Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 10. Dezember 2025 – IV ZR 34/25 – entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen, die es dem Versicherer erlauben, den Rentenfaktor einseitig und nachträglich zu senken, unwirksam sind.
Die Kanzlei Wawra & Gaibler setzt sich seit Jahren für geschädigte Verbraucher ein und prüft bereits bundesweit Riester-Verträge mit gekürzten Rentenfaktoren. Wir dürfen u.A. auf die Erfolge beim Landgericht Köln verweisen: Urteil vom 17.02.2025, Az: 26 O 331/23; Urteil vom 07.02.2024, Az: 26 O 190/23. Die kompletten Urteile finden Sie geschwärzt auf unserer Homepage in unserer Rubrik „Aktuelles“.
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Damit bestätigt der BGH im Kern die verbraucherfreundliche Linie der Vorinstanzen – insbesondere des Oberlandesgerichts Stuttgart, des Landgerichts Köln und des Landgerichts Berlin, die die Klausel bereits für unwirksam erklärt hatten. Der BGH hat diese Linie nun auf höchster Ebene bestätigt und damit Rechtssicherheit geschaffen.
Für viele Betroffene geht es um hunderte Euro Rente im Monat – teils um Kürzungen von einem Viertel bis zu einem Drittel der ursprünglich in Aussicht gestellten Rente.
Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass jede Anpassung in jedem Vertrag automatisch unzulässig ist. Aber: Einseitige Absenkungsklauseln ohne fairen Ausgleich sind rechtlich hochgradig angreifbar.
Das Urteil erging zwar im konkreten Fall gegen Allianz Leben, seine Wirkung geht aber deutlich darüber hinaus. Auch Riester Kunden bei der Zurich Lebensversicherungs AG können davon betroffen sein, da auch diese ähnliche Klauseln in ihren Verträgen verwendet hat.
- Allianz-Riesterverträge, die vor 2013 abgeschlossen wurden
- Zurich-Riesterverträge
- fondsgebundene Riester-Renten
- Rürup-/Basisrenten,
- private Rentenversicherungen mit vergleichbaren Klauseln,
- ggf. auch betriebliche Altersvorsorgeprodukte, wenn dort inhaltsgleiche Anpassungsklauseln verwendet wurden.
- Hinweise auf eine „Anpassung des Rentenfaktors“ oder „Anpassung der Überschussbeteiligung“,
- Schreiben mit der Begründung, die Rente müsse wegen Niedrigzins, gestiegener Lebenserwartung oder Kapitalmarktrisiken gesenkt werden,
- keine klare, verständliche Regel zur Wiederanhebung, wenn sich die Rahmenbedingungen verbessern.
Kurz gesagt: Wenn Ihr Rentenfaktor nachträglich gesenkt wurde, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich diese Kürzung rechtlich angreifen lässt.
Je nach Vertragsgestaltung und bisheriger Kürzung kommen insbesondere folgende Ansprüche in Betracht: Neuberechnung Ihrer Rente, Nachzahlung bereits gekürzter Rentenbeträge, Schadensersatzansprüche oder sogar auch eine Vertragsanpassung oder -kündigung.
Damit Sie schnell Klarheit bekommen, ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt, bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Die Kanzlei Wawra & Gaibler ist seit Jahren im Verbraucherrecht (u.a. Diesel, Finanzprodukte, Datenschutz, Riester-Rente) tätig und hat bereits in zahlreichen Riesterverfahren verbraucherfreundliche Ergebnisse durchgesetzt.
Sie entscheiden danach in Ruhe, ob Sie weitergehen möchten. Je früher Sie handeln, desto geringer ist das Risiko, dass Ansprüche verjähren.
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