Mit Urteil vom 09.09.2021 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass fast alle in Deutschland abgeschlossenen Autofinanzierungen auch nach Ablauf der 14-Tagesfrist noch widerrufbar sind, da die Widerrufsfrist nie zu laufen begann. Betroffen waren Autofinanzierungsverträge der VW Bank, der Skoda Bank und der BMW-Bank. Dieselben Klauseln, die in diesen Verträgen vom EuGH beanstandet wurden, finden sich in fast allen Leasing- und Kreditverträgen – auch von anderen Banken. Der EuGH bemängelte folgende Punkte:
Fehlerhafte Zinsangaben: die Kreditverträge müssen zum einen den zum Zeitpunkt seines Abschlusses geltenden Verzugszinssatz als Prozentsatz angeben und zum anderen, falls dieser Zinssatz sich ändern kann, die Berechnungsformel angeben, nach der er berechnet wird, sowie, sofern insoweit auf einen Referenzzinssatz oder Referenzwert als Variable zurückgegriffen wird, das Datum seiner Bekanntgabe sowie wo und von wem er bekanntgegeben wurde. Die VW-Bank, die Skoda-Bank und die BMW-Bank haben diese Informationen in ihren Finanzierungsverträgen nicht korrekt erteilt.
Keine ausreichenden Angaben zu Beschwerdemöglichkeiten des Verbrauchers: im Kreditvertrag müssen Folgende Angaben vollständig aufgeführt sein: alle außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren, die dem Verbraucher zur Verfügung stehen, und gegebenenfalls die Kosten dieser Verfahren, ob die Beschwerde oder der Rechtsbehelf auf Papier oder elektronisch einzureichen ist, die physische oder elektronische Adresse, an die eine solche Beschwerde oder ein solcher Rechtsbehelf zu richten ist, sowie die zu beachtenden formalen Voraussetzungen, soweit ihre Nichtbeachtung zum Verlust jeglicher Möglichkeit des Verbrauchers, seine Rechte geltend zu machen, führen könnte. Auch diese Informationen erteilten die VW-Bank, die Skoda-Bank und die BMW-Bank nicht korrekt.
Verbrauchern steht beim Abschluss eines Autokredit- oder Leasingvertrags grundsätzlich die Möglichkeit zu, den Vertrag innerhalb einer 14-tägigen Frist zu widerrufen. Häufig haben die finanzierenden Banken allerdings wichtige Informationen in den Widerrufsinformationen umständlich oder fehlerhaft formuliert. Das Gesetz regelt, dass in einem solchen Fall hat die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat. Der Leasing- oder Kreditvertrag kann also weiterhin widerrufen werden. Dies gilt selbst bei bereits abgeschlossenen Leasing- oder Darlehensverträgen.
Betroffen sind rund 20 Millionen Autokredit- bzw. Leasingverträge. Wichtig ist hierbei nur, dass Ihr Vertrag nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen wurde. Keine Rolle spielt hingegen, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Neu- oder Gebrauchtwagen, einen Diesel oder einen Benziner handelt.
Hier eine nicht abschließende Aufzählung von Finanzierungsbanken, die besonders häufig fehlerhafte Widerrufsinformationen erteilten:
Am einfachsten laden Sie über unser Kontaktformular die angeforderten Dokumente hoch oder senden sie uns per Email an kontakt@anwalt-verbraucherschutz.de. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung teilen wir Ihnen mit, ob ein Vorgehen in Ihrem Fall Sinn macht oder nicht. Sollte ein weiteres Tätigwerden gegen die finanzierende Bank notwendig sein, übernehmen wir kostenlos die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer, der die Kosten eines solchen Falles in der Regel übernimmt. Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, besprechen wir mit Ihnen – bevor irgendwelche kostenauslösenden Maßnahmen vorgenommen werden – die Risiken und Chancen eines weiteren Vorgehens. Sie tragen also kein Kostenrisiko, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Dass ein Tätigwerden bares Geld wert sein kann, erläutert Rechtsanwalt Dr. Gaibler anhand folgenden Dass ein Tätigwerden bares Geld wert sein kann, erläutert Rechtsanwalt Dr. Gaibler anhand folgenden Rechenbeispiels: „Nehmen wir an, Sie haben am 30.07.2018 ein Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 30.000 Euro gekauft und den Kauf darlehensfinanziert. Sie haben eine Anzahlung von 6.000 Euro geleistet und müssen monatliche Raten in Höhe von 400 Euro an die Bank leisten. Der Zinssatz Ihres Darlehens beträgt 0,9 Prozent. Im August 2021 erklären sie den Widerruf des Darlehens, nachdem Sie 40.000 Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren sind. Bis zum Zeitpunkt des Widerrufs haben sie somit 19.600 Euro bezahlt. Zurück erhalten Sie sämtliche Kreditraten und die geleistete Anzahlung. Lediglich die normalerweise sehr geringen Kreditzinsen bis zum Zeitpunkt des Widerrufs darf die Bank behalten. Sie erhalten also einen Betrag in Höhe von 19.150 Euro zurück. Im Ergebnis heißt das, dass Sie Ihr Auto knapp 3 Jahre und 40.000 km für 450 Euro gefahren haben.“
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten der Durchsetzung des Widerrufs Ihrer Autofinanzierung. Sollte keine Rechtsschutzversicherung bestehen, besprechen wir mit Ihnen – bevor irgendwelche kostenauslösenden Maßnahmen vorgenommen werden – die Risiken und Chancen eines weiteren Vorgehens. Sie tragen also kein Kostenrisiko, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
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Mehr über Widerruf von Autokrediten und Leasingverträgen unter folgendem Link.
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