Mit aktuellem Urteil vom 30.07.2021 verurteilte das Landgericht Kempten in dem von der Kanzlei Wawra & Gaibler geführten Verfahren die Audi AG erneut wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass der Motor des Fahrzeugs VW Touareg V6 TDI Euro 6, mit einer sog. „illegalen Abschalteinrichtung“ versehen ist. Diese sorgte dafür, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand und nicht im realen Fahrbetrieb auf der Straße arbeitet.
Die Klage wurde in diesem Fall gegen Audi geführt, da Audi der Hersteller des in dem Fahrzeug verbauten Motors ist. Sämtliche 3-Liter Dieselmotoren in Fahrzeugen des VW Konzerns werden vom Ingolstädter Tochterunternehmen hergestellt.
Beachtlich an diesem Sachverhalt ist, dass die Besitzerin des Touaregs das Kfz am 26.06.2017 als Neuwagen zu einem Kaufpreis von 59.677,40 Euro erwarb und somit beinahe den vollständigen Kaufpreis für ihr über vier Jahre altes Fahrzeug zurückerhielt. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 28.06.2021 wies das Fahrzeug einen Kilometerstand von 2.489 km auf. Audi wurde dazu verurteilt, den PKW zurückzunehmen und Schadensersatz in Höhe von 59.182,28 Euro zu leisten.
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