Kosten und Deckung –
Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

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  • BUNDESWEITE VERTRETUNG

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Kosten und Deckung

Viele Betroffene scheuen den Gang zum Anwalt aus Angst vor den Kosten. Doch im Verkehrsrecht gilt: In der Regel zahlt die Rechtsschutzversicherung das gesamte Verfahren. Dies umfasst nicht nur unsere Anwaltsgebühren, sondern auch Gerichtskosten und notwendige Gutachterkosten.

Wir bieten Ihnen einen besonderen Service: Die Kanzlei Wawra und Gaibler übernimmt die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für Sie – kostenfrei und unverbindlich. So wissen Sie von Anfang an, dass Sie ohne finanzielles Risiko zu Ihrem Recht kommen.

Bußgeldbescheid prüfen

Die Schätzungen zufolge ist fast jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft. Ob Messfehler, Formfehler oder Fristversäumnisse der Behörden – eine Prüfung durch einen Fachanwalt klärt Ihre Erfolgschancen. Lassen Sie jetzt Ihren Bußgeldbescheid von uns überprüfen. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich.

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DIE ERSTEINSCHÄTZUNG IST KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH. Falls Sie unsere Bestätigungs-Email nicht in Ihrem Posteingang sehen, überprüfen Sie bitte Ihren Spam Ordner bzw. Papierkorb. Zudem empfehlen wir, unsere office@anwalt-verbraucherschutz.de Adresse als sicheren Absender zu hinterlegen.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

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