22.03.2023 – Landgericht Mannheim verurteilt Fiat zur Rücknahme von schadhaftem Wohnmobil – EUR 40.243,10 Schadensersatz nebst Zinsen
Mehr erfahren21.03.2023 EuGH-Sensationsurteil im Diesel-Abgasskandal! Schadensersatz für Verbraucher!
Mehr erfahrenModell | Hubraum | max. Leistung | Motorkennung | Baujahr ab: |
130 Multijet | 2287 | 96 kW (130 PS) | F1AE3481D | Juli 2006 |
150 Multijet | 2287 | 109 kW (148 PS) | F1AE3481E | Juni 2011 |
180 Multijet | 2999 | 130 kW (177 PS) | F1CE2481E | Juni 2011 |
Betroffene Fahrzeugmodelle des Fiat Ducato der Schadstoffklasse Euro 6
Modell | Hubraum | max. Leistung | Motorkennung | Baujahr ab: |
130 Multijet | 2287 | 96 kW (131 PS) | F1AGL411D | Juli 2006 |
150 Multijet | 2287 | 110 kW (150 PS) | F1AGL411C | April 2015 |
180 Multijet | 2287 | 130 kW (170 PS) | F1AGL411B | Dezember 2015 |
150 Multijet | 2287 | 110 kW | F1AGL411A | April 2015 |
Eine andere Möglichkeit für Verbraucher ist die Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsvorteile gegen die Herausgabe des Fahrzeugs. Juristen sprechen in diesem Fall vom sogenannten „großen Schadensersatz“.
Da viele Wohnmobilbesitzer sich nicht von ihrem geliebten Reisemobil trennen wollen, ist für sie der „kleine Schadensersatz“ häufig die beste Option. Verbraucher können den Betrag verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben haben. Ein wichtiger Punkt hierbei ist: Beim kleinen Schadensersatz wird keine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer fällig. Besitzer von Wohnmobilen, die vom Fahrzeughersteller arglistig und vorsätzlich geschädigt worden sind, bietet sich somit die Möglichkeit Schadensersatz einzuklagen – ohne dass sie für gefahrene Kilometer Nutzungsentschädigung leisten müssen.
Zu klären ist noch wie die Minderung des Kaufpreises ermittelt wird? „Für die Bemessung dieses kleinen Schadensersatzes ist zunächst der Vergleich der Werte von Leistung (Fahrzeug) und Gegenleistung (Kaufpreis) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich“, sagten die Richter des Bundesgerichtshofs. Diese Differenz muss ein Gericht feststellen. In der Regel gehen die Gerichte bei Wohnmobilen von 25 Prozent des Kaufpreises als Minderungsbetrag aus.
Ja, aber der Käufer muss darüber aufgeklärt werden, dass das Fahrzeug von der Abgasmanipulation betroffen ist.
Nein, vorerst nicht. Es ist zunächst die Bereitstellung eines Softwareupdates zur Behebung der Manipulation seitens des Händlers zu vermuten. Jedoch kann letztendlich ein Entzug der Zulassung drohen.
Es gibt zwei Varianten. Sie können entweder Ihr Fahrzeug zurückgeben und im Gegenzug den Kaufpreis zurückerhalten. Für die gefahrenen Kilometer fällt Ihnen eine Nutzungsentschädigung an. Oder Sie behalten das Fahrzeug und erhalten einen Schadensersatz in Geld.
Sie werden klagen müssen, da weder Automobilkonzerne noch Händler ohne Klage tätig werden.
Nein. Unserer Auffassung nach verjähren die Ansprüche gegen Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Iveco frühestens zum 31.12.2023.
Nein. Schadenersatzansprüche stehen Ihnen immer zu.
Nein. Schadenersatzansprüche stehen Ihnen sowohl bei einem Neu- als auch bei einem Gebrauchtwagen zu.
Es ist mit einem Zeitrahmen von etwa acht Monaten zu rechnen, da wir in der Regel die Gerichte einschalten müssen.
Ja. Eine Verkehrssrechtsschutz reicht aus. Diese ist verpflichtet alle Kosten zu übernehmen.
