Fluggastrechte: Welche Rechte habe ich bei Annullierung oder Verschiebung meines Fluges?

  • SPEZIALISIERT AUF VERBRAUCHERSCHUTZ
  • ERFAHRUNG AUS ÜBER 25.000 MANDATEN
  • KOSTENFREIE & UNVERBINDLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG
  • BUNDESWEITE VERTRETUNG



Nicht selten kommt es vor, dass ein Flug kurzfristig annulliert oder verschoben wird. Welche Rechte Sie haben und was Sie beachten sollten, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Fluggastrechte – Wann steht mir Entschädigung zu?

Um die Feiertage mit den Liebsten verbringen zu können werden auch dieses Jahr viele in Ihre Heimatstadt reisen. Einige davon werden, oftmals der weiten Entfernung geschuldet, eine Flugreise antreten. Doch eine Flugreise hat auch seine Tücken, denn es ist nicht selten, dass ein Flug kurzfristig gestrichen wird. Welche Rechte Verbraucher in diesem Fall zustehen, erfahren Sie hier.

Die europäische Fluggastrechteverordnung

Die im Folgenden geschilderten Ansprüche haben Sie, insofern der Startflughafen Ihres Fluges sich in einem EU-Land befindet. Die europäische Fluggastrechteverordnung findet auch dann Anwendung, wenn eine europäische Fluggesellschaft einen europäischen Zielflughafen anfliegt.

Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug annulliert wurde?

Wenn Ihr Flug annulliert wird, hat die Fluggesellschaft verschiedene Pflichten. Sie müssen Ihnen eine anderweitige Beförderung anbieten - entweder den nächsten verfügbaren Flug oder, falls es entsprechende Plätze gibt, zu einem für Sie besseren Zeitpunkt. Darüber hinaus muss die Airline den vollständigen Preis des Flugs (einschließlich Steuern und Gebühren) erstatten, wenn Sie sich entscheiden, den Flug nicht mehr anzutreten. Wenn Sie stattdessen einen Ersatzflug organisieren, können Sie eventuelle Mehrkosten als Schadensersatz fordern, aber nur dann, wenn die Fluggesellschaft für die Annullierung verantwortlich ist.

Für Ansprüche auf Entschädigung ist ausschlaggebend, wann Sie über die Abbestellung informiert wurden und ob Ihnen die Fluggesellschaft einen Ersatzflug mit Zeiten angeboten hat, die sich nur marginal von denen des stornierten Fluges unterscheiden. Falls die Fluggesellschaft Sie mindestens 14 Tage vor Abflug benachrichtigt hat, haben Sie kein Recht auf Entschädigung. Dies gilt nicht, wenn Sie 13 bis 7 Tage vor Abreise oder in weniger als 7 Tagen vor Abflug informiert wurden.

Wurde Ihr Flug 13 bis 7 Tage vor Abflug annulliert und wurde Ihnen ein Ersatzflug angeboten, so darf dieser nicht mehr als zwei Stunden vor dem ursprünglichen Abflug starten. Ferner darf sich die neue Ankunftszeit um nicht mehr als vier Stunden nach hinten verschieben.

Ist Ihr Flug weniger als 7 Tage vor der geplanten Abreise gestrichen worden, so darf die Abflugzeit des Ersatzfluges nicht mehr als eine Stunde vor der geplanten Abreise abweichen. Außerdem darf das Ziel nicht mehr als zwei Stunden später erreicht werden.

Hält sich die Fluggesellschaft nicht an diese Regelungen, so kann Ihnen ein Entschädigungsanspruch von bis zu 6000 Euro zustehen. Der genaue Betrag wird an der Länge der geplanten Flugstrecke und der zugrundeliegenden Verspätung gemessen. Ein solche Ausgleichzahlung ist unabhängig davon zu gewähren, ob Sie lediglich den Ticketpreis erstattet verlangen oder Sie beschließen einen anderen Flug zu nehmen.

Was passiert, wenn mein Flug aufgrund eines Streiks annulliert wurde?

Im Falle eines Streikes können Sie auch Ansprüche auf Ausgleichsleistungen gegen die Fluggesellschaft haben. Insofern Piloten und das Kabinenpersonal streiken stehen und Ihr Flug infolgedessen annulliert wird, so haben Sie zumindest das Recht auf einen Ersatzflug, möglicherweise auch auf Ausgleichsleistungen. Eine Erstattung des Flugpreises kommt dann in Betracht, wenn Sie sich dazu entschließen, den Flug nicht anzutreten. Unterlässt die Fluggesellschaft es, Sie rechtzeitig über die Umstände zu informieren, so können Sie je nach Einzelfall einen Anspruch auf Ausgleichzahlungen haben.

Anders ist dies, wenn statt dem Kabinenpersonal die Sicherheitsdiente streiken. Diese sind nicht für die Fluggesellschaft, sondern für die Bundespolizei tätig, sodass etwaige Ansprüche nur gegenüber dem Staat bestehen.

Wie sollte ich bei der Durchsetzung von Ansprüchen vorgehen?

Es ist ratsam, sich nach dem Grund für den Flugausfall an der Flughafeninformation zu erkundigen und sich anschließend schnellstmöglich mit dem zuständigen Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen. Meist findet man auf der jeweiligen Website ein Kontaktformular oder im Internet Musterbriefe, die hierfür verwendet werden können.

Insofern Sie eine Weiterreise wünschen, sollten Sie dies der Airline oder dem Reiseanbieter mitteilen, damit Sie in Erfahrung bringen können, wer für die Buchung eines Ersatzfluges zugständig ist. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung hat die Fluggesellschaft für eine Übernachtungsmöglichkeit, als auch für Verpflegung Ihrerseits aufzukommen. Empfehlenswert ist es deshalb, alle Rechnungen und Belege zu sammeln, um anschließend die Kosten rückerstattet verlangen.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 25, 90402 Nürnberg Königstraße 7, 01097 Dresden Dürkheimerstr. 25, 68309 Mannheim