Haben Sie Post von der Bußgeldstelle erhalten? Ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg können den Alltag massiv einschränken. Die Kanzlei Wawra und Gaibler unterstützt Sie effektiv bei der Abwehr unberechtigter Vorwürfe. Als erfahrene Anwälte für Verkehrsrecht wissen wir genau, wo Behörden Fehler machen und wie wir Ihre Mobilität sichern.
Ein Bußgeldbescheid ist kein endgültiges Urteil. Statistiken zeigen, dass ein beachtlicher Teil der Bescheide formelle oder technische Fehler aufweist. Wir prüfen für Sie die Aktenlage, identifizieren Messfehler und legen fristgerecht Einspruch ein, um das Bestmögliche für Sie herauszuholen.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist der häufigste Grund für ein Bußgeldverfahren. Ob Laser-Messung, Lichtschranke oder Provida: Jedes System hat Schwachstellen. Wir prüfen, ob die Messung verwertbar ist, um drohende Punkte oder ein drohendes Fahrverbot abzuwenden.
Einmal kurz unaufmerksam und schon heißt es: Rote Ampel überfahren. Hier wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß (über einer Sekunde) unterschieden. Letzterer führt fast immer zu einem Fahrverbot. Unsere erfahrenen Anwälte für Verkehrsrecht prüfen die Ampelschaltpläne und Messprotokolle für Ihre Verteidigung.
Der Vorwurf Handy am Steuer wiegt heute schwer und führt neben einem Bußgeld auch zu einem Punkt in Flensburg. Doch nicht jede Nutzung des Mobiltelefons rechtfertigt eine Sanktion. Wir klären für Sie, ob die Beweislage der Behörden für eine Verurteilung tatsächlich ausreicht.
Ein zu geringer Abstand auf der Autobahn wird oft durch Videoaufzeichnungen von Brücken dokumentiert. Diese Messverfahren sind komplex und fehleranfällig. Wir analysieren die Aufnahmen und prüfen, ob plötzliches Abbremsen des Vordermanns oder Spurwechsel Dritter die Messung entlasten.
Wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht, steht für viele Mandanten die berufliche Existenz auf dem Spiel. Zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis gibt es juristische Unterschiede, die im Verfahren entscheidend sein können. Wir kämpfen dafür, dass Sie Ihren Führerschein behalten oder die Sperrfrist so kurz wie möglich ausfällt.
Nach einem Verkehrsunfall geht es nicht nur um Bußgelder, sondern auch um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Überlassen Sie die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung nicht dem Zufall. Wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen und keine Ansprüche ungeprüft bleiben.
Der aktuelle Bußgeldkatalog ist strenger denn je. Wir helfen Ihnen, die Konsequenzen eines Verstoßes richtig einzuschätzen und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie trotz belastender Katalogwerte eine Einstellung des Verfahrens oder eine Umwandlung des Fahrverbots in eine höhere Geldstrafe erreichen können.
Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten treffen Lkw-Fahrer und Speditionen besonders hart. Hier drohen oft horrende Bußgelder für Fahrer und Halter. Wir kennen die speziellen Anforderungen des Güterkraftverkehrsrechts und verteidigen Sie gegen Vorwürfe der Übermüdung oder Dokumentationsfehler.
Viele Mandanten fragen sich: Zahlt die Rechtsschutzversicherung meinen Anwalt? In den meisten Fällen im Verkehrsrecht lautet die Antwort: Ja! Wir übernehmen für Sie die komplette Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer, sodass Sie sich ohne finanzielles Risiko auf Ihre Verteidigung konzentrieren können.
Die Kanzlei Wawra und Gaibler vertritt Sie im Verkehrsrecht nicht nur bundesweit, sondern ist besonders für Mandanten in Augsburg, Königsbrunn, Gersthofen, Neusäß, Bobingen, Stadtbergen, Schwabmünchen, Nürnberg, Lauf an der Pegnitz, Altdorf bei Nürnberg, Hersbruck, Röthenbach an der Pegnitz, Velden, Feucht und Schnaittach ein verlässlicher Partner bei Bußgeldern und Unfällen.
Ja, Schätzungen zufolge ist fast jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft. Ob Messfehler, Formfehler oder Fristversäumnisse der Behörden – eine Prüfung durch einen Fachanwalt klärt Ihre Erfolgschancen.
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten decken die meisten Rechtsschutzversicherungen die Anwalts- und Gerichtskosten komplett ab. Wir stellen für Sie die kostenlose Deckungsanfrage.
In bestimmten Fällen, etwa bei drohendem Jobverlust (Härtefallregelung), ist es möglich, ein Fahrverbot gegen eine Erhöhung des Bußgeldes abzuwenden. Wir prüfen diese Option für Sie.
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