Facebook Datenleck - bin ich betroffen?
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Facebook Datenleck, was muss ich wissen?

Facebook-Nutzern, deren Kundendaten gehackt wurden, stehen Schadensersatzansprüche gegen Facebook zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro zu. Ob Sie einer der Betroffenen sind, können Sie auf unserer Webseite kostenlos in unter einer Minute prüfen. Wir machen, wenn Sie uns beauftragen, Ihren Anspruch für Sie geltend. Sie haben keinen Aufwand, wir erledigen alles für Sie, ohne Kostenrisiko.

Facebook Datenleck

  • Facebook Datenleck – Wer ist betroffen?
  • Wie wurden die Daten gestohlen?
  • So reagierte Facebook auf das Datenleck
  • Facebook Datenleck Schadensersatz
  • Welche Gefahren drohen Betroffenen durch den Datenskandal?
  • Facebook Datenleck Urteil
  • Wawra und Gaibler: Ihre kompetenten Ansprechpartner beim Facebook Datenleck
  • Wie viel Schadensersatz steht mir zu?

Facebook-Datenskandal Zusammenfassung

  • 2018
  • 2019
  • 2020
  • 2021
  • 2022

Facebook-Datenleck: Welche Folgen hat der Datenklau?

Dr. iur. Florian Gaibler

Rechtsanwalt
Geschäftsführender Gesellschafter

Dominik Wawra, M.Sc.

Rechtsanwalt
Master of Science (Univ., BWL)
Geschäftsführender Gesellschafter

Datenleck Facebook Entschädigung – Jetzt Facebook-Datencheck durchführen und bis zu 5.000 Euro Schadensersatz kassieren

Facebook Datenleck – Wer ist betroffen?

Weltweit sind über 533 Millionen Menschen vom neuesten Facebook-Datenleck betroffen. Das betrifft sechs Millionen Personen in Deutschland. Dabei wurden viele persönliche Daten der User gestohlen. Das Datenleck umfasst die vollständigen Benutzernamen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtsdaten sowie den Beziehungsstatus. Entdeckt hatte das Facebook-Datenleck die Computer-Sicherheitsfirma Hudson Rock. Diese Firma ermittelte in einem Forum des Darknets den vom Datenleck betroffenen Datensatz. Der Datensatz stand bereits zum Verkauf. Es war nur eine Frage der Zeit, bis alle Daten frei zugänglich im Internet verfügbar waren.

Wie wurden die Daten gestohlen?

Die Täter nutzten ein Programm, das automatisch alle verfügbaren Daten von den Profilen abzog. Interessant zu wissen ist, dass alle Daten bei Facebook frei zugänglich im Netz standen. Facebook veröffentlichte zwar keine Telefonnummern, jedoch fand man bis zum Datenleck Freunde über ihre Telefonnummer. Die Täter glichen die Datensätze dann mit zufällig generierten Telefonnummern ab. Der technische Begriff dafür lautet Scraping. Mit dieser Methode lasen die Hacker die Daten aus dem Kontakt-Import-Tool aus. Dies geschah alles automatisch. Die Funktion, Freunde über Telefonnummern zu finden, stellte Facebook inzwischen ein. Diese massenhafte Abschöpfung der Daten war nur möglich, weil Facebook anerkannte Datenschutz-Praktiken missachtete.

So reagierte Facebook auf das Datenleck

Facebook hielt es nicht für nötig, betroffene Kunden zu informieren. Der Konzern versuchte, schnell Gras über die Sache wachsen zu lassen. Dominik Wawra, Anwalt bei Wawra und Gaibler meint: „Es kann nicht sein, dass der Internetgigant nichts gegen die ständig bei Facebook auftretenden Datenlecks unternimmt und seine Nutzer darüber nicht informiert. Betroffene Nutzer sollten dieses Verhalten von Facebook nicht akzeptieren, sondern Schadensersatz von Facebook fordern.“

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Facebook Datenleck Schadensersatz

Nutzer, die vom Datenleck betroffen sind, können von Facebook Schadensersatz fordern. Der Schaden bleibt zwar, aber Opfer haben die Möglichkeit, diesen zu kompensieren. Hier besteht unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz. Man spricht deshalb von einem immateriellen Schadensersatz. Die Rechtsgrundlage richtet sich nach Artikel 82 DSGVO. Dieser Artikel gewährt betroffenen Usern Schadensersatz. Nutzer können bei Facebook nach Artikel 15 der DSGVO eine Datenauskunft anfordern. Holen Sie diese Auskunft jederzeit durch unseren Check sofort und kostenfrei bei uns ein. Sollte Facebook darauf nicht oder nur verspätet reagieren, steht Ihnen auch ein Schadensersatzanspruch nach Artikel 82 der DSGVO zu. Gerichte haben mehrfach Kunden hohe Schadensersatzansprüche zugebilligt, wenn Unternehmen zu spät oder gar nicht reagierten.

Welche Gefahren drohen Betroffenen durch den Datenskandal?

