Mit aktuellen Urteilen vom 23.03.2021 und 26.03.2021 verurteilten die Landgerichte Kempten und Augsburg in den von der Kanzlei Wawra & Gaibler geführten Verfahren die Volkswagen AG erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. In beiden Urteilen gingen die Gerichte davon aus, dass die Motoren der PKWs (Skoda Yeti Ambition bzw. Audi A 4 2.0 TDI) mit einer sog. illegalen Abschalteinrichtung versehen waren, die dafür sorgte, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand und nicht im normalen Fahrbetrieb auf der Straße arbeitet. Die Besitzerin des Skodas erwarb das Fahrzeug am 05.12.2012 in Alicante/Spanien als Gebrauchtfahrzeug zu einem Kaufpreis von 19.500€. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 11.02.2021 wies der PKW einen Kilometerstand von 65.406 km auf. Volkswagen wurde dazu verurteilt, den PKW zurückzunehmen und an die Käuferin einen Betrag in Höhe von 15.483,50€ zu bezahlen. Der gebrauchte Audi A 4 2.0 TDI wurde am 15.08.2013 zu einem Kaufpreis von 27.700€. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 05.03.2021 wies das Fahrzeug einen Kilometerstand von 144.531 km auf. Volkswagen musste auch hier das Fahrzeug zurücknehmen und 15.737,45€ an den Kläger leisten.
Der Anwalt der Kläger, Dominik Wawra, erläutert: „Die Urteile bestätigen einmal mehr, dass die Hersteller von manipulierten Dieseln zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet sind. Eine Überprüfung der Ansprüche lohnt sich immer. Dies haben die aktuellen Urteile erneut bestätigt.“
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Doch! Da die Hersteller für das Update keine Garantie übernehmen, können Sie weiterhin mit besten Erfolgsaussichten klagen. Dieselautos mit Softwareupdate sind ein Risiko.
Aus dem Softwareupdate können weitere und vielfältige Schäden resultieren.
Dazu gehören u.a.:
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