VW-Musterklage verpasst
Es ist noch nichts verjährt

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VW-Musterklage verpasst.

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Motor EA 189 Musterfeststellungsklage verpasst – Keine Verjährung

Es gibt erfreuliche Nachrichten für Besitzer von Fahrzeugen mit dem Motor EA189. Die Rechtsprechung urteilt mittlerweile, dass Besitzern von Fahrzeugen des VW-Konzerns (VW, Audi, Seat, Skoda) mit dem Motor EA189 nach wie vor ein Schadenersatzanspruch zusteht – auch wenn sie nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligt waren. Die meisten Landgerichte vertreten mittlerweile diese Rechtsansicht. Es gelte nicht die 3-jährige, sondern die 10-jährige Verjährungsfrist. 10 Jahre nach Kauf können die Besitzer von Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Motor EA 189 also noch ihre Schadensersatzansprüche geltend machen.

Wawra und Gaibler Rechtsanwälte: Bis zu 6.000,00 Euro sind an Schadensersatz zu erzielen.

Dr. iur. Florian Gaibler

Rechtsanwalt
Geschäftsführender Gesellschafter

Dominik Wawra, M.Sc.

Rechtsanwalt
Master of Science (Univ., BWL)
Geschäftsführender Gesellschafter

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VW Abgasskandal - Schadensersatz Rechner

Möglichkeit 1: Fahrzeug zurückgeben und Kaufpreis zurückerhalten.

Möglichkeit 2: Fahrzeug behalten und ca. 20% des Kaufpreises als Schadensersatz erhalten.

Beispielhaft dürfen wir ein Urteil des Landgerichts Augsburg vom 08.04.2021 (Az. 91 O 2805/20) zitieren:

„Restschadenersatz gemäß § 852 Satz 1 BGB

Dem Kläger steht allerdings nach § 852 Satz 1 BGB ein Anspruch auf Restschadensersatz zu. Nach dieser Vorschrift ist der Ersatzpflichtige, der durch eine unerlaubte Handlung etwa auf Kosten des Verletzten erlangt hat, auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet.

a) Diese Vorschrift verfolgt den Zweck, den Schädiger, der durch eine unerlaubte Handlung eine Vermögensmehrung erzielt hat, nicht im Besitz dieses Vorteils zu belassen, sondern diesen auch nach Verjährung deliktischer Ansprüche an den Geschädigten herauszugeben (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 80. Auflage, § 852 Rz. 2).

b) Im vorliegenden Fall hat die Beklagte durch den Verkauf des mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehenen Neufahrzeugs an den Kläger einen Gewinn erzielt. Die Klagepartei hat insoweit vorgetragen, dass die Beklagte mit dem Verkauf des Fahrzeugs einen Betrag von 1.563,09 € erzielt habe: aus dem Geschäftsbericht für 2019 ergebe sich ein operatives Ergebnis für Skoda von 1.660 Mio. € bei Absatz von 1.062 Tsd. Fahrzeugen an Kunden im Jahr 2019 (Anlage K 21).
Dieser Vortrag der Klagepartei zur Höhe des aus dem Fahrzeugverkauf erlangten Etwas (vgl. Insoweit BGH, Urteil vom 17.12.2020 - VI ZR 739/20 - BeckRS 2020, 37753 Textziffer 29) ist aus Sicht des Gerichts eine taugliche Basis für eine Schätzung nach § 287 ZPO.

c) Der Beklagtenpartei war bereits mit Verfügung vom 20.11.2020 aufgegeben worden, die Höhe des mit dem Verkauf des Fahrzeugs erzielten Gewinns mitzuteilen. Sie beschränkte sich jedoch darauf, ausgehend von dem Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig einen Gewinn von gerade einmal 93 € pro Fahrzeug zu berechnen; eine Ermittlung eines Gewinns pro Fahrzeug erfolge in den Rechnungslegungssystemen der Beklagten nicht, deshalb könne die Beklagte einen Gewinn aus dem Verkauf des streitgegenständlichen Fahrzeugs nicht beziffern.

d) Wie aber auch die Beklagte einräumt, ist es unabhängigen Dritten möglich, aufgrund öffentlich verfügbarer Informationen durchschnittliche Gewinnzahlen zu ermitteln. Eine Internet-Recherche des Gerichts vom 29.03.2021 führte zu einem Artikel mit der Überschrift „Das verdienen Autohersteller pro Fahrzeug“ bei FOCUS Online. Hier wird angegeben, dass Volkswagen pro verkauftem VW-Pkw zwar nur 395 € verdient; anders verhält es sich aber bei den „Gewinn-Treibern im Volkswagen Konzern“ (Porsche, Audi, Skoda).
Laut FOCUS Online beträgt der Gewinn pro verkauftem Pkw der Marke Skoda im ersten Halbjahr 2016 bei 1.589 €. Damit wird die Angabe der Klagepartei von unabhängiger Seite bestätigt und von der Klagepartei - die den Gewinn eigentlich am leichtesten beziffern könnte- mit ernsthaften Argumenten nicht bestritten.“

Volkswagen unterbreitet in diesen Fällen Vergleichsangebote von bis zu 6.000,00 Euro, damit entsprechende Urteile nicht rechtskräftig werden. Die auf Dieselverfahren spezialisierte Kanzlei Wawra & Gaibler rät betroffenen VW-Besitzern daher auch im Jahr 2021 noch zu klagen.

VW Dieselskandal - kostenfreie Erstberatung

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EA189 Musterfeststellungsklage verpasst? Ihre Möglichkeiten:

1. Auto zurückgeben und Kaufpreis zurückerhalten

Neue, gebrauchte und Leasing Fahrzeuge – in allen drei Fällen können Sie möglicherweise den Kaufpreis erstattet bekommen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich. Wir beraten sie gerne kostenlos und unverbindlich!

2. Auto behalten und Schadenersatz geltend machen

Eine Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrags kommt für Sie nicht in Frage? Wenn Sie Ihr Auto trotz Fahrverboten und Wertminderung behalten wollen, können sie bis zu 10.000€ Schadenersatz erhalten. Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen oder Leasing-Fahrzeug. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich! Lassen Sie hier Ihren Fall unverbindlich und kostenlos überprüfen.

Ohne Rechtschutzversicherung klagen

Unsere Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer ermöglicht es, dass für Sie keine hohen Anwalts- oder Gerichtsgebühren anfallen. Dies ermöglicht auch Mandanten den Gang vor Gericht, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen und das im Ernstfall bis zum Bundesgerichtshof.

Softwareupdate aufgespielt, kann ich jetzt nicht mehr klagen?

Doch! Da die Hersteller für das Update keine Garantie übernehmen, können Sie weiterhin mit besten Erfolgsaussichten klagen. Dieselautos mit Softwareupdate sind ein Risiko.
Aus dem Softwareupdate können weitere und vielfältige Schäden resultieren.
Dazu gehören u.a.:
  • Erhöhter Spritverbrauch
  • Leistungsverlust des Motors
  • Sinkende Lebenserwartung des Motors
  • Stilllegung des Kfz
  • Deutlich geringerer Wiederverkaufswert
  • Update schützt nicht vor drohenden Fahrverboten in vielen Städten Deutschlands

HIER KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH PRÜFEN LASSEN, OB IHR FAHRZEUG BETROFFEN IST.

Mehr über VW Abgasskandal unter folgendem Link. Wir vertreten Sie deutschlandweit! Ihre Rechtsanwälte im VW Abgasskandal.

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Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

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