Haben Sie Fragen zur richtigen Vorgehensweise? Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit!
Unsere Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer ermöglicht es, dass für Sie keine hohen Anwalts- oder Gerichtsgebühren anfallen. Dies ermöglicht auch Mandanten den Gang vor Gericht, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen und das im Ernstfall bis zum Bundesgerichtshof.
Neue, gebrauchte und Leasing Fahrzeuge – in allen drei Fällen können Sie möglicherweise den Kaufpreis erstattet bekommen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich. Wir beraten sie gerne kostenlos und unverbindlich!
Eine Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrags kommt für Sie nicht in Frage? Wenn Sie Ihr Auto trotz Fahrverboten und Wertminderung behalten wollen, können sie bis zu 10.000€ Schadenersatz erhalten. Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen oder Leasing-Fahrzeug. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich!
Das Polizeipräsidium Frankfurt ermittelt aktuell wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges (Einbau nicht gesetzeskonformer Abschalteinrichtungen im Emissionssystem in Dieselfahrzeuge) gegen „namentlich bekannte Personen sowie weitere bislang nicht identifizierte Verantwortliche der Autokonzerne Fiat Chrysler Automobiles N.V., Case New Holland Industrial N.V. nebst deren Tochter- und Enkelgesellschaften sowie IVECO Magirus AG.“
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt äußerte sich hinsichtlich der Ermittlungen gegen die Beklagte und deren Muttergesellschaft wie folgt:
„Fahrzeuge mit einer derartigen Abschalteinrichtung sind auf dem gemeinsamen Markt nicht genehmigungsfähig, weswegen Kunden Fahrverbote oder Stilllegungen drohen.“
Bei Messungen im Winter 2020 stellte die Deutsche Umwelthilfe eine bis zu zehnfache Überschreitung des zulässigen Grenzwertes fest. Bei den untersuchten Wohnmobilen handelt es sich um einen Fiat Ducato 150 Multijet, Pilote G700G mit Erstzulassung Mai 2016, zugelassen nach Euro 5 sowie einen Fiat Ducato 150 Multijet, Dethleffs T7150 mit Erstzulassung Mai 2015, ebenfalls zugelassen nach Euro 5. Beide Fahrzeuge sind mit einem Partikelfilter ausgestattet, als Stickoxidminderungssystem haben beide Fahrzeuge eine Abgasrückführung (AGR). Der Grenzwert für die als leichte Nutzfahrzeuge nach Euro 5 zugelassenen Wohnmobile liegt bei 280 mg NOx/km. Keines der Fahrzeuge sendet bei den Messungen eine Fehlermeldung. Während sich die CO2-Emissionen mit 285 bzw. 286 g/km praktisch identisch sind, zeigt das Dethleffs Wohnmobil im Durchschnitt aller durchgeführten Messungen NOx-Emissionen von 2.779 mg/km auf und überschreitet den NOx-Grenzwert damit um den Faktor 9,9, das Pilote Wohnmobil liegt mit durchschnittlich 1.926 mg/km um den Faktor 6,9 über dem Grenzwert. Einen Spitzenwert von 2.639 mg NOx/km zeigte das Fahrzeug bei Kaltstart mit geringer Abgasrückführungsrate. Beim Dethleffs Wohnmobil lagen die Außentemperaturen bei den Messungen zwischen 6 und 8 Grad C, beim Pilote Wohnmobil zwischen 10 und 15 Grad C. Beim Pilote-Modell wurden Messungen auch im Zulassungszyklus NEFZ bei 14 Grad auf der Straße durchgeführt – auch hierbei lagen die NOx-Emissionen mit 1.490 bzw. 1.638 mg NOx/km deutlich oberhalb des Grenzwertes.
Der Multijet-Motor wurde von der Berner Fachhochschule für Technik und Informatik getestet. Auch dabei wurde festgestellt, dass die Abgasreinigung nach 1.300 Sekunden zurückgefahren wird. Es wurden Grenzwertüberschreitungen außerhalb des NEFZ-Moduses bei den Nox-Werten um den Faktor 22 festgestellt.
