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Mehr erfahrenAuch die spanischen VW-Tochter SEAT ist tief im Abgasskandal verstrickt. Auch SEAT verbaute die „Skandalmotoren“ EA189 und EA288.
Rechtsanwalt
Geschäftsführender Gesellschafter
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Master of Science (Univ., BWL)
Geschäftsführender Gesellschafter
Mit VW EA189 wird eine Reihe von TDI-Dieselmotoren der Volkswagen AG bezeichnet, die 2007 vorgestellt und 2008 in der Serie eingeführt wurde und in den meisten Fahrzeugmodellen des Konzerns bis 2015 zum Einsatz gekommen ist. So auch in den meisten SEAT-Modellen. Die EA189-Motoren kamen 2015 im Rahmen des VW-Abgasskandals weltweit in die Schlagzeilen; sie wurden von der Presse auch als „Betrugsdieselmotor“ bezeichnet. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2020 höchstrichterlich geurteilt, dass Besitzern von Fahrzeugen mit dem Motor EA189 Schadenersatz zusteht.
Es gibt erfreuliche Nachrichten für Besitzer von Fahrzeugen mit dem Motor EA189. Die Rechtsprechung urteilt mittlerweile, dass Besitzern von Fahrzeugen des VW-Konzerns (VW, Audi, Seat, Skoda) mit dem Motor EA189 nach wie vor ein Schadenersatzanspruch zusteht. Die meisten Landgerichte vertreten mittlerweile diese Rechtsansicht. Es gelte nicht die 3-jährige, sondern die 10-jädrige Verjährungsfrist. 10 Jahre nach Kauf können die Besitzer von Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Motor EA 189 also noch ihre Schadensersatzansprüche geltend machen.
Beispielhaft dürfen wir ein Urteil des Landgerichts Augsburg vom 08.04.2021 (Az. 91 O 2805/20) zitieren:
„Restschadenersatz gemäß § 852 Satz 1 BGB
Dem Kläger steht allerdings nach § 852 Satz 1 BGB ein Anspruch auf Restschadensersatz zu. Nach dieser Vorschrift ist der Ersatzpflichtige, der durch eine unerlaubte Handlung etwa auf Kosten des Verletzten erlangt hat, auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet.
a) Diese Vorschrift verfolgt den Zweck, den Schädiger, der durch eine unerlaubte Handlung eine Vermögensmehrung erzielt hat, nicht im Besitz dieses Vorteils zu belassen, sondern diesen auch nach Verjährung deliktischer Ansprüche an den Geschädigten herauszugeben (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 80. Auflage, § 852 Rz. 2).
b) Im vorliegenden Fall hat die Beklagte durch den Verkauf des mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehenen Neufahrzeugs an den Kläger einen Gewinn erzielt. Die Klagepartei hat insoweit vorgetragen, dass die Beklagte mit dem Verkauf des Fahrzeugs einen Betrag von 1.563,09 € erzielt habe: aus dem Geschäftsbericht für 2019 ergebe sich ein operatives Ergebnis für Skoda von 1.660 Mio. € bei Absatz von 1.062 Tsd. Fahrzeugen an Kunden im Jahr 2019 (Anlage K 21).
Dieser Vortrag der Klagepartei zur Höhe des aus dem Fahrzeugverkauf erlangten Etwas (vgl. Insoweit BGH, Urteil vom 17.12.2020 - VI ZR 739/20 - BeckRS 2020, 37753 Textziffer 29) ist aus Sicht des Gerichts eine taugliche Basis für eine Schätzung nach § 287 ZPO.
c) Der Beklagtenpartei war bereits mit Verfügung vom 20.11.2020 aufgegeben worden, die Höhe des mit dem Verkauf des Fahrzeugs erzielten Gewinns mitzuteilen. Sie beschränkte sich jedoch darauf, ausgehend von dem Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig einen Gewinn von gerade einmal 93 € pro Fahrzeug zu berechnen; eine Ermittlung eines Gewinns pro Fahrzeug erfolge in den Rechnungslegungssystemen der Beklagten nicht, deshalb könne die Beklagte einen Gewinn aus dem Verkauf des streitgegenständlichen Fahrzeugs nicht beziffern.
d) Wie aber auch die Beklagte einräumt, ist es unabhängigen Dritten möglich, aufgrund öffentlich verfügbarer Informationen durchschnittliche Gewinnzahlen zu ermitteln. Eine Internet-Recherche des Gerichts vom 29.03.2021 führte zu einem Artikel mit der Überschrift „Das verdienen Autohersteller pro Fahrzeug“ bei FOCUS Online. Hier wird angegeben, dass Volkswagen pro verkauftem VW-Pkw zwar nur 395 € verdient; anders verhält es sich aber bei den „Gewinn-Treibern im Volkswagen Konzern“ (Porsche, Audi, Skoda).
Laut FOCUS Online beträgt der Gewinn pro verkauftem Pkw der Marke Skoda im ersten Halbjahr 2016 bei 1.589 €. Damit wird die Angabe der Klagepartei von unabhängiger Seite bestätigt und von der Klagepartei - die den Gewinn eigentlich am leichtesten beziffern könnte- mit ernsthaften Argumenten nicht bestritten.“
Der Motorentyp EA288 ist der Nachfolgemotor des Skandal-Motors EA189. Seit 2012 wurde der EA288 in fast allen Fahrzeugen des Konzerns verbaut. Auch die meisten SEAT Modelle sind mit diesem Motor ausgestattet. Den Motor gibt es mit 1422 ccm, 1598 ccm und 1986 ccm. Auch dieser Motor ist vom Abgasskandal betroffen. Für Modelle der Marken VW, Audi, Seat und Skoda bestehen Schadenersatzansprüche.