Die durch das Datenleck entstandenen Gefahren sind vielfältig. Sie reichen von Kreditkartenklau bis zu Identitätsdiebstahl. Deshalb ist es für Betroffene wichtig, unbedingt gegen die fehlende Datensicherheit bei Facebook vorzugehen. Täter verschickten auch durch die erbeuteten Telefonnummern täuschend echt aussehende SMS. Diese nutzen sie dann zum Phishing. Phishing bedeutet, dass Sie auf einen Link in der SMS klicken. Dieser leitet Sie dann beispielsweise auf eine täuschend echt aussehende Seite Ihrer Hausbank weiter. Die Seite fordert Sie auf, Ihre Daten anzugeben. Achten Sie unbedingt auf den Absender der Nachrichten. Ändern Sie Ihr Passwort bei Facebook. Liegen Ihnen Spamanrufe und Phishing SMS vor? Erwägen Sie einen Wechsel Ihrer Rufnummer. Betrüger eröffnen mit den erlangten Daten Konten bei Banken. Hier nutzen sie den Namen des betroffenen Users. Problematisch bei dieser Vorgehensweise ist, dass ein zweites Konto, das von einem Betrüger eröffnet wird, nicht sofort auffällt. Der Betrüger hat so die Möglichkeit, seelenruhig im Internet auf Ihren Namen einzukaufen. Leidtragende Person sind dann am Ende Sie. Denn früher oder später steht der Gerichtsvollzieher vor Ihrer Tür und fordert das Geld von Ihnen.
Wie Sie sehen, sind die Gefahren durch die erlangten Daten vielfältig. Es lässt sich schwer absehen, welche Konsequenzen der Datenleck bei Facebook für Sie noch hat.

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Facebook Datenleck Urteil

Inzwischen häufen sich positive Urteile, bei welchen Facebook zu Schadensersatz verurteilt wurde. So urteilte beispielsweise das LG Zwickau, dass Facebook an einen betroffenen Kläger Schadensersatz zahlen muss. Das Gericht führte aus, dass Facebook nach Artikel 32 der DSGVO für die Sicherheit und Verarbeitung verantwortlich ist. Diese Pflichten verletzte aber Facebook. Ebenso verletzte Facebook die Pflicht nach Artikel 34 DSGVO. Danach hätte Facebook die betroffenen Nutzer umgehend informieren müssen. Das Gericht führte daraufhin weiter aus, dass aufgrund dieser Verletzungen ein Schadensersatzanspruch nach Artikel 82 DSGVO entsteht. Nach dieser Vorschrift stehe jedem, der eine Verletzung materieller oder immaterieller Art erleidet, Schadensersatz zu.

Dr. Gaibler, Geschäftsführer und Anwalt bei Wawra und Gaibler, führt dazu aus: „Es ist erfreulich, dass die Gerichte endlich erkennen, dass etwas gegen die Machenschaften von Facebook getan werden muss. Ich bin der festen Überzeugung, dass jedem Betroffenen geholfen werden muss. Nur so ändert Facebook die Denkweise und sorgt in Zukunft für sicherere Datenstandards. Dafür setzen sich unsere Anwälte, die Experten im Datenschutzrecht sind, für Sie ein.“

Bin ich vom Facebook Datenleck betroffen?

Nutzen Sie unseren kostenfreien und unverbindlichen Datenleck-Checker für Facebook. So überprüfen Sie, ob sie vom Datenskandal bei Facebook betroffen sind. Ist dies der Fall? Lassen Sie keine Zeit verstreichen und setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Wawra und Gaibler: Ihre kompetenten Ansprechpartner beim Facebook Datenleck

Im Folgenden wird dabei genauer auf einzelne Regelungen eingegangen, sodass Sie sich umfassend informieren können. Nutzen Sie auch unser Info-Telefon und unser Kontaktformular. Wir beraten Sie zum Facebook Datenskandal kostenfrei und unverbindlich. Sollten Sie vom Facebook Datenleck betroffen sein, überprüfen wir Ihre Erfolgsaussichten.

Wie viel Schadensersatz steht mir zu?

Viele betroffene Nutzer fragen sich, welche Schäden sie von Facebook ersetzt haben können und wie hoch ein Schadensersatzanspruch ausfallen kann. Dominik Wawra führt dazu aus: „Die individuelle Höhe eines Schadensersatzanspruches lässt sich nicht verallgemeinern, da es auf Ihre persönliche Situation ankommt. Sollte Ihnen beispielsweise ein weitergehender Schaden entstanden sein, beispielsweise durch einen Identitätsdiebstahl, können Sie Ihre entstandenen Kosten von Facebook zurückfordern. Erste Urteile gegen Facebook spricht betroffenen Kunden aber einen immateriellen Schadensersatz zu. Das bedeutet, dass sie dieses Geld dafür bekommen haben, dass sie auf der Liste im Internet aufgetaucht sind. Dabei sprach das Gericht den Nutzern jeweils um die 1.000 Euro zu. Rechnet man das auf die sechs Millionen betroffenen Nutzer allein in Deutschland hoch, wird klar, dass hier auch ein Internetgigant wie Facebook ins Schlucken kommen dürfte. Dies aber zu Recht.“


Facebook-Datenleck: Klage schützt auch vor zukünftigen Schäden

Rund sechs Millionen Facebook-Nutzer sind vom Datenleck bei Facebook betroffen – die wenigsten klagen. Dabei haben die betroffenen Nutzer hohe Chancen auf Schadensersatz. Und nicht nur das: Eine erfolgreiche Klage schützt auch vor zukünftigen Schäden, die möglichweise auf die Facebook-Nutzer aufgrund des Datenlecks zukommen.

