07.06.2023 Die zehn größten Datenlecks aller Zeiten
Mehr erfahren06.06.2023 Neuer Plan der Schufa: Mehr Daten für besseren Score
Mehr erfahrenFür Besitzer solcher Fahrzeuge stellen sich natürlich nun eine Vielzahl von Fragen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Dieselabgasskandal können wir Sie hierzu umfassend beraten. Ein paar häufig gestellt Fragen versuchen wir Ihnen im folgenden gleich zu beantworten. Sie können uns aber auch gerne kostenfrei über unser Kontaktformular, per E-Mail oder per Post kontaktieren.
Rechtsanwalt
Geschäftsführender Gesellschafter
Rechtsanwalt
Master of Science (Univ., BWL)
Geschäftsführender Gesellschafter
Vom Aufruf der Polizei Hessen waren Modelle der Baujahre 2014 bis 2019 betroffen. Jedoch ist auch die Überprüfung älterer Fahrzeugmodelle oftmals lohnenswert, da der Motor bereits seit 2008 verbaut wurde.
Ja, das dürfen Sie. Sie müssen den Käufer aber über die Betroffenheit von der Abgasmanipulation aufklären.
Nein, vorerst nicht. Es ist zu vermuten, dass Ihnen seitens des Herstellers zunächst Softwareupdates angeboten werden, mit der die Manipulation behoben werden soll. Letzendlich kann aber auch der Zulassungsentzug für das Fahrzeug drohen.
Ansprüche sind sowohl gegen den Händler als auch gegenüber dem Hersteller durchsetzbar.
Variante 1.: Sie können Ihr Fahrzeug zurückgeben. Im Gegenzug erhalten Sie den Kaufpreis zurück. Für die gefahrenen Kilometer müssen Sie sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
Variante 2.: Sie behalten das Fahrzeug und erhalten eine Entschädigung in Geld.
Sie werden klagen müssen. Ohne Klage bewegen sich die Automobilkonzerne und auch die Händler nicht.
Nein. Die Ansprüche gegen Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Iveco verjähren unserer Auffassung nach frühestens zum 31.12.2023.
Nein. Schadenersatzansprüche stehen Ihnen immer zu.
Nein. Schadenersatzansprüche stehen Ihnen sowohl bei einem Neu- als auch bei einem Gebrauchtwagen zu.
Da wir davon ausgehen, dass wir die Gerichte einschalten müssen, gehen wir von einem Zeitrahmen von ca. 8 Monaten aus.
Ja. Eine Verkehrssrechtsschutz reicht aus. Diese ist verpflichtet alle Kosten zu übernehmen.
Hier kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
Neue, gebrauchte und Leasing Fahrzeuge – in allen drei Fällen können Sie möglicherweise den Kaufpreis erstattet bekommen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich. Wir beraten sie gerne kostenlos und unverbindlich!
Eine Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrags kommt für Sie nicht in Frage? Wenn Sie Ihr Auto trotz Fahrverboten und Wertminderung behalten wollen, können sie bis zu 10.000€ Schadenersatz erhalten. Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen oder Leasing-Fahrzeug. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich!
Unsere Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer ermöglicht es, dass für Sie keine hohen Anwalts- oder Gerichtsgebühren anfallen. Dies ermöglicht auch Mandanten den Gang vor Gericht, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen und das im Ernstfall bis zum Bundesgerichtshof.
Datenschutzübersicht
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die nach Bedarf kategorisierten Cookies in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und nachvollziehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihr Surferlebnis auswirken.