Mit aktuellem Urteil (Az.: 48 O 110/20) vom 29.04.2021 verurteilte das Landgericht Stuttgart die Daimler AG erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass der Motor des PKWs (Mercedes GLK 350 CDI 4MATIC) mit mindestens einer sog. illegalen Abschalteinrichtung versehen war, die dafür sorgte, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand und nicht im normalen Fahrbetrieb auf der Straße arbeitet. Der Besitzer des Mercedes erwarb das Fahrzeug am 18.09.2015 einem Kaufpreis von 47.800 Euro. Daimler wurde dazu verurteilt, den PKW zurückzunehmen und an den Kläger einen Betrag in Höhe von 31.509,37 Euro zu bezahlen.
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