24.05.2022 – VW Abgasskandal: LG Ellwangen stärkt Anspruch auf kleinen Schadensersatz – Keine Rückgabe des Fahrzeugs
Mehr erfahren18.05.2022 – Wawra & Gaibler erstreiten Urteil für Motor EA 189 – Schadensersatz EUR 23.604,38 plus Zinsen
Mehr erfahrenEin Gutachten, welches vor dem Landgericht Offenburg (Az. 4 O 159/17) eingeholt wurde, lässt vermuten, dass bei der Abgasreinigung eines Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 betrogen wurde. Die Emissionswerte werden zwar auf dem Prüfstand, aber nicht im realen Fahrbetrieb eingehalten.
Ein unabhängiger Gerichtsgutachter führte auf Veranlassung des Landgerichts Offenburg Abgastests an einem Audi Q5 durch. Bei vorherigem Lenkradeinschlag erhöhten sich die Abgaswerte deutlich, wenn vor dem Test das Lenkrad eingeschlagen wurde. Diese Art von Manipulation wurde bereits beim Diesel-Abgasskandal festgestellt: Bei Stillstand des Lenkrads erkennt das Fahrzeug, dass es sich auf dem Prüfstand befindet und erhöht die Abgasreinigung, während dies bei Bewegung des Lenkrads im normalen Fahrbetrieb nicht der Fall ist. Dies stellt nach Einschätzung der Kanzlei Wawra und Gaibler eine sog. „illegale Abschalteinrichtung“ dar.
Rechtsanwalt Dominik Wawra: "Das Gutachten bestätigt meiner Meinung nach, dass hier eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Der Hersteller will auf dem Prüfstand bessere Abgaswerte vorweisen. Ich gehe daher von einer illegalen Abschalteinrichtung aus. Dies bedeutet, dass den Verbrauchern auch bei den Benzinern Schadenersatz zusteht."
Das Gutachten deckte unter anderem auf, dass bei einem Lenkradeinschlag von 15 Grad vor Beginn der Messung der Ausstoß von 24,5 Prozent, der von Kohlenmonoxid um 59 Prozent anstieg. Die Herstellerangaben von Audi hinsichtlich der Stickoxide wurden bei einem Lenkradeinschlag vor Beginn der Messung sogar um 301 Prozent übertroffen.
Rechtsanwalt, Dipl. Jur.,
Geschäftsführender Gesellschafter
Rechtsanwalt, Dipl. Jur.,
Master of Science (Univ., BWL)
Geschäftsführender Gesellschafter
Wir machen Ihre Ansprüche gegen die Autohersteller geltend! Kontaktieren Sie uns oder vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Rückruf.
Sollten sie rechtschutzversichert sein, übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und stellen eine erste Deckungsanfrage – selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Die Geltendmachung von Ansprüchen wird von fast allen Rechtschutzversicherern übernommen.
Unsere Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer ermöglicht es, dass für Sie keine hohen Anwalts- oder Gerichtsgebühren anfallen. Dies ermöglicht auch Mandanten den Gang vor Gericht, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen und das im Ernstfall bis zum Bundesgerichtshof.
Neue, gebrauchte und Leasing Fahrzeuge – in allen drei Fällen können Sie möglicherweise den Kaufpreis erstattet bekommen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich. Wir beraten sie gerne kostenlos und unverbindlich!
Eine Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrags kommt für Sie nicht in Frage? Wenn Sie Ihr Auto trotz Fahrverboten und Wertminderung behalten wollen, können sie bis zu 10.000€ Schadenersatz erhalten. Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen oder Leasing-Fahrzeug. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ohne Kostenrisiko möglich. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich!
Datenschutzübersicht
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die nach Bedarf kategorisierten Cookies in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und nachvollziehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihr Surferlebnis auswirken.