Mit aktuellem Urteil vom 09.07.2021 verurteilte das Landgericht Augsburg in dem von der Kanzlei Wawra & Gaibler geführten Verfahren die Audi AG erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass der Motor des Fahrzeugs Audi A6 allroad 3.0 TDI quattro, mit einer sog. „illegalen Abschalteinrichtung“ versehen ist. Diese sorgte dafür, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Fahrbetrieb auf der Straße arbeitet. In Abstimmung mit dem Kraftfahrtbundesamt wurde für den streitgegenständlichen Fahrzeugtyp auch eine Aktualisierung der Motorsoftware vorgenommen, welche jedoch lediglich eine weitere unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.
Der Besitzer des Audis erwarb das Kfz am 19.04.2016 als Gebrauchtfahrzeug (11.685 km) zu einem Kaufpreis von 63.018,15 Euro. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung wies das Fahrzeug einen Kilometerstand von 69.395 km auf. Audi wurde dazu verurteilt, den PKW zurückzunehmen und Schadensersatz in Höhe von 47.757,77 Euro zu leisten.
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