28.06.2022 – Mercedes-Abgasskandal: Wawra & Gaibler erstreiten Urteil vor dem LG Stuttgart für Mercedes-Benz E 350 Neuwagen – Schadensersatz 41.687,04 Euro
Mehr erfahren24.06.2022 – Abschalteinrichtungen in Audi A5 Cabrio (Motor 3.0 TDI) bestätigt – EUR 38.422,12 Schadensersatz plus Zinsen zugesprochen
Mehr erfahrenImmer wieder erhöhen Private Krankenversicherungen die Beiträge. Erst kürzlich hat der BGH (Az. IV ZR 113/20) entschieden, dass dies nicht immer wirksam ist. Es lohnt sich daher zu prüfen, ob auch Ihnen Ansprüche auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge zustehen. Nicht selten kann es sich dabei um vierstellige Beträge handeln. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht! Nehmen Sie gleich mit uns Kontakt für eine kostenlose Erstberatung auf.
Versicherungsrecht ist kompliziert. Unsere spezialisierten Anwälte helfen Ihnen mit ihrer Erfahrung und Kompetenz in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten dabei, zu Ihrem Recht zu kommen. Dank unserer Spezialisten haben Sie also beste Chancen auf einen Erfolg!
Nicht selten bewegen sich die Ansprüche der Höhe nach zwischen 3.000 und 10.000 Euro. Die konkrete Bezifferung hängt aber natürlich vom jeweiligen Einzelfall ab. Je länger die Beitragserhöhung zurückliegt, desto höher demnach auch die Erstattung.
Typischerweise weisen die Beitragserhöhungen eine fehler- oder mangelhafte Begründung auf. Jedenfalls nicht ausreichend ist es, sich in Verallgemeinerungen auszudrücken oder lediglich Gesetzestexte anzuführen. Die Preisänderung ist damit bereits formell rechtswidrig. Weitere Unwirksamkeitsgründe sind das Nichterreichen der gesetzlichen Schwellenwerte für Krankheitskosten, pauschale Alterssprünge oder das Fehlen materieller Erhöhungsvoraussetzung.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist uns nicht bekannt, dass Versicherungsnehmer etwaige negative Konsequenzen durch das Vorgehen gegen Ihre PKV entstanden wären. Auch eine ordentliche Kündigung ist gem. § 206 Abs. 1 VVG ausgeschlossen.
Damit wir Ihre Ansprüche schnell und effizient prüfen können, benötigen wir in erster Linie die Beitragserhöhungen bzw. entsprechenden Schreiben Ihrer PKV der letzten 3 Jahre. Diese können Sie ganz einfach über unser Kontaktformular auf unserer Website einreichen. Sobald Ihre Ansprüche geprüft sind, melden wir uns umgehen bei Ihnen. Auch wenn Ihnen die Unterlagen nicht mehr vorliegen, können diese bei der PKV angefordert werden. Auch hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.
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