Mit aktuellem Urteil vom 25.10.2021 verurteilte das Landgericht Memmingen in dem von der Kanzlei Wawra & Gaibler geführten Verfahren die Volkswagen AG erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil, dass der Motor des Fahrzeugs Skoda Yeti 2.0 TDI 4x4 Active einer sog. „illegalen Abschalteinrichtung“ versehen ist. Diese sorgte dafür, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Fahrbetrieb auf der Straße arbeitet. Weiterhin unterliegt das Fahrzeug einem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Der Motor des Skodas wurde von der Muttergesellschaft Volkswagen entwickelt, weshalb diese auch für manipulierte Skodafahrzeuge haftet. Wiederum bestätigt sich, dass beim Motor EA189 noch keine Verjährung eingetreten ist.
Der Besitzer des Skodas erwarb das Kfz am 24.09.2014 als Neuwagen zu einem Kaufpreis von 20.000,00 Euro. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung wies das Fahrzeug einen Kilometerstand von 82.242 km auf. Volkswagen wurde dazu verurteilt, den PKW zurückzunehmen und an den Kläger einen Betrag in Höhe von 12.968,20 Euro zu bezahlen.
Rechtsanwältin Sandra Mader von der Kanzlei Wawra und Gaibler führt zu dem Urteil aus: „Es hat sich mittlerweile endgültig die Rechtsansicht durchgesetzt, dass bei manipulierten Fahrzeugen die 10-jährige Verjährung gilt. Das heißt Fahrzeugbesitzer können 10 Jahre nach Kauf noch Schadensersatzansprüche gegen die Fahrzeughersteller geltend machen. Auch wer sich nicht an der Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligt hat, kann im Rahmen einer Individualklage seine Rechte noch heute durchsetzen.“
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