Mit aktuellem Urteil vom 08.10.2021 verurteilte das Landgericht Memmingen in dem von der Kanzlei Wawra & Gaibler geführten Verfahren die Audi AG erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil, dass der Motor des Fahrzeugs Porsche Macan S Diesel, Abgasnorm Euro 6, mit einer sog. „illegalen Abschalteinrichtung“ versehen ist. Diese sorgte dafür, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Fahrbetrieb auf der Straße arbeitet. Weiterhin unterliegt das Fahrzeug einem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Der Motor des Porsches wurde von der Konzernschwester Audi entwickelt, weshalb die Ingolstädter auch für manipulierte Porschefahrzeuge haften.
Die Besitzerin des Porsches erwarb das Kfz am 11.06.2016 als Neuwagen zu einem Kaufpreis von 68.600 Euro. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 05.10.2021 wies das Fahrzeug einen Kilometerstand von 48.352 km auf. Audi wurde dazu verurteilt, den PKW zurückzunehmen und an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 55.332,21 Euro zu bezahlen.
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