Dass die Mühlen der Justiz langsam mahlen, ist bekannt. Mancher Verbraucher hat womöglich daher das Bedürfnis, den Widerruf des Autokredits zu beschleunigen. Denn der Widerruf des Autokredits ist möglich, wenn ein Leasingvertrag fehlerhafte Widerrufs-Belehrungen beinhaltet. Die Konsequenz ist, dass die 14-tägige Widerrufsfrist gar nicht zu laufen begann. Wer also seinen Autokredit widerruft, obwohl er sein Fahrzeug bereits verkauft hat, hat trotzdem gute Chancen. Schließlich entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart: Der Widerruf eines Autokredits ist auch noch möglich, wenn bereits ein Verkauf des Fahrzeugs stattfand (Urt. v. 22.03.2022, Az. 6 U 326/18).
Im Oktober 2015 schloss der Kläger einen Verbraucher-Darlehensvertrag in Höhe von 23.900 Euro ab. Er verwendete diesen zur Finanzierung seines Fahrzeugs. Dieses kostete 34.900 Euro. Der Kläger entrichtete hierfür 11.000 Euro Anzahlung. Im Februar 2018 teilte er dem Finanzinstitut den Widerruf des Autokredits mit. Dieses lehnte den Widerruf jedoch ab. Auch der darauffolgende Versuch im April 2018 durch einen Prozess-Bevollmächtigten verlief ohne Erfolg. Im Mai 2018 entschied sich der Kläger dazu, sein Rückgaberecht wahrzunehmen. Er gab das Auto an den Händler zurück. Daraufhin beglich der Händler beim Finanzinstitut die Schlussrate von 23.383 Euro. Der Kläger widerrief danach seinen Darlehensvertrag. Seines Erachtens fehlten in diesem nämlich die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen. Er verlangte die Rückerstattung der bereits gezahlten 30 Darlehensraten je 75,38 Euro. Dies beläuft sich insgesamt auf 2.261,40 Euro. Er forderte zusätzlich eine Rückerstattung der 11.000 Euro, die für die Anzahlung anfielen. Insgesamt klagte der Verbraucher also 13.261, 40 Euro ein.
Das Landgericht Stuttgart entschied zunächst zwar gegen den Kläger, allerdings legte dieser Berufung ein. In zweiter Instanz gab das OLG Stuttgart dem Kläger schließlich recht und urteilte, dass der Widerruf seines Autokredits rechtswirksam war. Zwar erlosch im vorliegenden Fall der Wertersatz, allerdings erhielt der Kläger 1.774,40 Euro plus Zinsen rückerstattet.
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