Urteil des EuGH vom 26.03.2020: Millionen Finanzierungsverträge widerrufbar.
Widerrufbar sind demnach Verträge, die Sie zwischen dem 11.06.2010 und heute abgeschlossen haben.
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Da Ihr Budget von den monatlichen Raten Ihrer Autofinanzierung oder Ihres Privat-Leasings übersteigert wird, würden Sie gerne vorzeitig davon zurücktreten? Mittels eines erfolgreichen Widerruf Ihres Kredit- oder Leasingvertrags können Sie Ihr Auto an die Bank zurückgeben und alle bisher gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurückerhalten.
Betroffen sind rund 20 Millionen Autokredit- und Leasingverträge.
1. Prüfung, ob Ihr Vertrag die entsprechende fehlerhafte Klausel enthält und nach dem 11.06.2010 abgeschlossen wurde
2. Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles
3. Durchsetzung des Widerrufs und Rückabwicklung des Leasing-/Finanzierungsvertrages
„Banken und Sparkassen werden zukünftig vermutlich sehr vergleichsbereit sein, da Verbraucher, die nichts mit der juristischen Materie zu tun haben, durch den sogenannten „Kaskadenverweis“ des § 492 Absatz 2 des BGB die Reichweite des Paragraphen gar nicht absehen können“ so Verbraucherschützer Dr. Florian Gaibler.
Das LG Saarbrücken erkannte diese Problematik und verwies die Klage an den EuGH. Dieser gab der Klage mit der Begründung statt, dass entsprechende Klauseln nicht mit europäischen Regeln für den Verbraucherschutz übereinstimmen.
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JEDER, mit einer Autobankfinanzierung, kann in den Genuss des ewigen Widerrufsrechts kommen. Besonders lukrativ ist der Widerruf, wenn Autokredite nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden. Betroffene Verbraucher können Ihr Fahrzeug zurückgeben und erhalten sämtliche bisher gezahlten Raten zurück! Nach der aktuellen Gesetzeslage liegt der Vorteil des Widerrufs in der nicht anfallenden Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer.
Ca. 95% der Banken sind betroffen.
Die Möglichkeit eines Widerrufs auch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist betrifft nicht ausschließlich Autokredite mit der VW-Bank und deren Zweigniederlassungen (Audi-Bank, Seat-Bank und Skoda-Bank), sondern auch die mit der BMW Bank, Santander Bank, Mercedes-Benz Bank, und vielen mehr.
Wir machen Ihre Ansprüche gegen die Banken geltend! Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.
Sollten sie rechtschutzversichert sein, übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und stellen eine erste Deckungsanfrage – selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Die Geltendmachung von Ansprüchen wird von fast allen Rechtschutzversicherern übernommen.
Unsere Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer ermöglicht es, dass für Sie keine hohen Anwalts- oder Gerichtsgebühren anfallen. Dies ermöglicht auch Mandanten den Gang vor Gericht, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen und das im Ernstfall bis zum Bundesgerichtshof.
Mehr über Widerruf von Autokrediten und Leasingverträgen unter folgendem Link.
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