Mit aktuellem Urteil vom 05.10.2021 verurteilte das Landgericht Memmingen in dem von der Kanzlei Wawra & Gaibler geführten Verfahren die Volkswagen AG erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass der Motor des Fahrzeugs VW Touareg 3.0 TDI, mit einer sog. „illegalen Abschalteinrichtung“ versehen ist. Diese sorgte dafür, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Fahrbetrieb auf der Straße arbeitet.
Der Besitzer des Touaregs erwarb das Kfz am 19.02.2018 als Gebrauchtwagen (Kilometerstand 13.600) zu einem Kaufpreis von 45.600 Euro. Hierfür wurde ein Darlehensvertrag mit der Volkswagen Bank GmbH abgeschlossen. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 29.07.2021 wies das Fahrzeug einen Kilometerstand von 101.806 km auf. Volkswagen wurde dazu verurteilt, den Kläger aus dem Darlehensvertrag freizustellen und ihm 5.153,12 Euro zu bezahlen.
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