Mit aktuellem Urteil vom 08.10.2021 verurteilte das Landgericht Memmingen in dem von der Kanzlei Wawra & Gaibler geführten Verfahren die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass der Motor des Fahrzeugs Audi A6 Avant 3.0 TDI (EU6), mit einer sog. „illegalen Abschalteinrichtung“ versehen ist. Diese sorgte dafür, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Fahrbetrieb auf der Straße arbeitet. Für das streitgegenständliche Fahrzeug erging ferner ein Rückrufschreiben des Kraftfahrtbundesamtes.
Die Besitzerin des Audis erwarb das Kfz am 22.02.2016 als Gebrauchtwagen (Kilometerstand 131.000) zu einem Kaufpreis von 32.773,11 Euro. Das Fahrzeug hatte eine Laufleistung am Tag der mündlichen Verhandllung von über 213.000 km. Audi wurde dazu verurteilt, den PKW zurückzunehmen und Schadensersatz in Höhe von 10.009,85 Euro zu leisten.
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