So entschied beispielsweise das Landgericht Oldenburg. Das Gericht verurteilte Facebook zu 3.000 Euro Schadensersatz, weil Facebook die Daten der Klägerseite nicht ausreichend schützte und die Datenauskunft gemäß Art. 15 DSGVO versäumte. Außerdem legte das Gericht fest, dass Facebook auch die materiellen Schäden zu ersetzen hat, die der Klägerseite aufgrund des Datenlecks womöglich noch entstehen.

Das bedeutet: Richten Kriminelle mit den gestohlenen Daten aus dem Facebook-Datenleck einen finanziellen Schaden an, muss Facebook dafür haften. Der Konzern hat den finanziellen Schaden auszugleichen. Betroffene Nutzer profitieren also auf ganzer Linie von solch einem Urteil. Klagen Sie also jetzt gegen Facebook, wenn Sie vom Datenleck betroffen sind.

Die unfassbare Chronologie der Facebook-Datenskandale

Das soziale Netzwerk Facebook hat monatlich über 2,8 Millionen aktive Nutzer. Es verknüpft somit täglich Menschen aus aller Welt miteinander. Dabei sammelt das weltweit größte soziale Netzwerk Unmengen an Daten ihrer Nutzer. Für viele gehört Facebook zum digitalen Alltag. Doch seit Jahren steht Facebook in der Kritik. Das Unternehmen geht mit den Daten ihrer Nutzer unverantwortlich um und gibt diese weiter. Anschließend schlägt es aus den Daten Profit heraus. Die Liste der Datenskandale ist mittlerweile lang. Besonders im Jahr 2018 verstrickte sich Facebook in eine erhebliche Anzahl an Datenskandale. Eine kurze Chronologie zeigt die wichtigsten Datenlecks und Datenskandale der vergangenen Jahre auf.

1

2018

März:
Die „New York Times“ und der Guardian deckten einen der größten Datenskandale von Facebook auf. Dabei hat die Datenanalyse-Firma Cambridge Analytica die Facebook-Profile von bis zu 87 Millionen ohne deren Wissen ausgewertet. Damit erstellten sie ein umfassendes Persönlichkeitsprofil. Die dabei gewonnenen Daten setzten sie bei der Wahlkampagne von Donald Trump und beim Brexit-Votum ein. Laufende Ermittlungen zeigten: Facebook wusste von der Datenweitergabe, informierte jedoch die betroffenen User hinsichtlich dieses Datenlecks nicht.

Juni/Juli:
Facebook gewährte jahrelang Herstellern von Smartphones und anderen technischen Geräten Zugriff auf seine Nutzerdaten. Eine Sicherheitslücke auf Facebook führte zu einem Datenleck. Dieses ermöglichte dadurch die Einsicht der Mitgliederliste von privaten Facebook-Gruppen.

September:
Hacker griffen auf etwa 30 Millionen Benutzerkonten zu. Sie erbeuteten somit Namen, Handynummern und E-Mail-Adressen. Durch dieses Datenleck veröffentlichten sie teilweise persönliche Angaben wie Wohnort, Geburtsdatum oder Arbeitsplatz. Es handelt sich hierbei um den bisher größten Datenskandal von Facebook.

Dezember:
Es wurde öffentlich, dass es zwischen Facebook und mehr als 150 Firmen sogenannte Datendeals gegeben hat. Diese erlaubten einen ungewöhnlich umfangreichen Zugriff auf Nutzerdaten. Unter den Firmen befinden sich unter anderem Bing, Netflix, Spotify und Amazon. Aufgrund eines weiteren Datenlecks griffen sie auf persönliche Fotos von Nutzern zu.

2

2019

Juli:
Um die Ermittlungen der US-Behörden hinsichtlich der vergangenen Datenskandale zu beenden, zahlt Facebook eine Rekordsumme von fünf Millionen Dollar.

September:
Facebook erlaubt sich den nächsten Datenskandal: Von rund 420 Millionen Facebook-Usern waren Telefonnummern über das Internet für jedermann frei und unverschlüsselt zugänglich.

3

2020

Facebook muss über 52 Millionen Dollar an traumatisierte Inhaltsprüfer zahlen. Diese übernahmen die Aufgabe, Inhalte auf Gewalt, Pornografie und Suizide zu prüfen. Darüber hinaus erheben zahlreiche US-Staaten sowie viele Länder, wie zum Beispiel Australien, Klage gegen Facebook. Ziel ist es, die Datensammelei zu beschränken.

4

2021

April:
Anfang April kam es zum wahrscheinlich größten Facebook-Datenleck: Auf einem Hackerforum wurden Datensätze von über 533 Millionen Facebook-Nutzern veröffentlicht. Darunter sind etwa sechs Millionen Facebook-Nutzer aus Deutschland betroffen. Die erbeuteten Datensätze umfassten persönliche Informationen, wie Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, sowie Wohnorte und Geburtsdaten. Facebook räumte ein, dass die veröffentlichten Daten aus einer bereits 2019 bekannt gewordenen Sicherheitslücke stammen.

5

2022

Die ersten Gerichte fällen positive Urteile beim Facebook Datenleck. Erste Betroffene bekommen tausende Euro Schadensersatz wegen fehlendem Datenschutz bei Facebook. Ein Gewinn für jeden Verbraucher!

Wie Sie sehen, erlaubte sich Facebook in den letzten Jahren einen Datenskandal nach dem anderen. Nehmen Sie den fahrlässigen Umgang mit Ihren persönlichen Daten nicht hin. Sind auch Sie vom Facebook Datenskandal aus dem Jahr 2021 betroffen? Dann machen Sie einen Anspruch auf Schadensersatz von bis zu 3.000 € geltend.
Wawra & Gaibler berät Sie hinsichtlich des Facebook-Datenskandals unverbindlich und kostenlos.