Es findet eine unerlaubte Optimierung der Emissionswerte statt, indem nach etwas mehr 1180 s (genau solange geht der NEFZ-Test) auf eine Reduzierung der Emissionsminderungsmaßnahmen umgeschaltet wird. Konkret heißt dies, dass die Motorsteuerungssoftware einen Timer enthält, der ab dem Motorstart läuft und bei Erreichen eines kalibrierten Wertes von 1.300 Sekunden das Emissions-Kontrollsystem derart beeinflusst, dass die Emissionsminderungsmaßnahmen abgeschaltet werden, was zu weit erhöhten Grenzwerten führt.
Es findet eine unerlaubte Reduzierung der Emissionsminderungsmaßnahmen in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur angewendet wird.
Abhängig vom Motorzustand (Kühlwasser, Öltemperatur usw.) wird eine Reduzierung der Emissionsminderungsmaßnahmen am Fahrzeug durchgeführt.
Abhängig vom Fahrzyklus und gegebenenfalls vom thermischen Motorzustand wird eine Reduzierung der Emissionsminderungsmaßnahmen am Fahrzeug durchgeführt.
Abhängig von der Geschwindigkeit und gegebenenfalls vom thermischen Motorzustand wird eine Reduzierung der Emissionsminderungsmaßnahmen am Fahrzeug durchgeführt.
Es stellt sich natürlich noch die Frage, warum das Kraftfahrtbundesamt vorliegend nicht eingeschritten ist. Dies rührt daher, dass der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Dobrindt persönlich beim Kraftfahrtbundesamt intervenierte. Dieser handelte eine Ausnahmegenehmigung beim Kraftfahrtbundesamt für den streitgegenständlichen Motor aus, damit der bayerische Wohnmobilhersteller Knaus Tabbert, der diesen Motor in seinen Wohnmobilen verbaut, nicht die Zulassung für seine Wohnmobile verliert bzw. keine neuen Zulassungen mehr erhält. Andreas Dobrindt erfuhr nämlich mitten im Diesel-Skandal im Sommer 2016 bei einem Treffen mit Vertretern der Firma Bosch, dass diese nicht nur in VW-Motoren geheime Abschalteinrichtungen eingebaut hat, sondern auch in Aggregate von Fiat. Er erfuhr dabei, dass die Abgasreinigung des streitgegenständlichen Motorentyps nach 22 Minuten abschaltet (hierzu wurde bereits Sachverständigenbeweis angeboten) - exakt zwei Minuten nach der üblichen Länge eines Abgastests. Um zu verhindern, dass Knaus Tabbert Probleme mit der Zulassung seiner Fahrzeuge bekommt, intervenierte Andreas Dobrindt in Absprache mit dem damaligen Generalsekretär und heutigen Bundesfinanzminister, Andreas Scheuer, persönlich beim Kraftfahrtbundesamt.
Einen entsprechenden Bericht über die Vorgänge veröffentlichte der Münchner Merkur am 09.05.2018, den wir nachfolgend abbilden dürfen:
Für betroffene Verbraucher ergeben sich nun selbstverständlich Fragen. Wir versuchen nachfolgend die am häufigsten gestellten bereits zu beantworten. Sollte eine Ihrer konkreten Fragen nicht beantwortet werden, können Sie uns auch gerne kostenfrei über unser Kontaktformular, per E-Mail oder Post kontaktieren. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Dieselabgasskandal und beraten Sie gerne umfassend.
Bei zahlreichen Wohn- und Reisemobilen mit dem Basisfahrzeug Fiat Ducato der Verdacht, dass die Dieselmotoren mit illegalen Abschalteinrichtungen manipuliert wurden. Das aktuell von der Kanzlei Wawra und Gaibler Rechtsanwälte erstrittene Urteil zeigt nun auch Wohnmobilbesitzern, dass sie sich jetzt mit guten Erfolgsaussichten gegen den Abgasbetrug wehren können.
