Mit aktuellem Urteil vom 08.09.2021 verurteilte das Landgericht Augsburg in dem von der Kanzlei Wawra & Gaibler geführten Verfahren die Audi AG erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass der Motor des Fahrzeugs Audi A6 Allroad Quattro (EU5), mit mindestens einer sog. „illegalen Abschalteinrichtung“ versehen ist. Diese sorgte dafür, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Fahrbetrieb auf der Straße arbeitet. Für das streitgegenständliche Fahrzeug erging ferner ein Rückrufschreiben des Kraftfahrtbundesamtes.
Der Besitzer des Audis erwarb das Kfz am 18.03.2013 als Neuwagen zu einem Kaufpreis von 72.689,08 Euro. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 16.08.2021 wies das Fahrzeug einen Kilometerstand von 152.545 km auf. Audi wurde dazu verurteilt, den PKW zurückzunehmen und Schadensersatz in Höhe von 28.335,66 Euro zu leisten.
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