Im heutigen digitalen Zeitalter ist die Bestellung etlicher Waren oft nur einen Mausklick entfernt. Doch dieses weltweite, einfache Shoppen im Internet hat auch seine Schattenseite: Es ist nicht immer klar, wo genau der Verkäufer sitzt und was für (Widerrufs-) Rechte einem dadurch zustehen.
In Deutschland hat jeder Kunde, der online (also über einen sogenannten Fernabsatzvertrag) Ware bestellt, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Händler muss dafür seinen Sitz nicht zwangsläufig in Deutschland haben. Dank der seit 2014 EU-weit geltenden Verbraucherstandards reicht es für ein Widerrufsrecht aus, dass der Verkäufer innerhalb der EU sitzt. Dank dieses Widerrufsrechts können bereits gekaufte Gegenstände nach erfolgtem Widerruf ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden. Ausnahmen hierfür gelten vor allem bei Hygieneartikeln und maßgefertigten Waren. Diese Artikel und Verträge können aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht widerrufen werden.
Verkäufer sind verpflichtet, ein vollständiges Impressum auf ihrer Homepage anzugeben. Aus dem können Verbraucher entnehmen, wo der Sitz des Unternehmens liegt. Ein erster Anhaltspunkt neben dem Impressum ist oftmals die Domain. Viele Deutsche Unternehmen haben eine deutsche Domain (.de). Ausländische Unternehmen besitzen oft Domains wie „.com“ (das steht für commercial), „.co.uk“ (Großbritannien), „.it“ (Italien) oder „.fr“ (Frankreich). Jedoch ist der Blick auf die Domain nur ein erster Anhaltspunkt, denn Unternehmen sind nicht verpflichtet, eine Domain aus ihrem Land zu wählen. Schlussendlich gibt das Impressum Klarheit.
Bestellt der Käufer bei einem Unternehmen, das nicht in der EU sitzt, ist der Verbraucher nicht durch sein nur innerhalb der EU geltendes Widerrufsrecht geschützt. Hier gelten die Bestimmungen des Herkunftslands des Händlers. Ein zwingendes Widerrufsrecht gibt es meist nicht. Zudem gestaltet sich die Durchsetzbarkeit von etwaigen Ansprüchen in solchen Ländern in der Realität meist schwierig.
Bei einer Online-Bestellung (beispielsweise aus den USA oder China) gilt es zu bedenken, dass sich vermeintlich günstige Angebote als Kostenfalle herausstellen können. Gründe dafür sind hohe Versandkosten, aktueller Wechselkurs oder Zollgebühren. Letzteres gilt jedoch nur bei Produkten, die einen Wert von mehr als 22 Euro haben. Die Einfuhr bestimmter im Ausland erhältlicher Waren in die EU ist in vielen Fällen verboten. Beispiele hierfür sind bestimmte Arzneimittel, Waffen oder Tiere.
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