In dem Fall vor dem LG Kempten ging es um ein Fiat-Wohnmobil des Typs Sunlight T 60. Basisfahrzeug dieses Wohnmobils ist ein Fiat Ducato mit dem Motor Multijet mit einem Hubraum von 2,3 Litern (2287 ccm) und der Abgasnorm Euro 6. Der Kläger hatte das Dieselfahrzeug im Mai 2020 gekauft und dann erfahren, dass der Motor des Wohnmobils die vorgeschriebene Abgasnachbehandlung 22 Minuten nach dem Motorstart abschaltet, sodass das Fahrzeug den vorgeschriebenen Grenzwert für Stickoxide im Straßenbetrieb massiv überschreitet.
Der Geschädigte klagte gegen den Hersteller des Fahrzeugs, die FCA Italy S.p.A., und das Landgericht Kempten verurteilte den Fahrzeughersteller mit einem Urteil vom 19.01.2022 zu 48.613,82 Euro Schadensersatz plus Zinsen (Az.: 33 O 665/21). Die Richter gingen nach dem Vortrag der Kanzlei Wawra und Gaibler davon aus, dass es schlüssig ist, dass FCA Italy unzulässige Abschalteinrichtungen in dem Fiat Ducato verbaut habe. Der Kläger habe daher gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidrigen Schädigung Anspruch auf Schadensersatz gegen Fiat Chrysler Italien.
FCA Italy sowie die Schwesterunternehmen FPT Industrial S.p.A. (Fiat Powertrain) und IVECO haben offenbar zwischen 2014 und 2019 bei zahlreichen Wohnmobilen und anderen Dieselfahrzeugen die Abgassteuerung manipuliert. Zunächst hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) herausgefunden, dass zwei Fiat-Wohnmobile mit der Abgasnorm Euro 5 die Grenzwerte für giftige Stickoxide deutlich übersteigen. Laut DUH-Gutachten hat der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) den zulässigen Stickoxidgrenzwert im Straßenbetrieb um das 6,9-Fache überschritten und der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um den Faktor 9,9.
Im Sommer 2020 hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt Büroräume von FCA in Deutschland, der Schweiz und Italien durchsuchen lassen. Der Konzern stand unter dem Verdacht, in Dieselfahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco unzulässige Anschalteinrichtungen zu nutzen. Das Urteil des LG Kempten bestätigt den Verdacht.
Das Urteil vom 24.01.2022 des Bundesgerichtshofs (Az. VIa ZR 100/21) stärkt den Verbrauchern im Abgasskandal weiter den Rücken, in dem der BGH das Wahlrecht des Käufers auf Schadenersatz eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs bekräftigt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit diesem Thema auf Grund des Urteils des VI. Zivilsenats vom 06.Juli 2021 auseinandergesetzt und dessen Entscheidung mit Veröffentlichung vom 24.01.2022 bekräftigt.
Ausgehend für beide Kammern war der Fall eines Klägers, der im September 2013 einen Seat Leon Gebrauchtwagen erworben hatte, der mit der Baureihe EA189 versehen war. Das Amtsgericht hatte die Forderung des Klägers auf „kleinen“ Schadensersatz abgewiesen.
Fordert ein Käufer den Anspruch auf einen „großen“ Schadenersatz ein, so bedeutet dies, dass der Käufer sein vom Diesel Abgasskandal betroffenes Fahrzeug an den Hersteller zurückgeben möchte und im Zuge dessen den gesamten Kaufpreis abzüglich einer für die gefahrenen Kilometer anzurechnenden Nutzungsentschädigung einfordert.
Im Falle des „kleinen“ Schadenersatz möchte der Käufer sein Fahrzeug behalten und macht lediglich von seinem Anspruch auf die „Differenz zwischen einem höheren Kaufpreis und einem gegebenenfalls niedrigeren Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags“ (Az. VIa ZR 100/21) gebrauch.
Für welche Form des Schadenersatzes sich der Verbraucher entscheidet obliegt jedoch dabei ganz allein dem jeweiligen Käufer, so der BGH in seinem Urteil. Landgerichte und Oberlandesgericht müssen somit Klagen zur Geltendmachung des „kleinen“ Schadenersatz zusprechen.
