13.09.2023 OLG Hamm urteilt zu Facebook-Datenleck: Weshalb sich Klage für Verbraucher dennoch lohnt


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Im Jahr 2021 hatte Facebook ein enormes Datenleck. Dabei gelang es Hackern, 533 Millionen Datensätze zu stehlen. Das Facebook-Datenleck war für betroffene Nutzer ein harter Schlag. Der Verlust sensibler Daten hat schließlich mitunter sehr unangenehme Folgen. Dabei besteht die Gefahr, vermehrt Spam-Mails zu erhalten oder – im schlimmsten Fall – Opfer von Identitätsdiebstahl zu werden.


Facebook-Datenleck: Der Fall vor dem OLG Hamm

Nachdem zahlreiche deutsche Gerichte im Facebook-Datenleck positive Urteile fällten, kam es beim Oberlandesgericht (OLG) zu einer überraschenden Entscheidung. Das Gericht urteilte zugunsten Facebooks. Dabei ging die Klägerin leer aus. Sie reichte gegen Facebook Klage ein, weil infolge des Datenlecks ihre Telefonnummer im Darknet auftauchte. Sie empfand deswegen Hilflosigkeit und Kontrollverlust und fühlte sich beobachtet. Trotz eines DSGVO-Verstoßes durch Facebook erkannten die Richter keinen immateriellen Schaden an.


Warum die Entscheidung des OLG Hamm in Sachen Facebook-Datenleck so befremdlich ist

Im Mai dieses Jahres traf der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Entscheidung, die besagt, dass auch geringfügige Schäden im Bereich des Datenschutzes zu ersetzen sind. Hierbei handelt es sich um immaterielle Schäden. Dazu gehören der Kontrollverlust über persönliche Daten und das damit einhergehende Gefühl der Hilflosigkeit – unsichtbar für das bloße Auge, aber dennoch bedeutsam für eine Entschädigung.

Das Landgericht (LG) Paderborn hat trotz des Urteils des OLG Hamm kurz danach ein Urteil zugunsten des Klägers gefällt, obwohl ihm das OLG Hamm übergeordnet ist. Zu beachten ist hierbei, dass es insgesamt in Deutschland 24 OLG gibt. Daher ist weiterhin zu erwarten, dass andere Gerichte ebenfalls überwiegend verbraucherfreundlich urteilen und die Entscheidung des OLG Hamm keinerlei Signalwirkung hat. Beispielsweise haben kürzlich die LG Hannover, Erfurt und Frankfurt zugunsten betroffener Nutzer im Facebook-Datenleck geurteilt.


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