22.03.2023 – Landgericht Mannheim verurteilt Fiat zur Rücknahme von schadhaftem Wohnmobil – EUR 40.243,10 Schadensersatz nebst Zinsen
Mehr erfahren21.03.2023 EuGH-Sensationsurteil im Diesel-Abgasskandal! Schadensersatz für Verbraucher!
Mehr erfahrenBei Porsche sind u.a. die Modelle Macan, Cayenne, und Panamera mit Diesel Motoren betroffen. Besonders aufmerksamkeitserregend bei Porsche ist, dass sogar der Porsche 911 – ein Benzinkraftfahrzeug - vom Abgasskandal betroffen sein soll.
Doch auch in den bisher als besonders umweltfreundlich geltenden Porsche-Modelle mit Abgasnorm Euro 6, wurden illegale Abschalteinrichtungen verbaut, ein Anlass für die Staatsanwaltschaft u.a. wegen Betruges zu ermitteln. Bei Razzien im April 2018 sollen Medienberichten zufolge über 200 Beamte im Einsatz gewesen sein.
Die bereits oben geschilderten Mängel, sowie erhöhter Dieselverbrauch, Leistungsverlust und Garantieverlust bei allen kommenden Mängeln, können die Folge sein.
Rechtsanwalt
Geschäftsführender Gesellschafter
Rechtsanwalt
Master of Science (Univ., BWL)
Geschäftsführender Gesellschafter
Bei bestimmten Porsche-Modellen stand in der Diskussion, ob Ansprüche auf Schadensersatz bereits mit Ablauf des Jahres 2021 verjährten. Grund ist, dass bestimmten Modellen bereits im Jahr 2018 Rückrufe des Kraftfahr-Bundesamtes (KBA) ergingen. Dies war bei Porsche bei folgenden Modellen der Fall:
Wenn man den Zeitpunkt für den Beginn der 3-jährige Regelverjährungsfrist auf den Rückruf im Jahr 2018 abstellen würde, wäre die Regelverjährungsfrist tatsächlich zum 31.12.2021 abgelaufen. Doch dem ist aus Sicht der Rechtsanwälte Wawra und Gaibler nicht so, denn:
1. Für den Beginn der Verjährungsfrist kommt es auf die sog. „positive Kenntnis“ des Verbrauchers an. Das heißt, die 3-jährige Regelverjährungsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Geschädigte tatsächlich Kenntnis von der Manipulation seines Fahrzeugs erlangt hat. Dies bedeutet, dass die Verjährung noch nicht zu dem Zeitpunkt begann, als das Kraftfahrbundesamt Rückrufe auf seiner Internetseite veröffentlichte, sondern erst dann wenn den Geschädigten tatsächlich ein Brief des Herstellers erreichte, dass sein konkretes Fahrzeug betroffen ist. Dies war sehr häufig erst im Jahr 2019 der Fall, so dass Ansprüche noch bis zum 31.12.2022 geltend gemacht werden. Dies bestätigte erst jüngst wieder das Oberlandesgericht München in einen von der Kanzlei Wawra und Gaibler Rechtsanwälte geführten Verfahren (OLG München, Az.: 5 U 4792/21). Es führte aus: „Den Geschädigten trifft weder eine Informationspflicht noch besteht für ihn eine generelle Obliegenheit, im Interesse des Schädigers an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Initiative zur Klärung von Schadenshergang oder Person des Schädigers zu entfalten. Für die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Gläubiger zur Vermeidung der groben Fahrlässigkeit zu einer aktiven Ermittlung gehalten ist, kommt es vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an (BGH, Urt. v. 29.7.2021, VI ZR 1118/20 Rn.16). Hier will sich der Kläger darauf verlassen haben, dass ihn seine Vertragswerkstatt ggf. schon informieren werde. Diese - wie der Verlauf der Dinge zeigt - nicht unberechtigte Erwartung steht jedenfalls im Falle des Klägers, der sich nach seinen Angaben für Autos wenig interessiert, der Annahme grober Fahrlässigkeit entgegen.“ Das heißt, die Regelverjährungsfrist läuft in den meisten Fällen erst zum 31.12.2022 ab, so dass im Jahr 2022 noch Klagen eingereicht werden können.
