Handy am Steuer

Handy am Steuer: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot und Einspruch

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Vorwurf Handy am Steuer – So wehren Sie sich richtig

Ich habe es doch nur kurz zur Seite gelegt“ – dieser Satz hilft vor Ort bei einer Polizeikontrolle selten. Der Vorwurf Handy am Steuer führt mittlerweile zu empfindlichen Bußgeldern und einem Punkt in Flensburg. Doch die Rechtsprechung ist komplex: Nicht jedes Halten eines Mobiltelefons ist automatisch eine Ordnungswidrigkeit.

Die erfahrenen Anwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Wawra und Gaibler analysieren den Vorwurf genau. War der Motor ausgeschaltet? Wurde das Gerät tatsächlich für eine Funktion genutzt oder lediglich umgelagert? Da die Beweisführung oft auf Zeugenaussagen von Polizeibeamten beruht, ergeben sich hier häufig Spielräume für eine erfolgreiche Verteidigung.

Bußgeldbescheid prüfen

Die Schätzungen zufolge ist fast jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft. Ob Messfehler, Formfehler oder Fristversäumnisse der Behörden – eine Prüfung durch einen Fachanwalt klärt Ihre Erfolgschancen. Lassen Sie jetzt Ihren Bußgeldbescheid von uns überprüfen. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich.

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Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
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