Der britische Internet-Anbieter und Betreiber von W-LAN-Hotspots Purple spielte seinen Kunden einen Streich. In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckte er zwei Wochen lang eine Klausel. Diese Klausel verpflichtete über 22.000 Nutzer dazu, Kloputzen als Vertragsverpflichtung anzunehmen. Immerhin liest kaum jemand die AGB vollständig durch. Folgendes stand im Kleingedruckten:
„Im Ermessen von ,Purple’ kann der Benutzer dazu verpflichtet werden, 1000 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Dies kann folgendes beinhalten: Örtliche Parks von Tierdreck säubern. Streunende Hunde und Katzen umarmen. Verstopfte Abwasserrohre mit der Hand reinigen. Dixi-Klos auf Festivals putzen. Schneckenhäuser bemalen, um das Leben der Tiere fröhlicher zu machen. Kaugummis von den Straßen kratzen.“
22.275 Anwender akzeptierten unwissentlich diese skurrilen AGB, während nur eine Person darauf aufmerksam wurde. Diese erhielt als Belohnung einen Amazon-Gutschein in Höhe von 100 britischen Pfund (ungefähr 114 Euro). Aber wieso versteckte das Unternehmen diese Klausel? Es waren laut Purple keinerlei böse Absichten dahinter. Der Konzern hatte das Ziel, die Nutzer für Datenschutz und Privatsphäre zu sensibilisieren. Deswegen zeigte der Internet-Anbieter so den Verbrauchern, worauf sie sich einlassen, wenn sie ohne Kenntnis zustimmen. Daher ist es wichtig, stets die AGB zu lesen.
Vertragspartner innerhalb der AGB zur Reinigung von Toiletten verpflichten? Im deutschen Rechtssystem wäre das in diesem Zusammenhang nach § 305 c BGB unmöglich. Hier läge nämlich eine überraschende Klausel vor. Vertragspartner brauchen nicht mit einer derart ungewöhnlichen Regelung rechnen. Das heißt: Die anderen AGB bleiben zwar rechtlich wirksam, aber die bizarre Passage ist dann kein Bestandteil des Vertrags.
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