mit 1422 ccm, 1598 ccm und 1986 ccm. Wenn die erkannte Außentemperatur zwischen 20°C und 30 °C liegt, aktiviert die Software der Motorsteuerung die Abgasreinigung. Bei Temperaturen, die diesen Bereich über- oder unterschreiten, findet keine Reinigung der Abgase innerhalb des Motors statt. Somit stößt das Fahrzeug die Stickoxide, die im Motor produziert werden, ungefiltert an die Außenluft aus.

Obwohl der BGH zuvor nicht pauschal die Anwendung von Thermofenstern in Dieselmotoren als rechtswidrig beurteilt hat, sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) das anders. Der EuGH hat am 08.11.2022 bestätigt, dass die Verwendung von Thermofenstern in Dieselmotoren gesetzeswidrig ist. Nun wird sich wahrscheinlich die Position des BGH ändern müssen.

Im Falle eines manipulierten Motors empfehlen wir Ihnen, juristisch gegen Skoda vorzugehen. Sie haben gute Chancen, gegen den Automobil-Hersteller Schadensersatz-Ansprüche aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung geltend zu machen.

01.03.2023 Update zu Seat im Abgasskandal

Der Volkswagen-Konzern hat Millionen seiner Kunden über Jahre getäuscht, indem er die illegal manipulierten Dieselmotoren EA 189 und EA 288 als besonders umweltfreundlich beworben hat. Seat, die spanische Tochtergesellschaft von VW, hat ebenfalls die manipulierten Motoren in ihren Dieselautos verbaut. Demzufolge ist sie ebenfalls vom Abgasskandal betroffen.

Mit dem Dieselmotor EA 189 wird eine Reihe von TDI-Motoren der Volkswagen AG bezeichnet, die 2007 vorgestellt und 2008 in der Serie eingeführt wurde. Bis 2015 ist der Motor zum Einsatz gekommen. Der Dieselmotor EA 189 beinhaltet eine unzulässige Abschalteinrichtung, die zur Manipulation der Abgase dient. Die Software erkennt, wenn das Fahrzeug auf dem Prüfstand steht und reduziert daraufhin den Abgasausstoß. Somit wurde in den Tests vorgegeben, dass die Autos weniger Schadstoffe ausstoßen würden, als es tatsächlich der Fall war.

Am 25. Mai 2020 hat der BGH in einem bemerkenswerten Urteil entschieden, dass durch den Verkauf des EA 189 Motors mit Manipulations-Software viele Käufer getäuscht und somit sittenwidrig geschädigt wurden. Demzufolge hat er entsprechende Schadensersatz-Ansprüche zugelassen. Auch der Motor EA 288 enthält eine illegale Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters. Den Motor gibt es mit 1422 ccm, 1598 ccm und 1986 ccm. Wenn die erkannte Außentemperatur zwischen 20°C und 30 °C liegt, aktiviert die Motorsteuerungs-Software die Abgasreinigung. Bei Temperaturen, die diesen Bereich über- oder unterschreiten, findet eine verminderte Reinigung der Abgase innerhalb des Motors statt.

Zwar hat der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit die Verwendung von Thermofenstern in Dieselmotoren nicht pauschal für rechtswidrig befunden, jedoch sieht dies der Europäische Gerichtshof anders. Am 08.11.2022 entschied das Gericht, dass die Verwendung von Thermofenstern in Dieselmotoren rechtswidrig ist. Jedoch gibt es bereits positive Entscheidungen auf Ebene der Oberlandesgerichte, die den betroffenen Kunden des EA 288-Motors Schadensersatz-Ansprüche zugesprochen haben.

Im Falle eines manipulierten Motors empfehlen wir Ihnen, juristisch gegen Seat vorzugehen. Sie haben gute Chancen, gegen den Automobil-Hersteller Schadensersatz-Ansprüche aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung geltend zu machen. Wenden Sie Sich hierzu jederzeit telefonisch oder per E-Mail an uns. Wir helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen. Nutzen Sie hierzu unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung.

01.03.2023 Update zu Porsche im Abgasskandal

Der Autohersteller Porsche baute von Audi hergestellte Motoren in seine Fahrzeuge ein. Die Motoren enthalten Abschalt-Einrichtungen. Davon sind alle Modellreihen betroffen. Die Fahrzeuge stoßen dadurch mehr als das Zehnfache der erlaubten Schadstoff-Emissionen aus.

