Mit aktuellem Urteil vom 26.10.2021 verurteilte das Landgericht Stuttgart die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Streitgegenständlich war ein neu gekaufter Mercedes-Benz C 220 CDI T. Die Besonderheiten des Verfahrens sind, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) für das Fahrzeug keinen Zwangsrückruf erließ und das sogenannte „Thermofenster“ als illegale Abschalteinrichtung kategorisiert wurde.
Kein Zwangsrückruf, sondern „freiwillige Servicemaßnahme“
Mercedes versucht mit sog. „freiwilligen Servemaßnahmen“ Zwangsrückrufen durch das Kraftfahrtbundesamt zuvorzukommen. Durch das Aufspielen von Updates auf die Motorsteuerung im Rahmen dieser „freiwilligen“ Maßnahmen, sollen in den Fahrzeugen verbaute illegale Abschalteinrichtungen wie die sog. „Kühlmittelsolltemperatur Regelung“ verschleiert werden. Das Gericht stellte auch eindeutig fest, dass das Kraftfahrtbundesamt gar nicht weiß, was Mercedes bei den „freiwilligen Softwaremaßnahmen“ an den Fahrzeugen verändert. Es fand deshalb deutliche Worte:
„Die Darlegung der von der Beklagten freiwillig oder verpflichtend geplanten bzw. vorgenommenen Änderungen an der Steuerung des Emissionskontrollsystems kann nicht durch eine zusammenfassende Bewertung des Kraftfahrtbundesamtes ersetzt werden, denn es fehlt einerseits die Mitteilung der maßgeblichen Tatsachengrundlage, mit der sich die Bewertung des KBA nachvollziehen ließe und andererseits obliegt die rechtliche Einordnung eines Sachverhalts dem Gericht. Die bei gleichgebliebenen Sachverhalt immer wieder geänderten Bewertungen des KBA (Zulassung eines Softwareupdates mit Bestätigung des Nichtvorliegens von unzulässigen Abschalteinrichtungen und dann doch der Rückruf wegen unzulässigen Abschalteinrichtungen, der jedoch die Fahrzeuge mit aufgespielten Update nicht erfasst oder die Rücknahme eines Rückrufs) zeigen, dass die Motorsteuerungssoftware so komplex ist, dass sie auch vom KBA als Fachbehörde zum Teil nur nach Erläuterung verstanden werden kann.“
Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung
Das Gericht verurteilte Mercedes daher zu Schadensersatz. Klägeranwalt Dominik Wawra erläutert das Urteil: „Mercedes hat seine Fahrzeuge manipuliert, so dass den Besitzern betroffener Autos Schadensersatz zusteht. Das Gericht kategorisierte bereits den Verbau eines „Thermofensters“ als illegale Abschalteinruchtung. Zusätzliche sind in fast allen Mercedes Fahrzeugen weitere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Es wurden neben dem sog. Thermofenster, eine Kühlmittelsollwerttemperatur Regelung und eine prüfstandsoptimierte Öffnung der Kühlerjalousien verbaut. Außerdem wird bei Euro 6 Fahrzeugen die Adblue Einspritzung prüfstandsoptimiert dosiert. Diese Vorrichtungen dienen allein dazu den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand zu manipulieren. Im realen Fahrbetrieb werden die zulässigen Abgasgrenzwerte um ein Vielfaches überschritten. Für fast alle Fahrzeuge des Daimler Konterzens können daher Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.“
Das komplette Urteil finden Sie hier:
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