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Abgasskandal: Auf dem Laufenden bleiben mit aktuellen Meldungen rund um das Thema Abgasskandal

Betrug am Verbraucher – Dafür steht der Abgasskandal. Doch wie hat die Automobil-Industrie über lange Jahre hinweg ihre Kunden hinters Licht geführt? Und wie steht die Justiz zum Abgasskandal? Bleiben Sie stets informiert über Ihre Rechte. Erfahren Sie hier alles Wichtige und die aktuellen Urteile rund um das Thema Abgasskandal.

Das Wichtigste zum Abgasskandal in Kürze

Im Herbst 2015 deckte die kalifornische Umweltbehörde auf, dass Volkswagen seine Diesel-Fahrzeuge manipulierte. Der Konzern nutzte illegale Abgastechnik. Die Fahrzeuge erscheinen so im Testbetrieb umweltfreundlicher. Im realen Fahrbetrieb stoßen sie jedoch ein Vielfaches der zulässigen Menge an Stickoxiden aus. Der VW-Motor EA 189 sowie sein Nachfolger EA 288 wurden unrühmlich als Skandalmotoren populär. Mittlerweile ist jedoch bekannt, dass auch andere Hersteller ihre Fahrzeuge mit illegalen Abschalt-Einrichtungen ausstatteten, zum Beispiel die Tochterkonzerne von VW. Außerdem betreffen diese Manipulationen längst nicht mehr nur Dieselfahrzeuge, auch Benziner enthalten unzulässige Abgastechnik und sind in den Abgasskandal involviert. Zu den betroffenen Automarken zählen:

    • VW
    • Audi
    • Skoda
    • Seat
    • Fiat
    • Mercedes-Benz
    • Porsche
    • BMW
    • Opel
    • Volvo


Vom Abgasskandal sind folglich zahlreiche Fahrzeugbesitzer betroffen. Diese haben nicht das Fahrzeug erhalten, für das sie sich beim Kauf entschieden haben. Schließlich ist anzunehmen, dass die Kaufentscheidung bei den meisten Verbrauchern anders ausgefallen wäre, wenn sie von der Täuschung Kenntnis gehabt hätten. Es lohnt sich für betroffene Fahrzeugbesitzer daher, juristisch dagegen vorzugehen. Schließlich urteilen die Gerichte im Abgasskandal äußerst verbraucherfreundlich. Kunden haben die Möglichkeit, ihre Rechte geltend zu machen und Schadensersatz zu erhalten.

Welche Arten der Abgastechnik stehen beim Abgasskandal in der Kritik?

Abschalt-Einrichtungen deaktivieren die Abgasreinigung im Fahrzeug. Die Hersteller interessiert lediglich, dass die Abgasreinigung im Prüfzustand, also wenn es um die Zulassung geht, einwandfrei funktioniert. Hierzu verwendet die Automobilbranche unterschiedliche Abgastechniken, die gewährleisten, dass genau das zutrifft.

  • Thermofenster: Die Abgasreinigung funktioniert lediglich in einem bestimmten Temperatur-Bereich optimal. Meist liegt dieser bei 20°C und 30°C. Liegt die Außentemperatur außerhalb dieses Bereichs, ist die Abgasreinigung nicht mehr gegeben. In Europa herrschen selten die vorgesehenen Temperaturen. Zum Beispiel liegt diese in Deutschland im Durchschnitt bei 10,5 °C.
  • Zeitgesteuerte Abschalteinrichtung: Im Durchschnitt dauert der Prüfmodus 30 Minuten. Das wissen die Fahrzeughersteller. Mit einer zeitgesteuerten Abschalteinrichtung gewährleisten sie, dass das Fahrzeug lediglich in diesem Zeitfenster funktioniert.
  • Lenkwinkel-, Kurvenerkennung: Die Software des Motors erkennt, ob es sich beim Fahrtweg um eine reale Straße oder um eine Teststrecke handelt. Demensprechend schaltet sich die Abgasreinigung im regulären Fahrtbetrieb ab.
  • Akustikfunktion: Die Akustikfunktion unterdrückt die zu lauten Motorengeräusche. Fahrzeughersteller nutzten sie jedoch auch als illegale Abschalteinrichtung. Im Prüfstand verringert diese den Stickstoffausstoß.

Die wichtigsten Urteile im Abgasskandal

Die Urteile im Abgasskandal fallen in der Regel zugunsten der Verbraucher aus. Das hat zur Folge, dass diese sehr hohe Chancen haben, erfolgreich gegen die Automobil-Industrie vorzugehen und ihre Ansprüche geltend zu machen. Es ist möglich, einen hohen Schadensersatz zu erhalten. Ein Überblick über die wichtigsten Urteile des BGH und EuGH im Abgasskandal:

  • BGH-Urteil vom 25.05.2020 (Az. VI ZR 252/19): VW ist zu Schadensersatz verpflichtet aufgrund vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung am Verbraucher. VW verwendete im EA 189 Motor unzulässige Abschalttechnik.
  • BGH-Urteil vom 30.07.2020 (Az. VI ZR 367/19): Verbraucher haben auch dann das Recht auf Schadensersatz, wenn der Fahrzeughersteller ein Software-Update anbietet. Schließlich liegt der Schaden bereits beim Abschluss des Kaufvertrags. Denn der Käufer hätte diesen abgelehnt, wenn er gewusst hätte, dass das Fahrzeug in den Abgasskandal verwickelt ist. Es ist für den Fahrzeugbauer daher nicht einfach möglich, diesen Schaden mit einem Software-Update zu beheben.
  • BGH-Urteil vom 16.03.2021 (Az. VI ZR 274/20) Verbraucher haben Anspruch auf Rückzahlung der Finanzierungs-Kosten. Der Kläger erhält nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die Finanzierungs-Kosten erstattet.
  • BGH-Urteil vom 20.07.2021 (Az. VI ZR 575/20): Es besteht auch nach Weiterverkauf eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs Anspruch auf Schadensersatz.
  • BGH-Urteil vom 16.12.2021 (Az. VII ZR 389/21): Der Verbraucher erhält bei einem Darlehensvertrag trotz Rückgaberecht Schadensersatz, wenn das Fahrzeug in den Abgasskandal verwickelt ist.
  • EuGH-Urteil vom 17.12.2020 (Az. C-693/18): Abschalt-Einrichtungen sind grundsätzlich unzulässig, wenn sie im alltäglichen Fahrtbetrieb mehr Stickoxide ausstoßen als im Prüfmodus.
  • EuGH-Urteil vom 21.03.2023 (Az. C-100/21): Der Verbraucher hat keine Beweislast mehr. Er hat folglich nicht mehr nachzuweisen, dass es sich um vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung handelt. Fahrlässigkeit beim Verbau illegaler Abgastechnik reicht hierbei völlig aus.

Diese Urteile im Abgasskandal geben den Verbrauchern Rückenwind. Sie haben folglich deutlich höhere Erfolgsaussichten bei einer Klage gegen die Automobilhersteller.

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