17.01.23 - Widerruf Leasingvertrag: EuGH-Vorlage soll Klarheit bringen: Wann ist der Widerruf eines Leasingvertrages mit Kilometerabrechnung möglich?

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Die Kanzlei Wawra & Gaibler erzielt große Erfolge für Verbraucher, die über ihr Widerrufsrecht bei Leasingverträgen, die im Rahmen eines sog. Fernabsatzvertrages geschlossen wurden, falsch belehrt wurden.

Ein Widerruf von Kilometer-Leasingverträgen ist möglich, wenn er über die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikations-Mittel geschlossen wurde. Unter Fernkommunikations-Mittel fallen E-Mails, Telefon, Post oder auch Telemedien. Der Begriff Telemedien umfasst elektronische Kommunikations- und Informationsdienste, dementsprechend auch im Internet angebotene Dienstleistungen. Doch haben Verbraucher auch die Möglichkeit, ihren Kilometer-Leasingvertrag zu widerrufen, wenn im Gegensatz zu einem Fernabsatzvertrag persönlicher Kontakt mit dem Kreditvermittler bestand?

Die Vertrags-Verhandlungen über einen Leasingvertrag finden dort nämlich in den Geschäftsräumen eines Kreditvermittlers statt, der zum Abschluss des Vertrages selbst keine Befugnis hat. Ein Autohaus ist ein solcher Kreditvermittler und fungiert demnach als Bote zwischen dem Verbraucher und dem Kreditinstitut. Da die Mitarbeiter des Autohauses selbst bei Vertragsanbahnungs- und Abschlussverfahren keine eigene Willenserklärung abgaben, sind sie nicht als Stellvertreter im Sinne des § 164 BGB anzusehen. Sie setzten lediglich die Übermittlung des Leasingantrages des Verbrauchers an den Leasinggeber in Gang.

Dies ist deshalb von enormer Bedeutung, da bei der Vertragsanbahnung eines Kilometer-Leasingvertrages die Vertragsparteien nicht gleichzeitig körperlich anwesenden waren und mithin der Anwendungsbereich für das Widerrufsrecht von Fernabsatzverträgen gemäß § 312c BGB eröffnet ist. Dies ermöglicht Verbrauchern, ihren Leasingvertrag auch nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zu widerrufen, insofern er vom Leasinggeber nicht vollumfänglich über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Für die Annahme eines Fernabsatz-Vertrages im Sinne von § 312c BGB spricht zudem, dass sich die Finanzdienstleister bei Vertragsabschluss einem standardisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystem über Fernkommunikations-Mittel bedienten.

Diese Problematik hat auch das OLG München erkannt und legte mit Beschluss vom 21.06.2022 dem EuGH die Frage vor, ob ein Fernabsatzvertrag auch dann vorliegt, wenn bei den Vertragshandlungen lediglich persönlicher Kontakt zwischen dem Kreditvermittler und dem Verbraucher bestand. Ferner liegt die Frage vor, ob möglicherweise ein außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossener Vertrag gegeben ist, wenn die Vertrags-Verhandlungen in den Geschäftsräumen des Kreditvermittlers stattfinden. Den beiden Fragen wird die Annahme zugrunde gelegt, dass der Kreditvermittler jeweils keine Vertretungsmacht zum Abschluss der betreffenden Verträge hat. Zuletzt wird dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Kraftfahrzeug-Leasingerträge mit Kilometer-Abrechnung Verträge über Finanz-Dienstleistungen darstellen, insofern Sie mit einem Verbraucher geschlossen werden.

Die Folge dieser Vorlage ist, dass viele Gerichte aktuelle Verfahren über Widerrufe von Leasingverträgen mit Kilometer-Abrechnung aussetzten, bis der EuGH zu den Fragen Stellung bezogen hat und somit eine einheitliche Rechtslage schaffen wird. Dies betrifft vor allem die Leasingverträge, aus denen nicht eindeutig hervorgeht, ob ein Fernabsatzvertrag vorliegt oder nicht. Die Antwort darauf ist deshalb von enormer Bedeutung, weil die Annahme eines Fernabsatz-Vertrages dem Verbraucher eine Widerrufsmöglichkeit ihres Leasingvertrages einräumt.

Ein Widerruf ist möglich, insofern ein Unternehmen nicht seiner Informationspflicht gemäß Art. 246 EGBGB nachgeht. Eine fehlende Belehrung der Widerrufsmöglichkeit und die fehlerhaften Pflichtangaben haben zur Folge, dass eine Widerrufsfrist nicht zu laufen begann, da auch eine nachträgliche Vertragsanpassung in der Regel nicht erfolgte. Verbraucher könnten somit ihren Vertrag mit Kilometer-Leasing auch noch nach Jahren des Vertragsabschlusses widerrufen. Rechtsfolge davon ist, dass diese bei Rückgabe ihres Fahrzeuges die gezahlten Monatsraten, sowie geleistete Leasing-Sonderzahlungen zurückerhalten.

Wollen Sie Ihren Leasingvertrag mit Kilometer-Abrechnung widerrufen? Steht nicht fest, ob es sich dabei um einen Fernabsatzvertrag handelt? Dann lassen Sie Ihre Vertrags-Unterlagen prüfen. Wawra & Gaibler prüft Ihre Erfolgschancen ganz unverbindlich und kostenlos. Ebenfalls stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite und holen stets das Beste für Sie heraus. Mittlerweile zeigen sich auch einige Banken vergleichsbereit. Auch Wawra & Gaibler verhalf seinen Mandanten zu hohen Vergleichszahlungen.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
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