Mit aktuellem Urteil vom 20.09.2021 verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth in dem von der Kanzlei Wawra & Gaibler geführten Verfahren die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass der Motor des Fahrzeugs Audi A6 Avant 3.0 TDI quattro (EU6), mit einer sog. „illegalen Abschalteinrichtung“ versehen ist. Diese sorgte dafür, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Fahrbetrieb auf der Straße arbeitet. Für das streitgegenständliche Fahrzeug erging ferner ein Rückrufschreiben des Kraftfahrtbundesamtes.
Der Besitzer des Audis erwarb das Kfz am 10.11.2015 als Neuwagen zu einem Kaufpreis von 61.220,00 Euro. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 09.08.2021 wies das Fahrzeug einen Kilometerstand von 72.182 km auf. Audi wurde dazu verurteilt, den PKW zurückzunehmen und Schadensersatz in Höhe von 46.490,06 Euro zu leisten.
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