6

November 2022

Wir helfen im Facebook Datenskandal hunderten geschädigten Verbrauchern, deren Daten im Internet geleakt wurden.

Facebook-Datenleck: Welche Folgen hat der Datenklau?

Der am Osterwochenende 2021 bekannt gewordene Datenklau ließ viele Facebook-Mitglieder aufschrecken. Weltweit veröffentlichte Facebook von mehr als 530 Millionen Mitgliedern persönliche Daten in Internet. Darunter sind rund sechs Millionen User allein aus Deutschland betroffen. Facebook steht in der Kritik, mit den hochsensiblen Daten ihrer Nutzer nicht verantwortungsbewusst umzugehen. Womöglich hätte der Datenskandal verhindert werden können. Viele Nutzer reichen aufgrund des Datenlecks Klage gegen den Internetgiganten ein: mit Erfolg. Das Gericht ist der Auffassung, dass betroffenen Facebook-Usern ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Doch was für ein Schaden entsteht den betroffenen Nutzern durch das Datenleck? Mit welchen Folgen hat man als Betroffener durch das Facebook-Datenleck zu rechnen?

Facebook-Datenlecks sind so gefährlich, weil sich Cyberkriminelle und Betrüger die veröffentlichten, sensiblen Datensätze zunutze machen. Dazu zählen Namen, Telefonnummern, E-Mailadressen und Geburtsdaten. Dies kann zu verschiedene Cyberangriffen und Betrügereien führen. Folgende Gefahren verbergen sich hinter dem Datenklau:

Phishing

Durch das Facebook-Datenleck ist es Cyberkriminellen möglich, E-Mail-Adressen zu erfassen und Phishing-Mails zu versenden. Unter Phishing versteht man den Versand gefälschter und schädlicher E-Mails. Diese E-Mails tarnen sich als Nachrichten von einer legitimen Firma, wie etwa einer Bank oder einer Behörde. Sie sollen den Empfänger dazu verleiten, sensible Daten, beispielsweise Finanzinformationen oder Zugangsinformationen, preiszugeben. Anbei enthalten diese gefälschten E-Mails entweder einen schädlichen Link oder eine schädliche Datei. Öffnen Sie diese Links und Dateien unter keinen Umständen. Oftmals wird Ihnen der Absender einer solchen Phishing-E-Mail bekannt sein, wenn jemand aus Ihrem Bekanntenkreis gehackt wurde. Sind Sie auf eine solche schädliche E-Mail hereingefallen? Möglicherweise haben Sie später mit Identitätsdiebstahl und Datenverlust zu kämpfen.
Insofern Sie vom Facebook-Datenleck betroffen sind, können auch Sie Opfer von Phishing sein. Möglicherweise steht auch Ihnen ein Schadensersatzanspruch gegen Facebook zu. Ob Sie betroffen sind, finden Sie kostenlos über unseren Datenleck-Checker heraus.

Smishing

Auch Smishing ist eine der Folgen des Facebook-Datenlecks. Hierbei werden Textnachrichten an potenzielle Opfer versendet. Wie beim Phishing enthalten sie einen schädlichen Link. Klicken Sie auf diesen Link, leitet er Sie auf eine Malware-Seite um. Diese sogenannte Malware ist eine Software, die unbemerkt auf dem Mobilgerät installiert wird. Somit ermöglicht sie Kriminellen den Zugriff auf das jeweilige Endgerät. Dadurch greifen diese nicht nur weitere Zugangsdaten anderer Online-Dienstleister ab. Sie verfolgen auch alle Aktivitäten, die auf dem Gerät durchgeführt werden, zurück. Besonders häufig stammen solche Smishing-Nachrichten von Paketdienstleistern und sehen täuschend echt aus.
Haben Sie eine Textnachricht mit dem dargestellten schädlichen Inhalt erhalten? Klicken Sie nicht auf den Link und löschen Sie die Nachricht nach Erhalt umgehend. Überprüfen Sie in unserem Datenleck-Checker, ob die Smishing-Nachricht im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck steht.

Sogenanntes „Vishing“

Ist Ihre Handy- oder Telefonnummer durch das Facebook-Datenleck in die Hände von Cyberkriminellen geraten? Womöglich sind Sie auch Opfer des sogenannten Vishings. Bei dieser Betrugsmasche wird mittels automatisierter Telefonanrufe versucht, den Empfänger zur Herausgabe sensibler Daten zu bewegen. Die Betrüger schlüpfen dabei in verschiedene Rollen. Sie geben sich beispielsweise als Bankangestellter, Telefonanbieter oder als jemanden aus, den Sie sogar persönlich kennen. Dabei versuchen sie stets, Sie zur Herausgabe von Bankdaten, Passwörtern oder Zugangsdaten zu verleiten. Bekannt ist Vishing auch unter dem Stichwort Schockanrufe. Bei dieser Methode werden vor allem ältere Menschen mit schrecklichsten Szenarien zur Gelderpressung genötigt. Die Täter berichten beispielsweise vom kurz bevorstehenden Tod des Sohns oder Tochter, wenn nicht sofort eine teure Behandlung bezahlt wird. Dabei wird dann der entstandene Schock beim Opfer ausgenutzt.
Bitte geben Sie niemals sensible Daten telefonisch weiter. Wenden Sie sich bei Erhalt solcher Anrufe beratend an einen unserer Experten für Datenschutz.

