Die irische Datenschutz-Behörde DPC hat den Facebook-Mutterkonzern Meta wegen Datenschutz-Verstößen zur Zahlung einer Strafe von 390 Millionen Euro verurteilt. Laut DPC hat Meta Nutzer gezwungen, personalisierter Werbung zuzustimmen.
210 Millionen Euro Strafe sind für Verstöße gegen EU-Richtlinien bei Facebook fällig, die übrigen 180 Millionen Euro für Instagram-Verstöße. Die Entscheidung basiert auf zwei Beschwerden aus Mai 2018, als die EU-Datenschutzrichtlinie in Kraft trat. Vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie hatte Meta die Zustimmung der Nutzer einzuholen. Nur so besteht das Recht auf Nutzung der persönlichen Daten für personalisierte Werbung. Nach Inkrafttreten der Richtlinie fügte das Unternehmen jedoch einen Artikel zur Rechtsgrundlage für die Verarbeitung persönlicher Daten hinzu. Darin zwang Meta die Nutzer, ihre Daten freizugeben. Der Konzern hat angekündigt, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Meta betont, man sei überzeugt, dass der eigene Ansatz die DSGVO respektiere.
Dabei handelt es sich um die zweite Strafe innerhalb drei Monaten. Im November verhängte die DPC eine Strafe in Höhe von 265 Millionen Euro, weil im April 2021 die Namen und teilweise auch andere Daten von bis zu 533 Millionen Nutzern aus mehr als 100 Ländern im Hacker-Forum online verfügbar waren.
Alleine in Deutschland sind vom Datenleck sechs Millionen Menschen betroffen. Das Facebook-Datenleck führte zum Diebstahl zahlreicher persönlicher Nutzerdaten. Die gestohlenen Informationen umfassen vollständige Benutzernamen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten und Beziehungsstatus. Das Datenleck entdeckte die Computer-Sicherheitsfirma Hudson Rock, die im Darknet ein Forum mit dem betroffenen Datensatz fand, der bereits zum Verkauf stand. Es war nur eine Frage der Zeit, bis alle Daten im Internet frei zugänglich waren.
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Die Kanzlei Wawra & Gaibler bietet betroffenen Nutzern kostenlose und unverbindliche Beratung an. Wenden Sie sich jederzeit an unsere Kanzlei, um sich über ihre Rechte und Möglichkeiten im Falle eines Datenlecks zu informieren. Machen Sie Ihren Schadensersatz-Anspruch geltend. Kontaktieren Sie uns hierfür kostenfrei und unverbindlich per E-Mail oder Telefon. Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen sowie die Erfolgschancen.
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