Fachkräften soll ermöglicht werden, zügiger und mit weniger bürokratischem Aufwand in Deutschland ihre Tätigkeit aufzunehmen.
Ein Gesetzesbeschluss sieht vor, dass ausländischen Fachkräften künftig der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert werden soll. Angenommen wurde dies in einem Gesetzesbeschluss des Bundestages. Das Gesetz trägt dazu bei, den aktuellen Fachkräftemangel in Deutschland zu bekämpfen. Ziel ist es, bestehende Hürden abzubauen sowie die die Mindestverdienst-Grenze für die Blaue Karte abzusenken. Voraussetzungen für die Fachkraft aus dem Ausland sind zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss in ihrer Heimat. Die Regierung plant eine Chancenkarte mit Punktesystem.
Bekannt ist, dass Deutschland einen Fachkräftemangel hat. In zahlreichen Regionen und Berufszweigen fehlt es an gut ausgebildeten Fachkräften. Rund 1,98 Millionen offene Stellen gab es im Jahr 2022. Mittels Fachkräfte-Strategie fokussiert sich die Bundesregierung auf die inländischen Potenziale. Die Erwerbstätigkeit von Frauen sowie älteren Mitarbeitern soll am Arbeitsmarkt gestärkt werden. Ferner ist unerlässlich, dass Deutschland qualifizierte Einwanderung fördert.
In einer Rede vom 29. März unterstrich der Bundeskanzler Olaf Scholz, dass es von besonderer Bedeutung ist, dass Deutschland die Fachkräfte auch tatsächlich bekommt. Um dem gerecht zu werden, bedarf es einem der modernsten Fachkräfte-Einwanderungsgesetze. Dies ist ein weiterer Schritt zur Modernisierung Deutschlands. Mangelnde Deutschkenntnisse sowie bürokratische Regelungen hindern weiterhin Menschen, eine Einwanderung nach Deutschland in Betracht zu ziehen. Nun möchte dies die Bundesregierung ändern. Bundesinnen-Ministerin Nancy Faeser führte aus, Fachkräften in Aussicht zu stellen, unter weniger Hürden nach Deutschland zu kommen. Wer Berufserfahrung und Potenzial mitbringt, der soll leichter auf unserem Arbeitsmarkt Fuß fassen.
Qualifikation: Mit anerkanntem Abschluss können etwa IT-Spezialisten mithilfe der blauen Karte nach Deutschland kommen. Diese sind zurzeit besonders gefragt. Künftig ist hier eine niedrige Gehaltsschwelle geplant. Darüber hinaus reduziert sich die Dauer der Berufserfahrung sowie ein Nachweis der Deutschkenntnisse. Dieser ist nicht mehr relevant. Wer also einen Abschluss hat, hat die Möglichkeit, jede qualifizierte Beschäftigung auszuüben.
Erfahrung: Liegt ein Berufsabschluss vor, der im Ausland erlangt und dort auch staatlich anerkannt ist? Besteht eine zweijährige Berufserfahrung in Bezug auf den Berufsabschluss? Die Person hat künftig die Erlaubnis, als Fachkraft nach Deutschland zu kommen. Eine Anerkennung des Berufs ist damit in Deutschland nicht mehr erforderlich. Dies bringt somit eine Reduzierung der bürokratischen Hürden mit sich und verkürzt solche Verfahren. Durch die Feststellung einer bestimmten Gehaltsschwelle ist gewährleistet, dass die Fachkräfte langfristig eine gute Perspektive auf dem Arbeitsmarkt haben. Erreicht die Fachkraft die erforderliche Gehaltsschwelle nicht? Dann muss sie weiterhin den Berufsabschluss anerkennen lassen. Um eine mögliche Verzögerung zu verhindern, wird die Möglichkeit einer Anerkennungs-Partnerschaft zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geschaffen.
Potenzial: Wer zwar keinen Arbeitsplatz hat, aber Potenzial zugunsten des Arbeitsmarktes mitbringt, dem steht eine Chancenkarte zu. Grundlage dieser Chancenkarte ist ein Punktsystem, das unterschiedliche Kriterien einbezieht. Dazu zählen:
Ferner ist die Senkung weiterer Hürden für Fachkräfte aus Drittstaaten vorgesehen. Entfristet werden in Zukunft die Westbalkan-Regelung sowie die Verdopplung eines Kontingents. Künftig ist möglich, dass bis zu 50.000 Staatsangehörige aus den sechs Westbalkanstaaten nach Deutschland zuwandern und hier arbeiten dürfen. Eine spezielle Qualifikation brauchen sie dafür nicht. Dazu zählen:
Hinsichtlich der Erteilung der Blauen Karte EU bezüglich Regelberufen wird die Mindestgehalts-Schwelle verringert. Diese beläuft sich auf 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessung in der allgemeinen Renten-Versicherung. Asylsuchende, die vor dem 29. März 2023 in Deutschland eingereist sind, und über eine Qualifikation und ein Arbeitsplatz-Angebot verfügen, können ihr Asylverfahren mittels einer Antragsrücknahme beenden. Anschließend haben sie die Option, eine Aufenthalts-Erlaubnis als Fachkraft zu beantragen, ohne zuvor auszureisen und ein Visumverfahren durchlaufen zu haben. Künftig sollen auch Eltern, Schwiegereltern und Ehepartner einer Fachkraft über eine Aufenthalts-Genehmigung verfügen, sofern sich diese dauerhaft in Deutschland aufhalten.
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