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erließ für den Fiat Doblo (Fiat Doblo Cargo mit 1,3-Liter-Multijet-Dieselmotor Euronorm 6 und Fiat Doblo Panorama gleicher Motorisierung) und den Fiat 500X (1,6-Liter-Motor Euronorm 6) am 08.11.2021 Rückrufe mit den Codes 6350 und 6351. Wawra und Gaibler berichtete. Ferner sind weitere Multijet-Motoren von Fiat von Abgasmanipulationen betroffen. Vor allem die 2,3 Liter (2287 ccm) und 3,0 (2998 ccm und 2999 ccm) Liter Motoren stehen im Fokus.
Der italienische Hersteller verkaufte seine Motoren und Fahrgestelle an zahlreiche Hersteller von Wohnmobilen. Wir dürfen nochmals eine kurz die Geschehnisse des Abgasskandals bei Fiat zusammenfassen:
Bereits 2016 berichtete die Deutsche Umwelthilfe von mehreren Tests, bei denen Motoren (Euronormen 5 und 6) von Fiat nach 22 Minuten auf dem Prüfstand die Abgasreinigung deaktivierten. Im Herbst 2020 wurden durch das Emissions-Kontroll-Institut (EKI) der Deutschen Umwelthilfe (DUH) weitere Tests an zwei Wohnmobilen durchgeführt. Das Ergebnis: Ein Dethleffs Esprit T7150 EB, Euronorm 5 überschritt den Emissionsgrenzwert im realen Straßenverkehr um das 9,9-fache. Dieses Gutachten wurde auch der Staatsanwaltschaft Frankfurt und dem Landgericht Freiburg vorgelegt.
Der ADAC schilderte weiterhin, dass die erlaubten Nox-Emissionen des Modells Fiat Ducato bei etwa 1.200 mg/km liegen, erlaubt sind 180 mg/km.
Im Sommer 2020 veröffentlichte die Staatsanwaltschaft eine Liste, auf der diejenigen Multijet-Motoren aufgelistet waren, die unter Verdacht stehen, die Abgasgrenzwerte zu überschreiten. Darüber hinaus wurden Fiat Standorte in Deutschland, Italien und der Schweiz durchsucht.
Am 30. Dezember 2020 erging ein Schreiben der Staatsanwaltschaft an einen Verbraucher, dass „davon auszugehen ist, dass Ihr Fahrzeug von der Abgasmanipulation betroffen ist“. Auch die Gerichte befassen sich mit der Fiat-Abgasskandal-Thematik. Am 01.03.2021 sprach das Landgericht Koblenz erstmals einem Kläger Schadensersatz gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zu (Az. 12 O 316/20). Fahrzeug war ein Wohnmobil des Typs Roller team Zefiro 266TL Fiat Ducato 2,3L, 150PS mit Multijetmotor.
Aktuell wurden von der Kanzlei Wawra und Gaibler Klagen an fast allen Landgerichten gegen FCA Italy, Iveco oder FPT Industrial eingereicht.
Nun stellt sich Besitzern von Fiat-Fahrzeugen natürlich die Frage, ob ihr Fahrzeug ebenfalls von der Abgasthematik betroffen ist und ob ihnen möglicherweise ein Schadensersatz zusteht.
Trotz des Wissens um die Konsequenzen für ihre Kunden, versuchen Autobauer, Motorenhersteller und Händler Zeit zu gewinnen, um eine Verjährung möglichst vieler Schadensersatzansprüche zu erreichen.
Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Übergabe juristisch geltend gemacht werden. Nach diesem Zeitraum können Ansprüche direkt gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA, Stellantis) geltend machen. Hierbei ist die Verjährung abhängig von der Kenntnis über die Abgasmanipulation. Gerichte prüfen in diesem Zuge, ob Verbraucher womöglich Kenntnis von etwaigen Manipulationen gehabt hätten müssen. Verbraucher sollten daher keine Zeit verlieren, anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen und ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, da betroffenen Fahrzeugen Wertverluste, Fahrverbote, bis hin
zur Stilllegung drohen.
