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Mehr erfahrenNach VW ist nun auch gegen Mercedes eine Musterfeststellungsklage eingereicht worden. Für über 50.000 Fahrzeuge soll nun gerichtlich festgestellt werden, dass der Konzern unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat. Im Folgenden möchten wir Ihnen kurz erklären, ob eine Beteiligung an der Sammelklage für Sie Sinn macht oder nicht.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 7. Juli 2021 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG eingereicht. Es geht um die Manipulationen in den Diesel-Motoren des Herstellers durch illegale Abschalteinrichtungen. Diese sorgen dafür, dass Mercedes-Diesel-Fahrzeuge im realen Straßenverkehr wesentlich mehr Abgase ausstoßen, als auf dem Prüfstand bei Zulassung gemessen wurde.
Die Klage verfolgt das Ziel, feststellen zu lassen, dass Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen in seine Fahrzeuge verbaute und dies vorsätzlich und sittenwidrig geschah. Kommt das Gericht zu diesen Feststellungen steht den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage Schadensersatz zu.
In dem Verfahren werden die bereits vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufene GLC- und GLK-Modelle behandelt, in denen der Motor vom Typ OM 651 der Schadstoffklasse Euro 5 verbaut ist. Rund 50.000 Fahrzeuge sind in Deutschland davon betroffen.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und kostenfrei dazu, ob die Musterfeststellungsklage für Sie Sinn macht und zeigen Ihnen eventuell in Frage kommende Alternativen auf.
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Viele der von der Musterklage umfassten Fahrzeuge haben Rückrufe schon im Jahr 2018 erhalten. Daher würde zum Ablauf des Jahres 2021 die Verjährung der Ansprüche drohen. Mit einer Beteiligung an der Musterfeststellungsklage können Sie die Verjährung Ihrer Ansprüche allerdings verhindern. Gleiches gilt für die Einreichung einer unter Umständen lukrativeren Einzelklage.
In unserem kostenfreien Online-Check können Sie prüfen lassen, ob die Teilnahme an der Klage für Sie die beste Option ist. Wir informieren Sie auch, ob nicht die individuelle Durchsetzung Ihrer Ansprüche eine bessere Möglichkeit ist.
Teilnahmeberechtigt an der Musterfeststellungsklage sind nur Besitzer von Mercedes-Benz GLC- und GLK-Modellen. Dies betrifft rund 50.000 Autos. Allein in Deutschland haben jedoch über 250.000 Daimler-Fahrzeuge einen amtlichen Rückruf vom Kraftfahrbundesamt (KBA) wegen des Verbaus illegaler Abschalteinrichtungen erhalten. Besitzer jener Fahrzeuge können auch ohne Musterfeststellungsklage ihre Ansprüche geltend machen. Bei folgenden Modellen kann diese Variante in Frage kommen:
Daimler hat mehre illegale Abschalteinrichtungen verbaut. So wurden sog. Thermofenster (die Abgasreinigung arbeitet nur in einem bestimmten Temperaturfenster), eine Kühlmittelsollwert-Temperatur-Regelung (die Motortemperatur wird nur auf dem Prüfstand zur Erlangung der Zulassung heruntergekühlt) und eine nur auf dem Prüfstand stattfindende Öffnung der Kühlerjalousien verbaut. Diese Abschalteinrichtungen verstoßen gegen gültiges EU-Recht.
Oberlandesgerichte: Klageerfolg und positive Beschlüsse und Verfügungen:
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