Erste OLGs haben im Porsche-Abgasskandal Schadensersatz zugesprochen: zuletzt 50.000 Euro plus Zinsen und Verzug. Im Januar 2018 gab Porsche selbst einen verpflichtenden Rückruf für den Porsche Cayenne 3,0 Liter TDI bekannt. Auch der Porsche Cayenne 4,2 Liter sowie der Porsche Macan 3,0 Liter sind betroffen. Der Fehler ist durch ein Softwareupdate behebbar.

Der Porsche Panamera 4,0 Liter mit Euro 6 wurde im November 2019 durch das KBA zurückgerufen. Auch Euro 5 Fahrzeuge sind betroffen. Aufgrund der höheren zulässigen Abgasgrenzwerte ist dies überraschend. Der darin verbaute Porsche-Motor ist der EA 897. Dieser ist mit der unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet. Möglicherweise sind vom Porsche-Abgasskandal auch Benziner-Modelle betroffen.

Auch ein Anspruch auf Restschadensersatz nach § 852 BGB lohnt sich womöglich. Diese Form der Entschädigung lässt sich bis zu zehn Jahre ab Fahrzeugkauf einklagen und verjährt nicht schon nach 3 Jahren.

01.03.2023 Update zu BMW im Abgasskandal

Geheime Bosch-Dokumente listen 44 verschiedene Funktionen, die potentiell als unzulässige Abschalteinrichtung genutzt werden. Die Deutsche Umwelthilfe veröffentlichte diese Ende 2022. Sie enthalten neben der Auflistung der Funktionen zudem den Verwender auf. Bei 14 Funktionen taucht die BMW AG als Kunde auf. BMW wurde 2020 zum ersten mal vom Landgericht Düsseldorf zur Rücknahme eines Diesel-PKW wegen dem Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung verurteilt.

Durch die illegalen Abschalt-Vorrichtungen ist der Wert des Abgassaustoßes von Stickoxiden im Straßenverkehr um ein Vielfaches höher als erlaubt. BMW nutzte dazu ein Thermofenster. Dieses Thermofenster funktioniert so, dass die Abgasreinigung nur in einem bestimmten Temperatur-Bereich vorschriftsgemäß funktioniert. Die Abwasser-Reinigung verringert den Anteil der Stickoxide. Das eingebaute Thermofenster verändert bei einer Außentemperatur von unter +7°C und oberhalb von +30°C den Umfang der Abgasreinigung. Je nach Temperatur wird die Abwasser-Reinigung minimiert oder sogar ganz abgeschaltet. Durch die verwendete Rollen-Betriebserkennung unterscheidet das Fahrzeug zwischen Straßen- und Prüfstandsbetrieb.

Die deutschen Gerichte erkennen die sittenwidrige Schädigung durch den Einbau der Thermofenster und fällten positive Urteile zugunsten der Käufer. Es ist weiterhin mit hohen Schadensersatz-Summen zu rechnen. Zudem liegt die Sache aktuell dem EuGH vor. Auch hier ist ein positives Urteil zu erwarten.

Bosch war bereits 2019 zu einer Geldbuße in Höhe von 90 Millionen Euro verurteilt worden. Die Verurteilung steht nach den neuen Dokumenten in einem direkten Zusammenhang zu BMW. Nun scheint es bewiesen, dass auch BMW in den Abgasskandal verwickelt ist. Dadurch ergeben sich auch für BMW-Fahrer Schadensersatz-Ansprüche. Die Anzahl der betroffenen Modelle ist bisher noch nicht überschaubar.

01.03.2023 Update zu Iveco im Abgasskandal

Auch der Fahrzeug-Hersteller Iveco ist vom Diesel-Abgasskandal betroffen. Die Manipulation der Motoren betrifft den Iveco Daily-Transporter und auf dieser Basis gebaute Wohnmobile mit Multijet-Dieselmotor. Der Verdacht der Manipulation bezieht sich auf die Euro-6-Transporter Iveco Daily, die zwischen 2015 und 2019 hergestellt wurden.

Bei den Iveco-Motoren wurden Abschalt-Einrichtungen verbaut. Diese stellen eine sittenwidrige Schädigung der Käufer dar und begründen damit einen Schadensersatz-Anspruch des Käufers. Das hat der BGH bereits im Abgasskandal bei VW entschieden (25.05.2020 - VI ZR 252/19). Aufgrund der Tatsache, dass die Abschalt-Einrichtungen die gleiche Funktion aufweisen, ist das Urteil des BGH auch auf Fahrzeuge anderer Hersteller wie Iveco übertragbar.

Die vom Abgasskandal betroffenen Iveco-Transporter sind häufig geleast. Bei einer nicht vertragsgemäßen Nutzung des Fahrzeugs kann auch bei geleasten Fahrzeugen ein Sonder-Kündigungsrecht bestehen.