Auch in Deutschland verurteilen die Gerichte mittlerweile VW wegen Abgasmanipulationen beim Motor EA288. Den Anfang machte das Landgericht Duisburg mit Urteil vom 30. Oktober 2018 (Aktenzeichen 1 O 231/18). Die Volkswagen AG habe während der Hauptverhandlung eindeutig zugegeben, dass bei einem VW Golf VII mit EA288 eine Abschalteinrichtung und eine Zykluserkennung (diese erkennt, ob das Fahrzeug auf einem Abgas-Prüfstand steht) eingebaut wurden. Nur dadurch habe man die Grenzwerte der EU6-Norm eingehalten, urteilte das Gericht. Die Volkswagen AG habe daher „vorsätzlich“ und „sittenwidrig“ gehandelt und müsse dem Einzelkläger den ursprünglichen Kaufpreis ersetzen. Mittlerweile folgten zahlreiche weitere Landgerichte dieser Argumentation und verurteilten VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Am 9. April 2021 entschied mit dem OLG Naumburg erstmals ein Oberlandesgericht über einen EA288, dass auch der Motor EA288 (im Fall: Erstzulassung 4. September 2015) betrügerisch hergestellt und verkauft wurde.
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Während dies bei als Neuwagen gekauften Fahrzeugen mittlerweile als stetige Rechtsprechung angesehen werden kann, sah dies bei Gebrauchtwagen bisher anders aus. Das Landgericht Memmingen folgte mit Urteil vom 13.01.2022, Az.: 22 O 1218/21, nun aber der Rechtsauffassung der Rechtsanwaltskanzlei Wawra und Gaibler und sprach den Restschadensersatzanspruch auch bei einem als Gebrauchtwagen erworbenen Fahrzeug mit EA189-Motor zu. Der Motor ist in den 1,6 und 2,0 Liter Diesel Fahrzeugen des VW Konzerns, Volkswagen, Audi, Seat und Skoda verbaut.
Im konkreten Fall erwarb der von der Kanzlei Wawra und Gaibler vertretene Kläger am 18.5.2012 bei einem Autohaus einen gebrauchten VW Touran mit 28.200 km zum Preis von 19.000 € (Erstzulassung im Mai 2011). Das Fahrzeug verfügte über einen Motor vom Typ EA 189, welcher mittels Fahrzykluserkennung erkennt, wenn das Fahrzeug zur Prüfung ob die NOx- Abgasgrenzwerte eingehalten werden, sich auf einem Prüfstand befindet. In diesem Fall wird in einen günstigeren Abgasreinigungsmodus umgeschaltet, um allein auf dem Prüfstand die geltenden Grenzwerte einzuhalten, was gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt als Zulassungsbehörde verschwiegen wurde.
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Der Volkswagen-Konzern hat Millionen seiner Kunden über Jahre getäuscht, indem er die illegal manipulierten Dieselmotoren EA 189 und EA 288 als besonders umweltfreundlich beworben hat. Seat, die spanische Tochtergesellschaft von VW, hat ebenfalls die manipulierten Motoren in ihren Dieselautos verbaut. Demzufolge ist sie ebenfalls vom Abgasskandal betroffen.
Mit dem Dieselmotor EA 189 wird eine Reihe von TDI-Motoren der Volkswagen AG bezeichnet, die 2007 vorgestellt und 2008 in der Serie eingeführt wurde. Bis 2015 ist der Motor zum Einsatz gekommen. Der Dieselmotor EA 189 beinhaltet eine unzulässige Abschalteinrichtung, die zur Manipulation der Abgase dient. Die Software erkennt, wenn das Fahrzeug auf dem Prüfstand steht und reduziert daraufhin den Abgasausstoß. Somit wurde in den Tests vorgegeben, dass die Autos weniger Schadstoffe ausstoßen würden, als es tatsächlich der Fall war.
Am 25. Mai 2020 hat der BGH in einem bemerkenswerten Urteil entschieden, dass durch den Verkauf des EA 189 Motors mit Manipulations-Software viele Käufer getäuscht und somit sittenwidrig geschädigt wurden. Demzufolge hat er entsprechende Schadensersatz-Ansprüche zugelassen. Auch der Motor EA 288 enthält eine illegale Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters. Den Motor gibt es mit 1422 ccm, 1598 ccm und 1986 ccm. Wenn die erkannte Außentemperatur zwischen 20°C und 30 °C liegt, aktiviert die Motorsteuerungs-Software die Abgasreinigung. Bei Temperaturen, die diesen Bereich über- oder unterschreiten, findet eine verminderte Reinigung der Abgase innerhalb des Motors statt.
Zwar hat der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit die Verwendung von Thermofenstern in Dieselmotoren nicht pauschal für rechtswidrig befunden, jedoch sieht dies der Europäische Gerichtshof anders. Am 08.11.2022 entschied das Gericht, dass die Verwendung von Thermofenstern in Dieselmotoren rechtswidrig ist. Jedoch gibt es bereits positive Entscheidungen auf Ebene der Oberlandesgerichte, die den betroffenen Kunden des EA 288-Motors Schadensersatz-Ansprüche zugesprochen haben.
Im Falle eines manipulierten Motors empfehlen wir Ihnen, juristisch gegen Seat vorzugehen. Sie haben gute Chancen, gegen den Automobil-Hersteller Schadensersatz-Ansprüche aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung geltend zu machen. Wenden Sie Sich hierzu jederzeit telefonisch oder per E-Mail an uns. Wir helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen. Nutzen Sie hierzu unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung.
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