2. Darüber hinaus besteht nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung ein sog. Restschadenersatzanspruch gemäß § 852 Satz 1 BGB. Dieser verjährt erst 10 Jahre nach Kaufvertragsschluss. Das heißt, die Regelverjährungsfrist von 3 Jahren ist in den allermeisten Fällen ohnehin obsolet unabhängig, wann für das betreffende Fahrzeug ein Rückruf erging. Nach der Vorschrift des § 852 BGB ist der Fahrzeughersteller, der durch eine unerlaubte Handlung etwa auf Kosten des geschädigten Verbrauchers erlangt hat, 10 Jahre lang zur Herausgabe des Erlangten (hier des Kaufpreises) nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet.
Modell | Abgasnorm | Motor |
Cayenne | Euro 5 | 4,2 Liter |
Cayenne | Euro 5 | 3,0 Liter |
Cayenne | Euro 6 | 3,0; 4,2 Liter |
Macan | Euro 6 | 3,0 Liter |
Macan | Euro 6 | 3,0 Liter |
Panamera | Euro 5, 6 | 3,0 Liter |
Panamera | Euro 5, 6 | 4,2 Liter |
Panamera | Euro 6 | 4,0 Liter |
2017 wurde erstmals eine unzulässige Abschalteinrichtung bei dem Diesel-Modell Cayenne festgestellt. Es kam zu einer umfangreichen Rückrufaktion, zehntausende Autos mussten in die Werkstätten zurückgebracht werden. Nach einem dreimonatigen Zulassungsstopp legte der Hersteller eine Lösung in Form eines Software-Updates vor, die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) akzeptiert wurde. Kurz darauf kam heraus, dass auch das Modell Macan von der Manipulation betroffen ist. Erneut wurden 60.000 Fahrzeuge vom KBA beanstandet. 2018 schließlich bewahrheiteten sich die Befürchtungen der Fahrer des letzten Porsche-Diesel-Modells: Auch beim Panamera wurde manipuliert.
Das Emmissions-Kontroll-Institut der Deutschen Umwelthilfe testete die Fahrzeuge. Beim Porsche Cayenne wurde beispielsweise ein Stickoxidausstoß von 2.146 mg/km statt des erlaubten Ausstoßes von 180 mg/km gemessen. Somit lagen die Werte im Straßentest weit über denen, die den EG-Richtlinien entsprechen. Der offizielle NOx-Grenzwert liegt bei 180mg NOx/km für Euro 5 Fahrzeuge. Der zulässige Grenzwert wurde um den Faktor 11,9 überschritten.
In Porsche Fahrzeugen ist eine Motorsteuerungssoftware verbaut, durch die die Abgasreinigung in bestimmten Situationen deutlich hochgefahren wird.
Das bedeutet, dass das Fahrzeug erkennt, wenn es auf dem Prüfstand getestet wird. Die Motorleistung wird dabei gedrosselt. Fährt das Auto auf der Straße, wird die Funktion zur Abgasregulierung abgeschaltet und das Auto läuft wieder bei voller Leistung. Das passiert im Normalbetrieb bei hohen Drehzahlen und einer geringen Außentemperatur.
Hier werden zwei Strategien miteinander verknüpft: Die Strategie B („Alternatives Aufheizen“) leitet Strategie A – die „Aufheizstrategie“ – ein. Dies sorgt dafür, dass die schadstoffreduzierende Aufwärmfunktion des Motors aktiviert wird – allerdings nur auf dem Prüfstand. Fährt das Fahrzeug im Straßenverkehr, läuft der Motor „kalt“ und Stickoxide werden ungefiltert ausgestoßen.
Das sogenannte „Re-Entry Aufheizen“ verhindert, dass der Audi im Straßenbetrieb nicht mehr in den Aufheizmodus wechseln kann. Dadurch kommt es im Straßenbetrieb zum dauerhaften ungefilterten Ausstoß an Stickoxiden.