Identitätsdiebstahl

Die wohl weitreichendste Folge eines Datenklaus stellt der Identitätsdiebstahl dar. Kriminelle greifen durch das Facebook-Datenleck auf persönlichen Daten zu und nehmen sich Ihrer Identität an. Dabei eröffnen sie in Ihrem Namen verschiedene Konten auf Onlineplattformen oder Banken. Weiter schließen sie kostenpflichte Abonnements für Video-Streaming-Dienste ab oder richten kostenpflichtige Mailkonten ein. Ferner werden auch in Ihrem Namen Warenbestellungen über Shopping-Plattformen getätigt. Betroffene erfahren vom Identitätsdiebstahl erst, wenn sie unbekannte Abbuchungen auf ihrem Konto vorfinden, Rechnungen oder Inkasso-Schreiben erhalten.
Außerdem verschaffen sich Cyberkriminelle anhand der persönlichen Daten Zugriff auf Ihre Online-Konten oder die Ihrer Bank. Je mehr persönliche Daten Kriminelle über Sie haben, umso umfangreicher können Sie dabei zu Ihrem Nachteil vorgehen. Die Folgen sind oft fatal.

Welche Möglichkeit habe ich als Betroffener?

Wie Sie sehen, birgt der fahrlässige Umgang von Facebook mit Ihren persönlichen Daten erhebliche Gefahren. Die potenziellen Folgen des Facebook-Datenlecks reichen von betrügerischen Spamnachrichten bis hin zum Identitätsdiebstahl. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich Cyberkriminelle die von Ihnen erfassten Daten womöglich erst zu einem viel späteren Zeitpunkt zu Nutze machen und einen Schaden bei Ihnen verursachen. Die Rechtsanwälte von Wawra & Gaibler sichern Sie dabei gegen künftige und bereits eingetretene Schäden ab.
Facebook muss zu einem sorgsameren Umgang mit Ihren persönlichen Daten ihrer Benutzer ermahnt werden. Dies erreichen wir, indem Verbraucher Schadensersatzansprüche gegen den Internetgiganten geltend machen, dessen Höhe den Konzern zu höheren Sicherheitsstandards zwingt.

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Facebook-Datenleck: Welche Rechte habe ich als Betroffener?

Durch das Facebook-Datenleck ermöglichte der Internetgigant Cyberkriminellen den Zugang auf mehrere Millionen Datensätze ihrer Nutzer. Dies stellt für Facebook-User eine erhebliche Gefahr dar. Doch europäischen Betroffenen wurde ein entscheidendes Werkzeug in die Hand gelegt, um Facebook wegen dem fahrlässigen Umgang sensibler Daten zur Rechenschaft zu ziehen: Die DSGVO. Die Datenschutz-Grundverordnung trat am 25.05.2018 in Kraft und regelt innerhalb der europäischen Union die Verarbeitung personenbezogener Daten. Im Rahmen des Facebook-Datenlecks sind drei Vorschriften der DSGVO einen bedeutenden Stellenwert zuzuschreiben: Art. 15, Art. 34 und Art. 82 DSGVO.

Auskunftsanspruch für Betroffene nach Art. 15 DSGVO

Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht es Ihnen, zunächst von Facebook Auskunft zu erlangen. So erfahren Sie, ob auch Sie Opfer vom Facebook-Datenleck sind und welche Ihrer persönlichen Daten betroffen sind. Der BGH beschränkt das Auskunftsrecht von Facebook-Usern hierbei nicht nur auf sensible oder private Informationen. Er gewährt Betroffenen eine umfangreiche Stellungnahme hinsichtlich aller Prozesse der Datenverarbeitung, die im Zusammenhang mit ihrer Person stehen.

Verlangen Sie diese Datenauskunft sofort und kostenlos mittels unseres Online-Checks von Facebook.

Sind Sie vom Facebook-Datenskandal betroffen und liegt somit ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung vor? Dann machen Sie einen Anspruch auf Schadensersatz gegen Facebook geltend. Interessant hierbei ist, dass Ihnen auch ein Schadensersatzanspruch gegen Facebook zusteht, wenn das Unternehmen auf Ihre Datenauskunft nicht oder verspätet reagiert.

Keine Benachrichtigung an Betroffene - Verstoß gegen Art. 34 DSGVO

Als Facebook 2019 vom Datenleck erfuhr, hätte die Plattform umgehend Ihre Nutzer nach Art. 34 DSGVO informieren müssen. Gegen diese Benachrichtigungspflicht verstoß Facebook, indem das Unternehmen bis heute die Betroffenen nicht über die veröffentlichten Datensätze aufklärte. Führen Sie aus diesem Grund unseren kostenlosen Online-Check durch. Überprüfen Sie so die durch den Facebook-Datenskandal entstandene Ansprüche.

