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Volvo Dieselskandal

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Volvo Dieselskandal

Die Deutsche Umwelthilfe teilte am 23.01.2020 mit, dass auch Volvo mittels illegaler Abschalteinrichtung seine Abgaswerte manipuliert. Der Hersteller soll durch sog. „Thermofenster“, bei denen eine korrekte Abgasreinigung nur in einem geringen Temperaturbereich funktioniert, die Emissionen geschönt haben. Da Gerichte (z. B. das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 31.07.2019, Az. 7 O 166/18) zu dem Urteil kamen, dass ein solches „Thermofenster“ rechtswidrig ist, haftet der Fahrzeughersteller nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auf Schadensersatz. Unsere Bewertung gelangt zu dem Ergebnis, dass auch Volvo-Fahrern Schadensersatz zusteht.

Die Deutschen Umwelthilfe (DUH) äußerte sich wie folgt:

„Dieselgate erreicht Volvo: Abgasmessungen der Deutsche Umwelthilfe zeigen illegale Abschaltung der Abgasreinigung bei einem Euro 5 Diesel-Volvo XC60

Abgasmessungen des Emissions-Kontroll-Instituts der Deutschen Umwelthilfe decken eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung bei Volvo auf – Bei für das Winterhalbjahr typischen Außentemperaturen überschreitet der Diesel-Volvo den NOx-Grenzwert fast um das 12-fache – DUH fordert Kraftfahrtbundesamt auf, Hardware-Nachrüstungen anzuordnen – ARD-Magazin Plusminus dokumentierte die Abgasmessungen

Berlin, 23.1.2020: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI) temperaturgesteuerte, nach Ansicht der DUH eindeutig illegale Abschalteinrichtungen bei Abgasmessungen an einem Euro 5 Diesel Volvo XC60 2.0 D3 im realen Betrieb auf der Straße festgestellt. Dabei überschritt das gemessene Fahrzeug den Grenzwert für das gesundheitsschädliche Dieselabgas Stickstoffdioxid bis um das 11,9-fache. Die in diesem Fahrzeug bei Tests enttarnte Reduzierung der Abgasminderung über einen im Außenspiegel verbauten Temperaturfühler wurde durch Volvo mittlerweile bestätigt.

Die ersten Messungen an dem Fahrzeug erfolgten bei Außentemperaturen zwischen +9 bis +22 Grad Celsius. Bereits in diesem Temperaturbereich emittierte das Fahrzeug durchschnittlich 736 mg der gesundheitsschädlichen Stickoxide (NOx) pro km. Damit überschritt das Fahrzeug den geltenden Euro 5 NOx-Grenzwert bereits um das 4,1-fache. Anschließend wurden dem Fahrzeug mit über einen im Außenspiegel platzierten Eisbeutel niedrigere Außentemperaturen von -4 bis +6 Grad Celsius vorgetäuscht. Dadurch wirkte die Abgasreinigung nicht mehr und fiel zwischenzeitlich auf null. Dementsprechend explodierten die NOx-Werte: Bei -4 bis 0 Grad Celsius wurde der NOx-Grenzwert mit 2.148 mg NOx/km sogar um das 11,9-fache überschritten. Das Emissionsniveau des Fahrzeugs liegt in der Spitze damit doppelt so hoch wie der im Jahr 1992 eingeführte NOx-Grenzwert für Euro 1 Diesel-Pkw.

„Fahrzeuge wie dieser Volvo XC60 müssen stillgelegt oder auf Kosten von Volvo mit einem SCR Katalysator nachgerüstet werden. Diese Hardware-Nachrüstung ist vom KBA genehmigt und verfügbar. Ein Fahrzeug mit derart hohen Realemissionen darf nicht länger die Luft in unseren Innenstädten verpesten. Doch nicht nur Volvo betrügt Kunden mit in Wirklichkeit extrem schmutzigen Diesel-Fahrzeugen. Ähnliche Betrügereien bei winterlichen Temperaturen sehen wir bei VW, Daimler, Audi, Porsche und BMW. Die gesundheitlichen Folgen dieses menschenverachtenden Verhaltens – gerade für Kinder und an Asthma leidende Stadtbewohner – sind unakzeptabel. Es braucht endlich die amtliche Verpflichtung zur Hardware-Nachrüstung und das Ende der im realen Straßenbetrieb weitgehend unwirksamen Software-Updates“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Nach wie vor weigert sich das mit den Autokonzernen eng kooperierende Kraftfahrtbundesamt, für die circa 10 Millionen Betrugs-Diesel der Abgasstufen Euro 5+6 wirksame Hardware-Nachrüstungen anzuordnen und den betrügerischen Herstellern die Kosten hierfür aufzuerlegen.

„Unsere Messungen belegen die Abhängigkeit der Schadstoffemissionen von der Außentemperatur. Je kälter die Außentemperaturen sind, desto höher die Abgaswerte. Dies hat keine technischen Gründe und ist unzulässig“, schlussfolgert Axel Friedrich, Projektleiter des EKI.“

(Quelle Deutsche Umwelthilfe, abrufbar unter: https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/dieselgate-erreicht-volvo-abgasmessungen-der-deutsche-umwelthilfe-zeigen-illegale-abschaltung-der-a/?no_cache=1 )

Dr. iur. Florian Gaibler

Rechtsanwalt
Geschäftsführender Gesellschafter

Dominik Wawra, M.Sc.

Rechtsanwalt
Master of Science (Univ., BWL)
Geschäftsführender Gesellschafter

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