Mit aktuellem Urteil (Az.: 24 U 1309/21) vom 19.11.2021 verurteilte das Oberlandesgericht München in dem von der Kanzlei Wawra & Gaibler geführten Verfahren die Volkswagen AG in zweiter Instanz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung und hob damit ein erstinstanzliches Fehlurteil des Landgerichts Memmingen auf. Während das Landgericht die Klage in erster Instanz entgegen stetiger oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung abwies, kam das OLG in seinem Urteil zu dem Schluss, dass der Motor (EA189) des Fahrzeugs Caddy 2.0 TDI mit mindestens einer sog. „illegalen Abschalteinrichtung“ versehen ist. Diese sorgte dafür, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Fahrbetrieb auf der Straße arbeitet.
Die Besitzerin des Caddys erwarb das Kfz am 13.03.2013 als Gebrauchtwagen (Kilometerstand 17.000) zu einem Kaufpreis von 27.700,00 Euro. Volkswagen wurde dazu verurteilt, den PKW zurückzunehmen und Schadensersatz in Höhe von 9.220,77 Euro zu leisten.
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