Art. 82 DSGVO – Anspruchsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch gegen Facebook

„Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.“
Die Regelung besagt, dass bei jedem Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung nach Art. 82 DSGVO dem Betroffenen ein Ersatz des daraus entstandenen Schadens zusteht. Für Sie bedeutet das, dass Sie einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von bis zu 2.500 Euro gegen Facebook geltend machen können. Voraussetzung ist, dass Sie vom Facebook-Datenskandal betroffen sind oder Facebook gegen den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO verstoßen hat.
Durch die vom Datenleck veröffentlichen, persönlichen Datensätze ist Ihnen womöglich neben tatsächlichen finanziellen Schäden ein immaterieller Schaden entstanden sein. Unter einem immateriellen Schaden versteht man hierbei die infolge des Datenschutzverstoßes eingetretenen Auswirkungen und Beeinträchtigungen einer betroffenen Person. Machen Sie unbedingt von Ihrem Auskunftsrecht von Facebook Gebrauch. So schätzen Sie den Ihnen entstandenen Schaden besser ab.

Wie hoch ist mein Schadensersatzanspruch, wenn ich vom Facebook-Datenskandal betroffen bin?

Wenn Sie vom Facebook-Datenskandal betroffen sind und Facebook für das in Umlauf bringen hochsensibler Daten verantwortlich ist, können Sie nach Art. 82 DSGVO einen Schadensersatzanspruch gegen Facebook geltend machen. Wie hoch ein etwaiger Schadensersatzanspruch ist, hängt von den Umständen im konkreten Einzelfall ab. Hierbei sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  • Die Art, Schwere und Dauer des Verstoßes
  • Erfolgte der vorliegende Verstoß vorsätzlich?
  • Inwiefern hätte der Verstoß verhindert werden können?

Die Höhe eines Schadensersatzanspruches kann nicht verallgemeinert werden. Bei aktuellen Urteilen, bei denen festgestellt wurde, dass der Kläger Betroffener des Facebook-Datenskandals war, sprach das Gericht den Nutzern ein Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro zu. In vergleichbaren Fällen wurde aber auch schon Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro zugesprochen. In der Causa Facebook sind nach Ansicht der spezialisierten Verbraucherschutzanwälte von Wawra und Gaibler Schadensersatzansprüche von 1.000 Euro bis hin zu 2.500 Euro realistisch.
Zögern Sie nicht länger und machen Sie unseren Online-Check, um zu erfahren, ob Sie vom Facebook-Datenskandal betroffen sind und ob Ihnen einen Schadensersatzanspruch gegen Facebook zusteht.

Facebook Datenskandal: Bin ich betroffen? – Wawra & Gaibler hilft

Sie fragen sich, ob Sie vom Datenleck bei Facebook betroffen sind? Dann nutzen Sie jetzt unseren kostenlosen Facebook Datenleck-Checker. Sind Sie vom Datenleck betroffen, stehen Ihre Chancen gut, dass sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Dominik Wawra, Partneranwalt bei Wawra und Gaibler, führt dazu aus: „Sollten Sie betroffen sein, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Wir haben es uns zu unserem persönlichen Ziel gemacht, Verbraucher wie Sie vor den Machenschaften großer Unternehmen wie Facebook zu schützen. Denn als einzelne Person haben Sie es schwer, etwas gegen die Übermacht solch großer Unternehmen zu unternehmen. Wie Sie auch gesehen haben, kann sich dies auch finanziell für Sie lohnen. Es sind Schadensersatzansprüche von mindestens 1.000 Euro bis hin zu 2.500 möglich.“
Nutzen Sie hier den Facebook Datenleck-Checker. Geben Sie hierfür einfach Ihre Telefonnummer ein. Dabei achten Sie bitte auf die damals 2019 genutzte Telefonnummer von Ihnen.

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Facebook Datenleck aktuell

19.01.2023 - Facebook-Datenleck: 390 Millionen Euro Strafe – Facebook muss Strafe wegen illegalem Datensammelns zahlen

Die irische Datenschutzbehörde DPC hat den Facebook-Mutterkonzern Meta wegen Datenschutzverstößen zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 390 Millionen Euro verurteilt. Laut DPC hat Meta Nutzer gezwungen, personalisierter Werbung zuzustimmen.

210 Millionen Euro der Strafe werden für Verstöße gegen EU-Richtlinien bei Facebook, die übrigen 180 Millionen Euro für Instagram-Verstöße fällig. Die Entscheidung basiert auf zwei Beschwerden aus dem Mai 2018, als die EU-Datenschutzrichtlinie in Kraft trat. Vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie musste Meta die Zustimmung von Nutzern einholen, um deren persönliche Daten für personalisierte oder verhaltensbezogene Werbung nutzen zu können. Nach Inkrafttreten der Richtlinie fügte das Unternehmen jedoch einen Artikel zur Rechtsgrundlage für die Verarbeitung persönlicher Daten hinzu, der die Nutzer praktisch zwang, ihre Daten freizugeben. Meta hat angekündigt, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen und betont, dass man überzeugt sei, dass der eigene Ansatz die Datenschutzgrundverordnung respektiere.

Bereits zweite Millionenstrafe innerhalb von 3 Monaten

Die irische Datenschutzbehörde DPC hat Meta bereits zum zweiten Mal in Irland mit einer Millionenstrafe belegt. Im November verhängte die DPC eine Strafe in Höhe von 265 Millionen Euro, weil im April 2021 die Namen und teilweise auch andere Daten von bis zu 533 Millionen Nutzern aus mehr als 100 Ländern im Hacker-Forum online verfügbar geworden waren. Nun wurde Meta erneut zur Zahlung einer Strafe von 390 Millionen Euro verurteilt, weil das Unternehmen Nutzer gezwungen haben soll, personalisierter Werbung zuzustimmen.