02.03.2023 Update zu Opel im Abgasskandal

Seit 2018 ist bekannt, dass auch die Opel AG unzulässige Abschalt-Einrichtungen in ihre Diesel-Fahrzeuge verbaut hat. Mehr als 200.000 Fahrzeuge hat der Hersteller seitdem zurückgerufen. Mittels Updates sollte die Schummel-Software überschrieben werden und eine vollumfängliche Abgasreinigung innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte garantieren. Doch die Folgen eines solchen Software-Updates sind ungewiss, da sie mögliche Begleit-Erscheinungen wie Leistungsverlust und Schäden am Motor verursachen.

Unsere Kanzlei Wawra & Gaibler empfiehlt: Anstatt der Aufforderung, ein Software-Update durchzuführen, machen Sie am besten Entschädigungs-Ansprüche geltend. Um einen etwaigen Schadensersatz gegen Opel durchzusetzen, holen Sie bei uns kostenlos und unverbindlich rechtlichen Rat ein.

Betroffen vom Abgasskandal sind zum einen Fahrzeuge aus der Modellbaureihe Zafira, Insignia und Cascada, die aus den Baujahren 2013 bis 2016 stammen. Ferner zählen auch Astra, Insignia und Corsa aus den Baujahren 2014 bis 2018 zu den vom Opel-Abgasskandal betroffenen Modellen.

Das erwartete EuGH-Urteil im Frühjahr 2023

Die Kanzlei Wawra & Gaibler hat vor dem Landgericht Ravensburg durch ein erfolgreiches Verfahren einen Meilenstein im Diesel-Abgasskandal erzielt: Das Landgericht verurteilte die Adam Opel AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 24.666,05 Euro wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (Urteil vom 30.12.2022, Az. 2 O 200/22). Dieser Anspruch nach § 826 BGB verlangt stets vorsätzliches Handeln der Fahrzeughersteller, so der Bundesgerichtshof (BGH). Der Nachweis eines vorsätzlichen Vorgehens der Fahrzeughersteller hat stets der Kläger zu erbringen und bedarf einer ausgiebigen Prüfung des vorliegenden Einzelfalls.

Klarheit soll das erwartete EuGH-Urteil im Frühjahr 2023 bringen: Nach Auffassung der General-Anwaltschaft des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) soll bereits eine fahrlässige Schädigung ausreichen, um Entschädigungs-Ansprüche im Rahmen des Diesel-Abgasskandals durchzusetzen. Nun sind die Richter des EuGH an der Reihe, ihr abschließendes Urteil bekannt zu geben. Diese Entscheidung wird die Richtlinie für alle künftigen Entscheidungen der deutschen Zivilgerichte sein. Die Erfolgs-Wahrscheinlichkeit zukünftiger Diesel-Ansprüche würden somit beträchtlich steigen.

Dass der EuGH seiner verbraucher-freundlichen Rechtsprechung in Hinblick auf den Abgasskandal treu bleiben wird, ist höchstwahrscheinlich. Wawra & Gaibler empfiehlt Betroffenen, sich rechtlich beraten zu lassen, um so eine zügige Durchsetzung zustehender Schadensersatz-Ansprüche zu erzielen.

02.03.2023 Update zu Fiat im Abgasskandal

Im Sommer 2021 stand fest, dass auch viele Fiat Ducato Modelle in den Abgasskandal verwickelt sind. Gemäß Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden überhöhte Stickoxidwerte bei der Abgasprüfung festgestellt. Der Abgastest zeigte, dass sich die Abgasreinigung von den Fiat Ducato Wohnmobilen nach 22 Minuten abstellt. Erst ab Minute 23 zeigten sich die wahren Werte. Das hat zur Folge, dass zu viele gefährliche Stickoxide ausgestoßen werden. Damit werden die vorgegebenen Abgasgrenzwerte nicht eingehalten.

Fiat baute illegale Abschalt-Einrichtungen in seine Fahrzeuge, die erkennen, wann sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Demzufolge zeigen diese auf dem Prüfstand deutlich niedrigere Abgaswerte als im Normalbetrieb im Straßenverkehr. Somit wird den Prüfern ein scheinbar sauberes Dieselauto vorgespielt.

Urteile im Diesel-Abgasskandal

Zunehmend gibt es viele positive verbraucher-freundliche Urteile bezüglich des Abgasskandals. Schon zahlreiche Gerichte verurteilten Fiat zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Für eine vereinheitlichte Entscheidung der Gerichte ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von grundlegender Bedeutung. Dieses wird im Frühjahr 2023 erwartet.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 25, 90402 Nürnberg Königstraße 7, 01097 Dresden Dürkheimerstr. 25, 68309 Mannheim