03.11.2020 Widerruf Autokredit / Leasingvertrag: FCA Bank mit fehlerhafter Widerrufbelehrung. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27.10.2020 entschieden, dass ein Verbraucher seinen Autokredit auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen kann

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Jahre, nachdem er zur Finanzierung seines Pkw einen Darlehensvertrag mit der FCA Bank geschlossen hatte, erklärte ein Kläger den Widerruf. Nach der Meinung der Bank war die Widerrufsfrist allerdings längst abgelaufen.

Der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 525/19) machte jedoch deutlich, dass ein Widerruf durchaus noch möglich war. Wegen falscher Widerrufsbelehrung habe die Frist noch gar nicht zu laufen begonnen. Die Bank hatte erklärt, dass der Widerruf des Kreditvertrags automatisch auch zum Widerruf der Restschuldversicherung führe, welche der Kläger jedoch nicht abgeschlossen hatte. Der Bundesgerichthof erklärte diese Belehrung nunmehr für unwirksam, mit der Folge, dass dementsprechende Kreditverträge auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden können.

Rechtsanwalt Dominik Wawra erklärt, was dieses Urteil für Darlehensnehmer bedeutet: „In zahlreichen Darlehensverträgen bieten Banken den Kunden die Möglichkeit, weitere Verträge abzuschließen (beispielsweise Restschuldversicherungen ("RSV-Beitrag"), Kreditschutzbrief ("KSB/ KSB plus"), GAP-Versicherung, Autocare etc.). Wenn der Kunde diese nicht wahrgenommen hat, sie aber trotzdem in den Widerrufsbelehrungen des Vertrags aufgezählt werden, besteht eine große Möglichkeit sich vom Vertrag zu lösen.“

EuGH: Widerruf Autokredit / Leasingvertrag

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Urteil des EuGH vom 26.03.2020: Millionen Finanzierungsverträge widerrufbar.

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Betroffen sind rund 20 Millionen Autokredit- und Leasingverträge.

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„Banken und Sparkassen werden zukünftig vermutlich sehr vergleichsbereit sein, da Verbraucher, die nichts mit der juristischen Materie zu tun haben, durch den sogenannten „Kaskadenverweis“ des § 492 Absatz 2 des BGB die Reichweite des Paragraphen gar nicht absehen können“ so Verbraucherschützer Dr. Florian Gaibler.

Das LG Saarbrücken erkannte diese Problematik und verwies die Klage an den EuGH. Dieser gab der Klage mit der Begründung statt, dass entsprechende Klauseln nicht mit europäischen Regeln für den Verbraucherschutz übereinstimmen.


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Die Möglichkeit eines Widerrufs auch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist betrifft nicht ausschließlich Autokredite mit der VW-Bank und deren Zweigniederlassungen (Audi-Bank, Seat-Bank und Skoda-Bank), sondern auch die mit der BMW Bank, Santander Bank, Mercedes-Benz Bank, und vielen mehr.


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