Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth abermals bestätigt. Es verurteilte Volkswagen zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 19.935,30 Euro. Der Kläger hatte seinen mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehenen Neuwagen (Audi Q5) im Juli 2013 erworben. Der Kläger hatte sich auch nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligt und erst im Jahr 2021 Klage eingereicht. Das Gericht urteilte, dass ein sog. Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB besteht. Dieser verjährt erst nach 10 Jahren.
„Das Urteil zeigt erneut, dass Kunden, die Fahrzeuge mit dem Motor EA189 von Volkswagen in den Jahren 2011 bis 2015 erworben haben, auch heute noch erfolgreich gegen VW vorgehen können. Diese Auffassung hat sich nun endgültig an den Gerichten durchgesetzt. Ob sie sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt haben oder nicht, ist dabei vollkommen belanglos. Betroffene VW-Fahrer müssen nur darauf achten, dass sie nicht aus der 10-Jahresfrist herausfallen. Kunden, die ihr Fahrzeug Ende 2011 gekauft haben, sollten daher schnell handeln,“ erläutert Rechtsanwalt Dominik Wawra.
Datenschutzübersicht
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die nach Bedarf kategorisierten Cookies in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und nachvollziehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihr Surferlebnis auswirken.