16.01.2023 Facebook-Datenleck - LG Paderborn: Schmerzensgeld für betroffene Nutzer

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Facebook-Datenleck - LG Paderborn: Schmerzensgeld für betroffene Nutzer

Über eine unzureichend gesicherte Funktion bei Facebook griffen Hacker die Daten von Hunderten Millionen Facebook-Nutzern ab, sechs Millionen davon in Deutschland. Ein neues Urteil vom 19.12.2022 (Aktenzeichen: 2 O 212/22 und 2 O 99/22) des Landgericht Paderborn bestätigt: Nutzern, die von der Facebook-Datenpanne betroffen sind, steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zu. Betroffene Verbraucher haben einen Anspruch auf Schadensersatz.

Datenpanne aufgrund mangelhaft gesicherter Facebook-Funktion

Vom Datenleck bei Facebook sind rund sechs Millionen Nutzer in Deutschland betroffen. Mittels Suchfunktion wurde den Facebook-Nutzern ermöglicht, mit den Daten aus ihren Kontakten zu überprüfen, ob die dort aufgeführten Personen ebenfalls einen Facebook-Account besitzen. Wenn eine Handynummer aus dem Adressbuch zu einem Nutzer passte, zeigte Facebook alle relevanten Daten an. Die geleakten Daten umfassten vollständige Nutzernamen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen und sogar den Beziehungsstatus der Nutzer. Hacker versorgten die Facebook-Funktion automatisch und in enorm großer Anzahl mit erfundenen Handynummern und nahmen anschließend die von Facebook ausgegebenen Daten an sich. Auf diese Weise erbeuteten die Hacker Daten von Millionen Facebook-Nutzern weltweit. Seit 2019 berichten Facebook Nutzer vermehrt über Spam-Mails. Schließlich kursierte zu Ostern 2021 eine besorgniserregende Nachricht in den Medien. Hudson Rock, eine IT-Sicherheitsfima, stieß auf das Facebook-Datenleck. Persönliche Daten von 533 Millionen Facebook Nutzern sind auf Hacker-Foren aufgetaucht und waren frei zugänglich.

Recht auf Schadensersatz als Betroffener Nutzer des Datenlecks

Neben zahlreichen anderen Gerichten hat nun auch das LG Paderborn am 19.12.2022 zugunsten der Kläger des Facebook-Datenlecks entschieden (Aktenzeichen: 2 O 212/22 und 2 O 99/22) und ihnen 500 Euro Schadensersatz zugesprochen. Das LG Paderborn entschied in diesem Fall. Dazu führte es aus: Facebook hätte den Missbrauch der Daten unterbinden und die Benutzer in Bezug auf die Verwendung ihrer Daten getreu informieren müssen.

Die Rechte der Betroffenen des Facebook-Datenlecks

Sie haben gemäß Art.15 DSGVO das Recht, Auskunft gegenüber Facebook zu verlangen, ob Sie vom Datenleck betroffen sind. Erteilt Ihnen Facebook keine oder nur eine unvollständige Auskunft ergibt sich daraus womöglich bereits ein Schadensersatz-Anspruch nach Art. 82 DSGVO. In kurzer Zeit haben viele deutsche Gerichte Klägern hohe Schadensersatz-Ansprüche aus Art.82 DSGVO zugesprochen. Das LG Gießen (Urteil vom 30.09.2022 - Aktenzeichen: 3 O 256/22) und das LG Zwickau (Urteil vom 14.09.2022 - Aktenzeichen: 7 O 334/22) haben jeweils zwei Betroffenen 1.000 Euro zugesprochen. Das Landgericht Oldenburg (Urteil vom 20.10.2022 – Aktenzeichen: 5 O 1809/22) hat einem Betroffenen sogar einen Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro zugesprochen.


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