Die Landgerichte Augsburg (am 15.02.2021) und Memmingen (am 23.03.2021) verurteilten die Volkswagen AG in von der Kanzlei Wawra & Gaibler geführten Verfahren erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Die Gerichte gingen davon aus, dass in den Motoren der KFZ VW Golf Plus bzw. VW Tiguan Sport & Style illegale Abschalteinrichtungen verbaut waren, die die Abgasreinigung derart manipulierten, dass diese lediglich auf dem Prüfstand und nicht im realen Fahrbetrieb korrekt arbeitet. Der Tiguan wurde am 03.01.2012 zu einem Kaufpreis von 32.884,67 Euro erworben und wies zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 01.02.2021 einen Kilometerstand von 138.917 Kilometern auf. In diesem Verfahren wurde Volkswagen dazu verurteilt sowohl den PKW zurückzunehmen als auch an den Käufer 14.611,71 Euro zu bezahlen. Der Besitzer des Golf Plus erwarb das Fahrzeug am 06.02.2013 zu einem Kaufpreis zu 19.876,00 Euro. Der Kilometerstand dieses Fahrzeugs betrug zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (09.02.2021) 119.353 Kilometer. Hier musste Volkswagen Schadensersatz in Höhe von 10.828,77 Euro leisten.
Dominik Wawra, Anwalt der Kläger, erläutert: „Die Landgerichte bestätigen erneut, dass Hersteller manipulierter Dieselfahrzeuge zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet sind. Die Autoindustrie versucht diese Tatsache mit allerlei Mitteln zu verschleiern. Fest steht, dass nur diejenigen entschädigt werden, die klagen. Die jüngsten Urteile bestätigen einmal mehr, dass sich eine Überprüfung der Ansprüche immer lohnt.“
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