16.01.2023 - Facebook Datenleck: Landgericht Paderborn - Betroffenen Nutzern der Facebook Datenpanne steht Schmerzensgeld zu

Landgericht Paderborn: Betroffenen Nutzern der Facebook Datenpanne steht Schmerzensgeld zu

Über eine unzureichend gesicherte Funktion bei Facebook griffen Hacker die Daten von Hunderten Millionen Facebook-Nutzern ab, sechs Millionen davon in Deutschland. Ein neues Urteil vom 19.12.2022 (Aktenzeichen: 2 O 212/22 und 2 O 99/22) des Landgericht Paderborn bestätigt, dass den Nutzern, die von der Facebook Datenpanne betroffen sind, ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zusteht. Betroffene Verbraucher stehen somit nicht schutzlos da, und haben einen Anspruch auf Schadensersatz.

Datenpanne aufgrund einer nicht richtig gesicherten Facebook-Funktion

Von dem Datenleck bei Facebook sind rund 6 Millionen Nutzer in Deutschland betroffen. Mittels einer Facebook Suchfunktion wurde den Facebook Nutzern ermöglicht, mit den Daten aus Ihren Kontakten zu überprüfen, ob die dort aufgeführten Personen ebenfalls einen Facebook-Account besitzen. Wenn eine Handynummer aus dem Adressbuch zu einem Nutzer passte, zeigte Facebook alle relevanten Daten an. Die geleakten Daten umfassten vollständige Nutzernamen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen und sogar den Beziehungsstatus der Nutzer. Die Hacker versorgten die Facebook Funktion automatisch und in enorm großer Anzahl mit erfundenen Handynummern und nahmen anschließend die von Facebook ausgegebenen Daten an sich. Auf diese Weise erbeuteten die Hacker Daten von Millionen Facebook-Nutzern weltweit. Seit 2019 berichten Facebook Nutzer vermehrt über Spam E-Mails. Schließlich kursierte zu Ostern im Jahr 2021 für viele Facebook Nutzer eine besorgniserregende Nachricht durch die Medien. Hudson Rock, eine Firma, die sich mit IT-Sicherheit beschäftigt, stieß auf das Facebook-Datenleck. Persönliche Daten von mehr als 530 Millionen Facebook Nutzern sind auf Hacker-Foren aufgetaucht und waren frei zugänglich.

Recht auf Schadensersatz als Betroffener Nutzer des Datenlecks

Neben zahlreichen anderen Gerichten hat auch nun das Landgericht Paderborn am 19.12.2022 zugunsten der Kläger des Facebook Datenlecks entschieden (Aktenzeichen: 2 O 212/22 und 2 O 99/22) und Ihnen 500 Euro Schadensersatz zugesprochen. Die zweite und die Dritte Kammer des Landgerichts Paderborn entschieden in diesem Fall. Dazu führten sie aus: Facebook hätte den Missbrauch der Daten unterbinden und die Benutzer in Bezug auf die Verwendung ihrer Daten getreu informieren müssen.

Im April 2021 wurde ein massiver Datendiebstahl auf Facebook bekannt, der etwa sechs Millionen deutsche Nutzer betrifft. Dabei entwendeten Hacker Nutzernamen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern und stellten die Daten auf Hackerforen online. Zusätzlich zu diesen Informationen veröffentlichten sie auch persönliche Details, wie Geburtsdatum und Beziehungsstatus. Die genauen Daten, die betroffen sind, hängen von den angebenden Informationen der Nutzer ab. Es wird angenommen, dass 533 Millionen Kontaktdaten weltweit durch diesen Datenverlust betroffen sind.

Im Jahr 2019 machten Hacker bereits 420 Millionen Telefonnummern im Internet zugänglich. Aber im April 2021 war Facebook ein weiteres Mal Opfer eines enormen Datenangriffs. Dieser war bislang wohl der verheerendste. Dabei haben Hacker 533 Millionen Nutzerdaten mittels Scraping gestohlen.

Die Angreifer missbrauchten eine Funktion zur Suche von Facebook-Freunden, um an die Daten heranzukommen. Diese Methode ist auch als Scraping bekannt. Scraping ist das automatisierte, groß angelegte Abrufen öffentlicher Informationen. Um die nicht öffentlich zugänglichen Telefonnummern der Facebook-Nutzer zu erlangen, erzeugten die Täter Hunderte Millionen von zufällig generierten Telefonnummern und verglichen sie dann mit den Facebook-Daten. Dazu wurde ein Facebook-Tool zur Freundesuche missbraucht. Wenn eine Telefonnummer in der Facebook-Datenbank mit der generierten Nummer übereinstimmte, gab Facebook die Daten des vermeintlichen Freundes zurück. So haben die Täter herausgefunden, wem die Nummer gehörte. Facebook schätzt, dass beim Angriff im April 2021 533 Millionen Daten betroffen waren.

Dass Sie von einem Datenleck betroffen sind, erkennen Sie meist daran, dass Sie mit Spams und dubiosen E-Mails belästigt werden. Nutzen Sie hier unseren kostenfreien und unverbindlichen Datenleck-Checker. Sie erfahren sofort, ob Ihre Daten vom Facebook-Datenleck betroffen sind. Falls ja, nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung.

