29.01.2020 VW-Abgasskandal: Zwangsrückruf durch das Kraftfahrtbundesamt für über 29.000 T5 und T6 Modelle

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Unter der Referenznummer 8215 ordnete das Kraftfahrtbundesamt am 24.01.2020 einen weiteren Zwangsrückruf gegen VW an angeordnet. Betroffen sind die Modelle VW T5 und VW T6 jeweils mit der Schadstoffklasse Euro 5. Rechtsanwalt Dominik Wawra: „Es ist traurig, dass einen diesbezüglich mittlerweile nichts mehr schockiert. Volkswagen hat seine Kunden immer wieder betrogen und betrügt auch weiterhin. Den Kunden stehen Schadenersatzansprüche zu. Leider müssen Verbraucher selbst tätig werden, um Schadensersatz zu erhalten. VW steht nicht freiwillig für seine Machenschaften nicht gerade.“


Vom Abgasskandal betroffen? Ihre Möglichkeiten:

1. Auto zurückgeben und Kaufpreis zurückerhalten

Neue, gebrauchte und Leasing Fahrzeuge – in allen drei Fällen können Sie möglicherweise den Kaufpreis erstattet bekommen.
Auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich. Wir beraten sie gerne kostenlos und unverbindlich!

2. Auto behalten und Schadenersatz geltend machen

Eine Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrags kommt für Sie nicht in Frage? Wenn Sie Ihr Auto trotz Fahrverboten und Wertminderung behalten wollen, können sie bis zu 10.000€ Schadenersatz erhalten. Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen oder Leasing-Fahrzeug. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich!
Lassen Sie hier Ihren Fall unverbindlich und kostenlos überprüfen.

Ohne Rechtschutzversicherung klagen

Unsere Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer ermöglicht es, dass für Sie keine hohen Anwalts- oder Gerichtsgebühren anfallen. Dies ermöglicht auch Mandanten den Gang vor Gericht, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen und das im Ernstfall bis zum Bundesgerichtshof.

Softwareupdate aufgespielt, kann ich jetzt nicht mehr klagen?

Doch! Da die Hersteller für das Update keine Garantie übernehmen, können Sie weiterhin mit besten Erfolgsaussichten klagen. Dieselautos mit Softwareupdate sind ein Risiko.
Aus dem Softwareupdate können weitere und vielfältige Schäden resultieren.
Dazu gehören u.a.:

• Erhöhter Spritverbrauch
• Leistungsverlust des Motors
• Sinkende Lebenserwartung des Motors
• Stilllegung des Kfz
• Deutlich geringerer Wiederverkaufswert
• Update schützt nicht vor drohenden Fahrverboten in vielen Städten Deutschlands

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

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