In der Geschichte des Diesel-Abgasskandals wurde nun erstmals Fiat (FCA Italy S.p.A.) verurteilt. Das Landgericht Koblenz sprach dem Kläger am 1. März 2021 Schadensersatz gemäß § 826 BGB in Höhe von 52.484,12 Euro wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zu (Az. 12 O 316/20). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist ein Wohnmobil des Typs Roller team Zefiro 266TL Fiat Ducato 2,3L, 150PS.
Rechtsanwalt Dominik Wawra zu den Hintergründen: „Zahlreiche Hersteller, wie z.B. Hymer, Knaus, Adria oder Phoenix verbauen sog. Multijet-Motoren des Fiat-Konzerns in ihren Wohnmobilen. Eine von mehreren bestätigten illegalen Abschalteinrichtungen ist ein Timer, welcher die Abgasrückführung 1300 Sekunden nach dem Motorstart deaktiviert. Dies hat zur Folge, dass die Fahrzeuge ab diesem Moment „dreckig“ fahren. Da derartige Abschalteinrichtungen gegen europäisches Recht verstoßen, können Besitzern betroffener Fahrzeuge Schadensersatz zustehen. Wir von der Kanzlei Wawra & Gaibler bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an.“
Neue, gebrauchte und Leasing Fahrzeuge – in allen drei Fällen können Sie möglicherweise den Kaufpreis erstattet bekommen.
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Eine Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrags kommt für Sie nicht in Frage? Wenn Sie Ihr Auto trotz Fahrverboten und Wertminderung behalten wollen, können sie bis zu 10.000€ Schadenersatz erhalten. Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen oder Leasing-Fahrzeug. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich!
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Doch! Da die Hersteller für das Update keine Garantie übernehmen, können Sie weiterhin mit besten Erfolgsaussichten klagen. Dieselautos mit Softwareupdate sind ein Risiko.
Aus dem Softwareupdate können weitere und vielfältige Schäden resultieren.
Dazu gehören u.a.:
• Erhöhter Spritverbrauch
• Leistungsverlust des Motors
• Sinkende Lebenserwartung des Motors
• Stilllegung des Kfz
• Deutlich geringerer Wiederverkaufswert
• Update schützt nicht vor drohenden Fahrverboten in vielen Städten Deutschlands
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