Durch diese Abschalteinrichtung wird die Einspritzung des Harnstoffes „AdBlue” während der Fahrt unterbunden. „AdBlue” war ursprünglich ein Teil der „Clean-Diesel-Technologie”, mit der Porsche Werbung machte. Doch wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) feststellte, wird während der Fahrt weniger „AdBlue” eingespritzt als kurz nach dem Start. So kam es auch hier zu abweichenden Abgaswerten zwischen Prüfstand und Realbetrieb.
Neben diesen vier Strategien zur Abgasmanipulation gibt es jedoch auch noch das jüngste Mitglied der inzwischen berühmt berüchtigten Mogelfamilie – das „thermische Fenster”. Mit eben diesem „Fenster” wird die Abgasreinigung anhand der Außentemperatur reguliert. Innerhalb eines Temperaturfensters, das sich meistens zwischen 15 und 30 °C bewegt, ist die Abgasreinigung vollumfänglich in Gange. Über und unterhalb dieses Temperaturrahmens wird die Reinigung heruntergeregelt bzw. abgeschaltet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Dezember 2020 eindeutig entschieden, dass das Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung darstellt.
HIER KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH PRÜFEN LASSEN, OB IHR PORSCHE BETROFFEN IST.
Neue, gebrauchte und Leasing Fahrzeuge – in allen drei Fällen können Sie möglicherweise den Kaufpreis erstattet bekommen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich. Wir beraten sie gerne kostenlos und unverbindlich!
Eine Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrags kommt für Sie nicht in Frage? Wenn Sie Ihr Auto trotz Fahrverboten und Wertminderung behalten wollen, können sie bis zu 10.000€ Schadenersatz erhalten. Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen oder Leasing-Fahrzeug. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich! Lassen Sie hier Ihren Fall unverbindlich und kostenlos überprüfen.
Unsere Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer ermöglicht es, dass für Sie keine hohen Anwalts- oder Gerichtsgebühren anfallen. Dies ermöglicht auch Mandanten den Gang vor Gericht, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen und das im Ernstfall bis zum Bundesgerichtshof.
HIER KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH PRÜFEN LASSEN, OB IHR PORSCHE BETROFFEN IST.
Der Autohersteller Porsche baute von Audi hergestellte Motoren in seine Fahrzeuge ein. Die Motoren enthalten Abschalt-Einrichtungen. Davon sind alle Modellreihen betroffen. Die Fahrzeuge stoßen dadurch mehr als das Zehnfache der erlaubten Schadstoff-Emissionen aus.
Erste OLGs haben im Porsche-Abgasskandal Schadensersatz zugesprochen: zuletzt 50.000 Euro plus Zinsen und Verzug. Im Januar 2018 gab Porsche selbst einen verpflichtenden Rückruf für den Porsche Cayenne 3,0 Liter TDI bekannt. Auch der Porsche Cayenne 4,2 Liter sowie der Porsche Macan 3,0 Liter sind betroffen. Der Fehler ist durch ein Softwareupdate behebbar.
Der Porsche Panamera 4,0 Liter mit Euro 6 wurde im November 2019 durch das KBA zurückgerufen. Auch Euro 5 Fahrzeuge sind betroffen. Aufgrund der höheren zulässigen Abgasgrenzwerte ist dies überraschend. Der darin verbaute Porsche-Motor ist der EA 897. Dieser ist mit der unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet. Möglicherweise sind vom Porsche-Abgasskandal auch Benziner-Modelle betroffen.
Auch ein Anspruch auf Restschadensersatz nach § 852 BGB lohnt sich womöglich. Diese Form der Entschädigung lässt sich bis zu zehn Jahre ab Fahrzeugkauf einklagen und verjährt nicht schon nach 3 Jahren.
Datenschutzübersicht
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die nach Bedarf kategorisierten Cookies in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und nachvollziehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihr Surferlebnis auswirken.