Der Meta-Konzern, zu dem auch Facebook gehört, hatte in den letzten Jahren enorme Datenskandale. Dies betraf weltweit ca. 533 Millionen Nutzer. Hacker boten die gestohlenen Daten in einem Forum zum Verkauf an. Das betrifft auch die Daten von ca. sechs Millionen Deutschen.
Seit Mitte November 2022 stehen in einem Hackerforum eine halbe Milliarde WhatsApp-Rufnummern zum Verkauf. Die Hacker hatten sogar einem Online-Fachmagazin einen Datensatz zur Überprüfung zur Verfügung gestellt. Diese Überprüfung ergab, dass die Daten echt sind. Der aktuelle Angriff zeigt, wie schnell es dazu kommt, dass Dritte die Möglichkeit haben, sensible Daten einzusehen und abzugreifen. Die Cyber-Kriminellen versuchen mithilfe gestohlener Daten, Zugriff auf weitere hochsensible Informationen wie Kontozugänge und Kreditkarten-Nummern zu erhalten. Dazu kontaktieren die Hacker die gestohlenen Rufnummern mit Phising-Mails. Außerdem ist gefährlich, dass Ermittler bisher immer noch nicht festgestellt haben, welche Methode die Hacker zur Erbeutung der Daten angewendet haben. Dadurch drohen weiterer Angriffe auf andere Portale.
Es gibt Hinweise, dass die WhatsApp-Daten aus dem Datenleck bei Facebook stammen. Eine Bestätigung von Seiten des Meta-Konzerns gibt es dazu nicht. Trifft dies zu? Dann gibt es zwar kein Datenleck bei WhatsApp, ein Recht auf Datenschutz haben Sie dennoch gegenüber dem Konzern.
Die Betroffenen haben mit einer Häufung ungebetener und betrügerischer Kontaktaufnahmen zu rechnen. Folgende Tipps helfen Ihnen, nicht in die Falle der Betrüger zu geraten:
Hacker installieren schnell und einfach Schadsoftware auf Computern oder Handys, um weitere sensible Daten von Ihnen zu stehlen. Das geschieht so versteckt im Hintergrund, dass Sie davon nichts bemerken.
Sie haben die Möglichkeit, bei WhatsApp Informationen anzufordern, ob und in welchem Ausmaß Sie vom Datenleck betroffen sind. WhatsApp hat Ihnen innerhalb eines Monats darüber Auskunft zu erteilen. Sind Sie betroffen? Oder erhalten Sie die Informationen unzureichend oder nicht innerhalb dieser Frist? Dann haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Diese Ansprüche ergeben sich aus Art. 15 sowie Art. 82 DSGVO. Die ersten Urteile des Facebook-Datenlecks sprachen den Verbrauchern bis zu 5000 Euro Schadensersatz zu.
Sie möchten Ihre Ansprüche gegen WhatsApp geltend machen? Unsere Anwälte für Verbraucherschutz helfen Ihnen gerne weiter. Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich und besprechen mit Ihnen gemeinsam die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen. Wenden Sie sich kostenfrei per E-Mail oder Telefon an uns.
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