Mit aktuellem Urteil vom 11.06.2021 verurteilte das Landgericht Augsburg in dem von der Kanzlei Wawra & Gaibler geführten Verfahren die Volkswagen AG erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass der Motor des Fahrzeugs Audi Q3 Kombi, mit einer sog. illegalen Abschalteinrichtung versehen ist. Diese sorgte dafür, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Fahrbetrieb auf der Straße arbeitet. Der Besitzer des Audis erwarb das Kfz als Gebrauchtwagen am 02.06.2015 zu einem Kaufpreis von 34.300 Euro. Audi wurde dazu verurteilt, den PKW zurückzunehmen und an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 26.864,85 Euro zu bezahlen.
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