Unternehmen sind laut DSGVO dazu verpflichtet, die persönlichen Informationen ihrer Nutzer zu schützen. Falls es zu einer Datenpanne kommt, gibt es bestimmte Pflichten, die die Konzerne einzuhalten haben. Zum Beispiel muss Facebook den Nutzern Meldungen und Auskünfte zum Datenleck erteilen. Mithilfe des Auskunftsrechts gemäß Art. 15 DSGVO können Personen nachprüfen, ob sie von einem Datenleck betroffen sind. Nutzen Sie hierfür auch unseren kostenfreien und unverbindlichen Datenleck-Checker.

In jedem Fall gilt:

  • Ändern Sie Ihre Passwörter für Facebook und die E-Mail-Adresse.
  • Nutzen Sie stets für verschiedene Accounts unterschiedliche Passwörter.
  • Beachten Sie die Regeln für starke Passwörter.
  • Öffnen Sie keine Links oder Dateien in dubiosen Nachrichten und E-Mails.

Falls Sie vom Datenleck bei Facebook betroffen sind, nutzen Sie gerne unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung. Sie haben nämlich Anspruch auf Schadensersatz.

Alle Facebook-Nutzer haben das Recht, eine Auskunft von Facebook zu verlangen, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Das geschieht gemäß Art. 15 DSGVO. Gibt Ihnen Facebook keine oder eine unvollständige Auskunft, ergibt sich daraus zu Ihren Gunsten ein höherer Schadensersatz-Anspruch aus Art. 82 DSGVO. Nutzen Sie für Anträge und Anfragen hier unsere kostenfreien Musterformulare.

Sie haben hier auch die Möglichkeit, unseren kostenfreien und unverbinlichen Datenleck-Checker zu nutzen. Dabei erfahren Sie sofort, ob Sie vom Datenleck bei Facebook betroffen sind.

Daneben kommen weitere Pflichtverletzungen von Facebook im Zusammenhang mit dem Datenleck in Betracht. Häufig begründen diese weitere Schadensersatz-Ansprüche für Betroffene. Zuletzt haben die Gerichte Klägern einen höheren Schadensersatz bewilligt, wenn Facebook ihnen eine falsche oder unvollständige Auskunft erteilt hat. Die Rechtsprechung legt Art. 82 DSGVO sehr verbraucherfreundlich aus.

Viele Betroffene haben bisher Schadensersatz-Ansprüche in vierstelliger Höhe geltend gemacht. Die konkrete Schadensersatz hängt dabei vom Einzelfall ab.

Nutzen Sie unsere kostenlose sowie unverbindliche Erstberatung und lassen Sie Ihre Erfolgschancen individuell prüfen!

Durch die Veröffentlichung der Daten ergibt sich insbesondere die Gefahr für Folgetaten durch Betrüger. Diese nutzen die veröffentlichten Daten für Spam-Nachrichten. Öffnen Sie die Links aus den dubiosen E-Mails oder SMS, leiten Sie diese auf eine Malware-Seite um. Mit den Kenntnissen aus den Facebook-Profilen, wie Geburtstag, Beruf, Wohnort und weiteren persönlichen Informationen, sind solche Nachrichten oft authentisch gestaltet. Daher sind sie für Opfer eine große Gefahr. Schließlich haben Täter so die Möglichkeit, Ihre Kontodaten zu erlangen und Einkäufe in Ihrem Namen zu tätigen. Im schlimmsten Fall droht Identitäsdiebstahl.

Nutzen Sie gerne unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung, in der wir mit Ihnen gemeinsam Ihren individuellen Fall und die Erfolgschancen besprechen. Hier geben wir Ihnen eine Auskunft über voraussichtliche Kosten im Verhältnis zu den zu erwartenden Schadenersatz-Ansprüchen. Haben Sie eine Rechtsschutz-Versicherung? Dann tragen Sie höchstens die Selbstbeteiligung. Diese liegt in der Regel zwischen 150 € und 300 €. Dabei übernehmen wir für Sie die Anfrage bei Ihrer Versicherung.

Die konkrete Höhe des Schadensersatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Gerichte haben in der Vergangenheit einen höheren Schaden angenommen, wenn der Meta-Konzern den Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO falsch oder unvollständig beantwortet hat.

Bisher haben die Gerichte Schadensersatz-Ansprüche bis zu 5.000 Euro gewährt. Die Höhe des Schadensersatzes hängt dabei von folgenden Faktoren ab:

  • Welche Daten sind betroffen?
  • Welches Ausmaß hat das Datenleck?
  • Sind die Daten frei in Hackerforen zugänglich?

Wir prüfen all diese Punkte für Sie und geben Ihnen eine konkrete Prognose. Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung für Ihre Fragen!

Wenn Hacker Ihre Daten im Rahmen des Facebook-Datenlecks veröffentlicht haben, haben Sie einen Schadensersatz-Anspruch aus Art. 82 DSGVO. Die Gerichte endschieden bisher zugunsten der Geschädigten mit Schadenersatz-Ansprüchen bis zu 5.000 Euro. Da durch die Datenpanne hochsensible, persönliche Informationen der Facebook-Nutzer an die Öffentlichkeit gelangten, ist ein hoher Schadenersatz-Anspruch möglich.

Nutzen Sie gerne unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung.

Eine Haftung von Facebook bzw. des Meta-Konzerns ergibt sich aus Art. 82 DSGVO. Denn bei einer Datenpanne hat Facebook die Betroffenen pflichtgemäß zu informieren. Art. 34 DSGVO sieht vor, dass verantwortliche Daten-Verarbeiter die Betroffenen unverzüglich von der Verletzung zu unterrichten haben.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

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