Mastercard bot betroffenen Kunden des Datenlecks im Jahr 2019 eine Entschädigung in Höhe von bis zu 300 Euro an. Das Unternehmen unterbreitet derzeit per Mail Vergleichs-Angebote an diejenigen Kunden, die Ansprüche geltend gemacht haben. Das Angebot gilt nur für 2000 der insgesamt 90.000 von dem Datenleck betroffenen Kunden. Um das Angebot anzunehmen, haben die Kunden im Gegenzug auf eine Klage verzichten und sich zur Einhaltung einer Stillschweige-Vereinbarung zu verpflichten.
Im Jahr 2019 kam es beim Kreditkarten-Unternehmen Mastercard zu einem erheblichen Datenleck, bei dem rund 90.000 Kundendaten im Internet kursierten. Laut Berichten war das Bonusprogramm "Priceless Specials" betroffen, bei dem Kunden Rabatte von verschiedenen Unternehmen wie Sixt, Tui und Jochen Schweizer erhielten. Die Kreditkarten-Nummern der Kunden waren vollständig einsehbar, Ablaufdatum und Prüfnummer jedoch nicht betroffen. Auch persönliche Informationen wie vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer gelangten an die Öffentlichkeit.
Mastercard gab einem Drittanbieter die Schuld für das Datenleck. Betroffene Kunden wurden aufgefordert, verdächtige Zahlungen zu melden, um Schäden durch die betrügerische Verwendung der Daten zu verhindern. Trotzdem klagten mehrere tausend Kunden auf Schadensersatz. Das Landgericht Karlsruhe und das Oberlandesgericht Stuttgart wiesen die Klagen jedoch ab, da das Datenleck als Bagatellschaden angesehen wurde. Derzeit soll Mastercard jedoch Vergleiche mit den Klägern anstreben, um eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu vermeiden.
Das Risiko des Datenlecks bei Mastercard tragen die Kunden. Denn es besteht die Gefahr, dass Kriminelle, die gestohlenen Daten nutzen, um Betrugsversuche durchzuführen. Dies kann mittels SMS, E-Mail oder Malware geschehen. Wenn man den Schaden des Datenlecks bei Mastercard in Zusammenhang mit anderen Datenlecks sieht, wird deutlich, dass das Risiko für Identitätsbetrug steigt. Diese Gefahr besteht vor allem darin, dass die Kontrolle über die eigenen Daten verloren geht und diese Daten somit jederzeit für Kriminelle zugänglich sind.
Mastercard-Kunden haben das Recht zu erfahren, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Das Unternehmen hat Ihnen gemäß Artikel 15 DSGVO innerhalb eines Monats Auskunft darüber erteilen. Es ist jedoch nicht nur eine Frage der Auskunft, sondern aus Sicht der Kanzlei Wawra & Gaibler ist den betroffenen Kunden auch ein immaterieller Schaden entstanden. Die Gefahr, Opfer von Kriminellen zu werden, hat sich erhöht und sogar Identitätsdiebstahl ist möglich. Gerichte haben in der Vergangenheit bereits Unternehmen wie Facebook zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt, weil sie die Daten ihrer Kunden nicht ausreichend geschützt haben. Laut Artikel 82 der DSGVO haben Geschädigte bei schuldhaften Verstößen einen Anspruch auf ein "angemessenes Schmerzensgeld".
Sind Sie Opfer des Datenlecks bei Mastercard? Sie haben das Recht, Auskunft über den Umfang des Schadens zu erhalten sowie Anspruch auf Schadensersatz. Die Kanzlei Wawra & Gaibler hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mastercard und beraten Sie. Nutzen Sie unsere Expertise und lassen Sie sich von uns dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenlos einfach über uns Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
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