Der BGH unterstreicht damit das Recht der Verbraucher auf Schadensersatz auch im Fiat Abgasskandal
Im Prozess mit dem Urteil vom 08. Dezember (Az. VIII ZR 190/19) hat sich der BGH erneut mit dem Thema eines möglichen Nacherfüllungsanspruchs eines Käufers im Falle eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen mangelhaften Neufahrzeugs beschäftigt.
Dabei kommt der BGH zum Schluss, dass Käufer von Fahrzeugen, die vom Abgasskandal betroffen sind, einen generellen Anspruch auf ein mangelfreies Ersatzfahrzeug innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren haben.Der BGH vertritt damit die Meinung, dass Kläger nicht dazu verpflichtet werden können, das angebotene Software-Update als eine Art Wertausgleich aufspielen zu müssen.Dies resultiert daraus, dass der BGH bereits 2019 beschlossen hat, dass illegale Abschalteinrichtungen als Sachmängel zu bewerten sind. Auch Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH ist seit Jahren bekannt, dass das Aufspielen von Software-Updates bei manipulierten Fahrzeugen zu erhöhtem Wartungsaufkommen und einer verringerten Lebensdauer führen kann.
So legt auch der BGH in seinem Urteil fest, dass Käufer in den ersten zwei Jahren ein Recht darauf haben, dass der „betreffende Mangel durch die von [dem Verkäufer] angebotene Nachbesserung vollständig, nachhaltig und fachgerecht beseitigt würde. Daran fehlt es aber, falls zwar der ursprüngliche Mangel beseitigt wird, hierdurch jedoch Folgemängel hervorgerufen werden.“ (Az. VIII ZR 190/19).
Des Weiteren beschloss der BGH, das Käufer, die Ihren Anspruch „innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ab Vertragsabschluss gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht“ (Az. VIII ZR 190/19) haben nicht nur Ansprüche auf ein mangelfreies Neufahrzeug haben, sondern auch auf ein Nachfolgemodell, wenn das gekaufte Modell nicht mehr produziert wird. Sollte das Nachfolgemodell jedoch wesentlich teurer sein (mind. 25 Prozent) als das ursprüngliche, gibt der BGH die Möglichkeit einer Zuzahlung des Käufers an. Jedoch schützt der BGH auch hier den Verbraucher und fordert, dass der Käufer eine mögliche Differenz zwischen den Listenpreisen der beiden Fahrzeuge in der Regel nur in Höhe eines Drittels (In Ausnahmefällen bis zur Hälfte) ausgleichen muss.
Jeder Käufer hat ein Recht auf ein mangelfreies Fahrzeug. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Verbraucher ein Recht auf Gewährleistung innerhalb der ersten zwei Jahre nach Kauf und kann nicht zum Aufspielen eines Software-Updates gezwungen werden.Ob ihr Wohnmobil ebenfalls vom Abgasskandal betroffen ist, können Sie kostenlos bei uns überprüfen lassen. Treten Sie hierzu gerne über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung.
Im Sommer 2021 stand fest, dass auch viele Fiat Ducato Modelle in den Abgasskandal verwickelt sind. Gemäß Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden überhöhte Stickoxidwerte bei der Abgasprüfung festgestellt. Dem Abgastest zeigte, dass sich die Abgasreinigung von den Fiat Ducato Wohnmobilen nach 22 Minuten abstellt. Erst ab Minute 23 zeigten sich die wahren Werte. Das hat zur Folge, dass zu viele gefährliche Stickoxide ausgestoßen werden. Damit werden die vorgegebenen Abgasgrenzwerte nicht eingehalten.
Fiat baute illegale Abschalt-Einrichtungen in seine Fahrzeuge, die erkennen, wann sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Demzufolge zeigen diese auf dem Prüfstand deutlich niedrigere Abgaswerte als im Normalbetrieb im Straßenverkehr. Somit wird den Prüfern ein scheinbar sauberes Dieselauto vorgespielt.
Zunehmend gibt es viele positive verbraucher-freundliche Urteile bezüglich des Abgasskandals. Schon zahlreiche Gerichte verurteilten Fiat zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Für eine vereinheitlichte Entscheidung der Gerichte ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von grundlegender Bedeutung. Dieses wird im Frühjahr 2023 erwartet.
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