Mit aktuellem Urteil (Az.: 48 O 113/20) vom 16.04.2021 verurteilte das Landgericht Stuttgart die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass der Motor des Fahrzeugs (Mercedes E 250 BT) mit mindestens einer sog. illegalen Abschalteinrichtung versehen war, die dafür sorgte, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand und nicht im normalen Fahrbetrieb auf der Straße arbeitet. Der Besitzer des Mercedes erwarb das Fahrzeug am 28.09.2018 (Erstzulassung 23.12.2015) zu einem Kaufpreis von 29.500 Euro. Daimler wurde dazu verurteilt, den PKW zurückzunehmen und an den Kläger einen Betrag in Höhe von 27.787,91 Euro zu bezahlen.
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