Mit aktuellem Urteil vom 08.10.2021 verurteilte das Landgericht Memmingen in dem von der Kanzlei Wawra & Gaibler geführten Verfahren die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass der Motor des Fahrzeugs Audi A5 Cabriolet 3.0 TDI (EU6), mit einer sog. „illegalen Abschalteinrichtung“ versehen ist. Diese sorgte dafür, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Fahrbetrieb auf der Straße arbeitet. Für das streitgegenständliche Fahrzeug erging ferner ein Rückrufschreiben des Kraftfahrtbundesamtes.
Der Besitzer des Audis erwarb das Kfz am 28.04.2018 als Gebrauchtwagen (Kilometerstand 30.950) zu einem Kaufpreis von 39.400 Euro. Das Urteil wurde aufgrund des Sachstands vom 24.09.2021 ohne mündliche Verhandlung erlassen. Audi wurde dazu verurteilt, den PKW zurückzunehmen und Schadensersatz in Höhe von 33.145,26 Euro zu leisten.
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