Die neue Netflix-Serie „Pepsi, wo ist mein Jet?“ zeigt, wie ein cleverer junger Mann aus einer Treuepunktaktion des Getränkeherstellers Gewinn machen wollte. Die absurde Geschichte des danach in den USA laufenden Gerichtsprozesses lässt bei Prozessinteressierten nur eine Frage offen: Wie wäre der Fall in Deutschland endschieden worden?
Der Getränkehersteller Pepsi veröffentlichte im Jahr 1996 wie jedes Jahr einen Werbespot. In dem 1996 veröffentlichte Werbespot ist ein Teenager zu sehen, der mit einem Kampfjet an der Schule landete. Damit sollte das Treueprogramm Pepsi-Stuff beworben werden, mit welchem unter anderem bedruckte Shirts, Mützen und Sonnenbrillen gegen Treuepunkte getauscht werden konnten. In dem Werbespot wurden diese Produkte mit dem jeweiligen Punktewert gezeigt, so auch der Kampfjet. In dem Bestellkatalog zum Tausch der Punkte gegen die Produkte war dieser dann nicht aufgelistet.
John Leonard tat sich mit einem Millionär zusammen, um die erforderlichen 7000 Pepsi-Points zu sammeln. Leonard sendet die notwendigen Punkte ein und verlangte den Jet heraus. Pepsi antwortete das Produkt sei kein Teil der Pepsi Stuff Kollektion und der Jet sei nur als unterhaltsames Werbemittel zu verstehen.
Der darauffolgende Gerichtsprozess vor einem Gericht in Miami sollte klären, ob es sich bei dem Werbespot um ein Angebot handelte und Pepsi mit der Absage Vertragsbruch begangen habe. Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die Werbeanzeige nicht unter das Vertragsrecht falle und es sich bei dem Werbespot offenkundig um einen Spaß handelte. Die durch den Kläger erstrebte Berufung gegen das Urteil wurde ebenfalls abgewiesen.
Eines hatte das Urteil jedoch zur Folge: In der Werbung wurde fortan neben dem Kampfjet Angebot für 7000 Punkte eine Fläche mit den Worten nur ein Scherz eingeblendet.
Kann ich Deutschland einen Kampfjet verlangen, wenn ein Getränkehersteller damit in einer Treuepunktaktion wirbt?
Auch in Deutschland stellt sich die Frage, ob es sich bei der Werbung um ein ernsthaftes Angebot handelt. Jedoch gibt es eine Klarstellung des Gesetzgebers, in § 118 BGB ist die Scherzerklärung geregelt. Danach sind Willenserklärungen, die eine offensichtliche Scherzerklärung darstellen, nichtig. Sollte der Mangel an Ernsthaftigkeit des Gegenübers jedoch verkannt werden bietet das deutsche Zivilrecht die Möglichkeit des Schadensersatzes des Vertrauensschadens.
Daneben könnte ein solches Geschäft in Deutschland nicht ohne Entmilitarisierung des Kampfjets vollzogen werden. Die Übergabe eines militärischen Kampfjets wie dem Harrier Fighter des Pepsi-Prozesses würde in Deutschland unter die Sittenwidrigkeit fallen.
Ein ähnlich gelagerter Fall ist der Red Bull Werbespot, in dem beworben wird „Red Bull verleiht Flügel“. Vor einem amerikanischen hatte ein Kläger damit Erfolg zu behaupten, er hätte damit gerechnet, dass ihm der Energiedrink Flügel verleihen würde. Ihm wurden 13 Millionen US-Dollar zugesprochen.
Ähnliche Fälle gibt es dazu in Deutschland nicht. Der BGH urteilte lediglich 2013 in einem Treuepunktverfahren, dass der vorzeitige Abbruch einer Treuepunkt-Aktion eine irreführende Handlung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG darstellt. Die Supermarktkette Rewe hatte damals die Aktion wegen einer zu hohen Nachfrage vorzeitig beendet. Der BGH stellte einen Wettbewerbsverstoß fest. Damit stärkte er besonders die Verbraucherrechte, da ein Verbraucher erwarten darf, dass Aktionszeitraum eingehalten werde. Dies kann sich bei einem Hinweis wie etwa „nur solange der Vorrat reicht“ ändern.
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